1. Es gilt die Lohngleitklausel:
nein
2. Es besteht eine Bauleistungsversicherung durch die Stadt Aachen:
nein
3. Lage der Baustelle:
Schagenstraße, Bezirk Aachen-Brand
4. Lager- u. Arbeitsplätze:
ja
5. Verkehrswege innerhalb des Baugeländes:
nein (Baustraßen sind provisorisch auszubauen)
6. Wasseranschluss:
nein
7. Stromanschlüsse/Spannung:
nein
8. Die Rechnung ist in digitaler Ausfertigung einzureichen.
- Den Abrechnungen der Neu- / Umbaumaßnahmen sind Zeichnungen im Maßstab 1:100 bis 1:250 zweifach beizufügen.
9. Die Maßnahme ist ab Juni 2026 zu beginnen.
10. Die Arbeiten sind innerhalb von 12 Wochen nach Beginn der Ausführung fertigzustellen.
11. Folgende Einzelfristen (die in Fällen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 VOB / A vereinbart werden) sind Vertragsfristen:
./.
12. Für die Überschreitung der Fertigstellungsfrist gem. Ziffer 8 bzw. der vereinbarten Einzelfristen gem. Ziffer 9 wird keine Vertragsstrafe vereinbart.
13. Für das Gewerk Landschaftsgrätnerische Bauleistungen wird eine Gewährleistungsfrist von 4 Jahren vereinbart.
14. Die Mindestdeckungssumme der Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden beträgt abweichend von Ziffer 8 der Bewerbungsbedingungen 1 Millionen EUR
15. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter http://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet.
16. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis zum 14.04.2026 schriftlich über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
17. Hinweis: Das Submissionsergebnis wird ausschließlich über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen zur Verfügung gestellt