Es gilt die Lohngleitklausel:
nein
Es besteht eine Bauleistungsversicherung durch die Stadt Aachen:
nein
Anlage 2 zu den Vertragsbedingungen der Stadt Aachen
1. Lage der Baustelle:
Gewerbepark Brand und Nordstraße, Aachen-Brand
2. Lager- u. Arbeitsplätze:
innerhalb der Baustelle
3. Verkehrswege innerhalb des Baugeländes:
Zufahrten sind frei zu halten
4. Wasseranschluss:
bei Bedarf auf Kosten des AN zu beschaffen
5. Stromanschlüsse/Spannung:
bei Bedarf auf Kosten des AN zu beschaffen
6. Die Rechnung ist in 2-facher Ausfertigung einzureichen.
Den Abrechnungen der Neu- / Umbaumaßnahmen sind Zeichnungen im Maßstab 1:100 bis 1:500
zweifach beizufügen.
7. Die Maßnahme ist ab September 2025 zu beginnen.
8. Die Arbeiten sind innerhalb von 36 Wochen nach Beginn der Ausführung fertigzustellen.
9. Folgende Einzelfristen (die in Fällen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 VOB / A vereinbart werden) sind Vertragsfristen:
./.
10. Für die Überschreitung der Fertigstellungsfrist gem. Ziffer 8 bzw. der vereinbarten Einzelfristen gem. Ziffer 9 wird eine
Vertragsstrafe vereinbart: nein
11. Für das Gewerk Straßen- und Tiefbau wird eine Gewährleistungsfrist von 4 Jahren vereinbart.
12. Die Mindestdeckungssumme der Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden beträgt abweichend von
Ziffer 8 der Bewerbungsbedingungen ./. Millionen EUR.
13. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter http://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet.
14. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis zum 24.07.2025 schriftlich über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
15. Hinweis: Das Submissionsergebnis wird ausschließlich über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen zur Verfügung gestellt