Es gilt die Lohngleitklausel:
nein
Es besteht eine Bauleistungsversicherung durch die Stadt Aachen:
nein
siehe auch Anlage 2 zu den Vertragsbedingungen:
1. Lage der Baustelle:
Zeppelinstr. 16-40 in Aachen
2. Lager- u. Arbeitsplätze:
vorhanden- siehe auch Baustelleneinrichtungsplan
3. Verkehrswege innerhalb des Baugeländes:
auf dem Grundstück vorhanden, teils befestigt
4. Aufenthaltsräume:
Der AG stellt keine Aufenthalts- oder Pausenräume zur Verfügung.
5. Wasseranschluss:
vorhanden
6. Stromanschlüsse/Spannung:
vorhanden
7. Bau-WC:
vorhanden
8. Bauleistungsversicherung:
./.
9. Bauschild:
./.
10. Die Rechnung ist in 2-facher Ausfertigung einzureichen (1-fach bei gewoge AG und 1-fach bei Bauleitung).
Den Abrechnungen der Neu- / Umbaumaßnahmen sind Zeichnungen im Maßstab 1:100 bis 1:5
zweifach beizufügen.
11. Die Maßnahme ist am 26.09.2025 (mit Block II) zu beginnen.
12. Die Arbeiten sind innerhalb von ./. nach Beginn der Ausführung fertigzustellen.
13. Folgende Einzelfristen (die in Fällen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 VOB / A vereinbart werden) sind Vertragsfristen:
Einzelfrist 1: Block II - inkl. Wetterschutzdach - 26.09.2025 bis 20.10.2025;
Einzelfrist 2: Block III - 06.07.2026 bis 02.08.2026;
Einzelfrist 3: Wetterschutzdach von Block II auf Block III - 03.08.2026 bis 20.08.2026
14. Für die Überschreitung der Fertigstellungsfrist gem. Ziffer 8 bzw. der vereinbarten Einzelfristen gem. Ziffer 9 wird eine
Vertragsstrafe vereinbart: ja
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs 0,2 v.H. der Auftragssumme zu zahlen.
Die Vertragsstrafe wird begrenzt auf insgesamt 5 v.H. der Auftragssumme.
Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für den Ausführungsbeginn oder wegen
Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug
wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
15. Für das Gewerk Gerüstbau wird eine Gewährleistungsfrist von ./. Jahren vereinbart.
16. Die Mindestdeckungssumme der Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden beträgt abweichend von
Ziffer 8 der Bewerbungsbedingungen 1 Millionen EUR.
17. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis zum 30.06.2025 schriftlich über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
18. Hinweis: Das Submissionsergebnis wird ausschließlich über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen zur Verfügung gestellt