Rahmenliefervereinbarung von Arzneimittel und apothekenüblichen Waren für den Rettungsdienst der Stadt Aachen über einen Zeitraum von 48 Monaten
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Anlauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Als Sicherheit wird gefordert:
- Sicherheitsleistungen werden nicht gefordert
2. Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist und läuft am 04.09.26 ab.Bis dahin ist das Unternehmen an sein Angebot gebunden.
3. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter http://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet.
4. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind schriftlich über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
5. Bitte beachten Sie, dass für diese Vergabe (k)eine Stoffpreisgleitklausel vereinbart wird. Fehlende Angaben von Stoffpreisen bei der Anwendung des Formblatts 225 / 225a VHB werden nicht nachgefordert und führen direkt zum Ausschluss.
Die Möglichkeit der Nachforderung richtet sich nach § 56 VgV.
Referenzliste - VgV Es sind Referenzen zur Belieferung vorzulegen, welche mindestens eines Rettungsdienstes einer Größenordnung der Stadt Aachen mit 260.000 zu vorsorgenden Einwohnern entspricht. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzliste mit der Angabe der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen (Angabe des Umfangs der Leistung/Auftragswert, Ausführungsort, Ausführungszeit, Auftraggeber mit Adressdaten (auf Anforderung sind Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie zur Konkretisierung des Auftrags die Auftrags-, Rechnungs- oder Kundennummer zu benennen)) Es sind Referenzen zur Belieferung vorzulegen, welche mindestens eines Rettungsdienstes einer Größenordnung der Stadt Aachen mit 260.000 zu vorsorgenden Einwohnern entspricht.
Einreichung des Nachweis der arzneimittelgesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung bei der Herstellung von Arzneimitteln (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Einreichung des Nachweis der arzneimittelgesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung bei der Herstellungvon Arzneimitteln
Angebotsschreiben (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angebotsschreiben (aus den Vergabeunterlagen)
Einreichung der Erlaubnis nach § 1 Abs. 2 ApoG (Kopie ausreichend; auf Anforderung des Auftraggebers, muss eine beglaubigte Kopie nachgereicht werden) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Einreichung der Erlaubnis nach § 1 Abs. 2 ApoG (Kopie ausreichend; auf Anforderung des Auftraggebers, musseine beglaubigte Kopie nachgereicht werden)
ausgefülltes Formular "Nachweisliste Bieter" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): ausgefülltes Formular "Nachweisliste Bieter"
Gemäß VOL/B und den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB)
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- EU-Sanktionen Russland: Formular 523 EU VHB NRW - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/576