Bewertungskriterien der Eignung (Teilnahmewettbewerb) (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Eignung - Mindestkriterien:
A1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
1. Nachweis der Berufsbefähigung (Architekt*in)
A2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (2,5 Mio. Personenschäden, 2,5 Mio. Sach- und Vermögensschäden)
2. Erklärung zum durchschnittlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (mind. 200.000,00 EUR): Der Bewerber oder mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss nachweisen können, dass er auf dem entsprechenden Markt mindestens drei Geschäftsjahre tätig ist. Dieser Nachweis ist durch die Angabe der Umsätze für die letzten drei Geschäftsjahre in der Anlage A10 des Teilnahmeantrags zu erbringen.
A3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens sind mindestens 3 Projektreferenzen mit Projektabschluss in den letzten 7 Jahren gefordert, die mit der hier zu vergebenden Aufgabe vergleichbar sind.
Dabei sind folgende Mindestkriterien gemäß Bewertungsmatrix der Eignung unter A3 für drei Projekte zu erfüllen:
-Leistungsbereich: Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 HAOI
-Projektart: Neubau / Erweiterung / Umbau (mindestens 1 x Neubau)
-Komplexität: Honorarzone III oder höher
-Besonderheit: mind. 1 x Schule, Mensa oder vergleichbare Nutzung
mind. 1 x Baumaßnahme im laufenden Betrieb
mind. 1 x Baumaßnahme Gebäude für einen öffentlichen Auftraggeber
-Gebäudegröße: BGF mind. 500 m2
-Kosten: KG 300-400 mind. 1.000.000,00 EUR netto
-Leistungsumfang: mind. Leistungsphase 2-3 und 5-8 gemäß HOAI § 34
Bearbeitungsstand: erfolgter Abschluss der Leistungsphase 8 im Jahr 2018 oder später
Eignung - Auswahlkriterien
Erfüllen die Referenzen zusätzlich die gemäß der Bewertungsmatrix der Eignung unter B - Eignung - Auswahlkriterien genannten Kriterien, können jeweils max. 2 Punkte je Referenz erreicht werden.
Bei Angabe von mehr als 3 Referenzen werden die 3 Referenzen mit den meisten Punkten gewertet. Es dürfen nicht mehr als 5 Referenzen eingereicht werden.
Weitere Informationen zur Wertung der Teilnahmeanträge
Die geplante Mindestanzahl für das Verhandlungsverfahren beträgt 3 Teilnehmer, die geplante Höchstanzahl 4 Teilnehmer.
Sollten mehr als 4 Teilnehmer die Mindestkriterien zur Eignung vollumfänglich erfüllen, erfolgt eine Entscheidung auf Basis der gemäß der Auswahlkriterien erstellten Rangfolge.
Sollte die Teilnehmerzahl nach dieser objektiven Auswahl zu hoch sein, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los getroffen.