Medientechnik Neues Kurhaus
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Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
1. Als Sicherheit wird gefordert:- 5 v.H. der Auftragssumme zur Sicherung der ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages- 3 v.H. der Abrechnungssumme zur Sicherung von Mängelansprüchen- Sicherheitsleistungen werden nicht gefordert
2. Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist und läuft am "Bindefrist" ab.Bis dahin ist das Unternehmen an sein Angebot gebunden.
3. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter http://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet.