Es gilt die Lohngleitklausel: nein
Es besteht eine Bauleistungsversicherung durch die Stadt Aachen: nein
1. Lage der Baustelle:
Franzstraße 72, 52064 Aachen
2. Lager- u. Arbeitsplätze:
vorhanden in der Baustelleneinrichtungsfläche
3. Verkehrswege innerhalb des Baugeländes:
nicht vorhanden
4. Wasseranschluss:
Vorhanden, innerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche
5. Stromanschlüsse/Spannung:
nicht vorhanden, Aufgabe AN
6. Die Rechnung ist in 1-facher Ausfertigung einzureichen.
Den Abrechnungen der Neu- / Umbaumaßnahmen sind Zeichnungen im Maßstab 1:10 bis 1:100
zweifach beizufügen.
7. Die Maßnahme ist am 11.01.2027 zu beginnen
8. Die Arbeiten sind innerhalb von 39 Wochen nach Beginn der Ausführung fertigzustellen.
9. Folgende Einzelfristen (die in Fällen gemäß § 9 EU Abs. 1 Nr. 2 VOB / A vereinbart werden) sind Vertragsfristen:
Einzelfrist 1: Phase 1: Entrümpelung, Schadstoffsanierung, Entkernung:
18.01.2027 - 05.03.2027
Einzelfrist 2: Phase 2: Entrümpelung, Schadstoffsanierung, Entkernung:
25.01.2027 - 24.02.2027
Einzelfrist 3: Rückbau, inkl. vorbereitenden Maßnahmen:
25.02.207 - 07.10.2027
10. Für die Überschreitung der Fertigstellungsfrist gem. Ziffer 8 bzw. der vereinbarten Einzelfristen gem. Ziffer 9 wird eine
Vertragsstrafe vereinbart: ja
11. Für das Gewerk Rückbau inkl. Schadstoffsanierung und Entrümpelung wird eine Gewährleistungsfrist von 4 Jahren vereinbart.
12. Die Mindestdeckungssumme der Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden beträgt abweichend von
Ziffer 8 der Bewerbungsbedingungen 5 Millionen EUR.