1. Es gilt die Lohngleitklausel:
nein
2. Es besteht eine Bauleistungsversicherung durch die Stadt Aachen:
nein
3. Lage der Baustelle:
verschiedene Standorte im Stadtgebiet
4. Lager- u. Arbeitsplätze:
s.o.
5. Verkehrswege innerhalb des Baugeländes:
./.
6. Wasseranschluss:
./.
7. Stromanschlüsse/Spannung:
./.
8. Die Rechnung ist in 2-facher Ausfertigung einzureichen.
9. Die Maßnahme ist schnellstmöglich nach Auftragserteilung zu beginnen.
10. Die Arbeiten sind innerhalb von 52 Wochen nach Beginn der Ausführung fertigzustellen.
11. Folgende Einzelfristen (die in Fällen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 VOB / A vereinbart werden) sind Vertragsfristen:./.
12. Für die Überschreitung der Fertigstellungsfrist gem. Ziffer 8 bzw. der vereinbarten Einzelfristen gem. Ziffer 9 wird keine Vertragsstrafe vereinbart.
13. Für das Gewerk Markierung wird eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren und für das Gewerk Beschilderung wird eine Gewährleistungsfrist von 4 Jahren vereinbart.
14. Die Mindestdeckungssumme der Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden beträgt abweichend von Ziffer 8 der Bewerbungsbedingungen ./. Millionen EUR
15. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter http://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet.
16. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis zum 15.04.2026 schriftlich über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
17. Hinweis: Das Submissionsergebnis wird ausschließlich über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen zur Verfügung gestellt