Die Stadt Aachen , vertreten durch den Aachener Stadtbetrieb, beabsichtigt, die Beseitigung von Verunreinigungen auf öffentlichen Verkehrs - und Straßenflächen im Stadtgebiet Aachen und im Eigentum,
bzw. i n der Straßenbaulast der Stadt Aachen, hervorgerufen durch Farben, Fette, Kraftstoffe, Öle oder ähnliche Stoffe, fachgerecht nach den bestehenden aktuellen Richtlinien, gesetzlichen Vorgaben und nach den anerkannten Regeln der Technik, für das Jahr 2026 und 2027 zu vergeben.
Das Vertragsverhältnis beginnt am 0 1.01.2026 endet am 3 1.12.2027 .
Es handelt sich um begrenzte Verunreinigungen auf Straßen und deren Nebenanlagen ( z . B. Seitenbereiche,
Grünstreifen, Bankette) , die zum Beispiel bei Unfällen, Unglücksfällen oder sonstigen Ereignissen, durch
verunreinigende Stoffe aus Fahrzeugen und / oder sonstigen Behältnissen entstehen ( Straßenraum - ,
Verkehrsflächen- oder Ölverunreinigungen) .
Zu den verunreinigenden Stoffen im Sinne dieser Leistungsbeschreibung zählen nahezu alle zähfließenden
und flüssige freigesetzte Stoffe: Hierzu zählen unter anderem Farben , Fette, Klebstoffen, Kraftstoffe ( z. B.
Benzin, Diesel u .s . w .), Öle oder ähnliche weitere Stoffe . Die Auflistung ist nicht abschließend und kann
jederzeit erweitert ober geändert werden .
Die Stadt Aachen betreut ein rund 900 km langes öffentliches Verkehrsflächennetz mit unterschiedlichsten
Straßenarten unterschiedlichster Oberflächengegebenheiten ( z. B . Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte
Bereiche, Haupt - , Wohn- und Sammelstraßen in verschiedensten Asphalt - , Beton- , Platten - und
Pflasterbauweisen).
Die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung besteht in der sofortigen Wiederherstellung der gefahrlosen
Nutzbarkeit der durch zuvor verunreinigten Flächen im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers und der sofortigen Wiederherstellung der Nebenanlagen, ggf. durch Auskoffern und Wiederverfüllung der betroffenen verunreinigten Flächen. D er Auftragnehmer hält die für die Erfüllung der Leistung erforderliche Technik mit
Gerätschaften, Materialien und Fachpersonal vor und stellt es zur Beseitigung der Verunreinigung bedarfsgerecht bereit. Das umfasst auch die Leistungen Aufnahme, Lagerung und Entsorgung des
kontaminierten Materials gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Entsorgung ist mit der Leistungsabrechnung nachzuweisen, in die Einheitspreise sind alle benötigten
Kosten ( Anfahrt , Transport, Entsorgung und Rückfahrt vom Entsorgungsort) mit einzukalkulieren, soweit nichts anderes beschrieben ist.
Leistungsort sind die Straßen auf dem Gebiet der Stadt Aachen.
Der Auftragnehmer hat aufgrund einer im Einsatzfall dringlich erforderlichen Verfügbarkeit einen Betriebsstandort innerhalb der Städteregion Aachen vorzuweisen. Dieser ist ebenfalls für die ausgeschriebenen Leistungen nachweislich bestückt vorzuhalten, so dass ein schnelles Anrücken zur
Vermeidung von Verkehrs- und Unfallgefährdungen im Einsatzfall binnen max . 60 Minuten möglich ist .
Zum Zwecke der Abstimmung im allgemeinen Einsatzfall, beginnend mit der Beauftragung, sowie auch
während der Ausführung vor Ort, bis hin zur Leistungszusammenstellung und Abrechnung, ist zwingend eine deutschsprachige Einsatzleitung, sowie auch deutschsprachiges Bedienpersonal einzusetzen .
Die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt in nicht zusammenhängenden Einzelmaßnahmen.
Art, Umfang und Häufigkeit können nicht vorhergesagt werden. Sie ergeben sich aus dem jeweiligen Ereignis.
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen sind vermutete Auftragsmengen. Mögliche Zeitzuschläge werden nur für das eingesetzte Personal berücksichtigt, nicht für Geräte und Maschinen . Der Auftragnehmer
hat keinen Anspruch auf Erfüllung der im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen und Positionen. Auch
eine erhebliche Unter - und Überschreitung der angegebenen Mengen rechtfertigt keine Anpassung der im
Leistungsverzeichnis angegebenen Einheitspreise. Der Auftragnehmer hat dies sowie den Grundsatz der
Kosten- bzw. Schadensminimierungspflicht bei der Angebotsabgabe zu beachten und in die entsprechenden
Positionen einzukalkulieren.