Rahmenvertrag über Bauschuttentsorgung von den Recyclinghöfen der Stadt Aachen vom 01.01.26 bis 31.12.27 mit der Option der Verlängerung bis 31.12.2028
Auf den beiden Recyclinghöfen der Stadt Aachen wird jeweils ein 10 m3 Container für Bauschutt vorgehalten. Für den o. a. Zeitraum (inkl. Verlängerungsoption) geht der Aachener Stadtbetrieb von ca. 2.500 to jährlich zu entsorgenden Mengen aus:Der Auftraggeber kann nicht sicherstellen, dass ihm die genannten Mengen tatsächlich überlassen werden und an dem Auftragnehmer übergeben werden. Weiterhin kann es zu jahreszeitlichen Mengenschwankungen kommen und die Zusammensetzung des Bauschutts nicht garantiert werden Eine Verpflichtung zur Übergabe einer festgelegten Menge oder Qualität an den Auftragnehmer besteht daher von Seiten des Auftraggebers nicht. Der Auftragnehmer ist jedoch zur schadlosen und ordnungsgemäßen Verwertung verpflichtet. Mehr- oder Mindermengen bewirken keine Änderung der Vergütung.Dem Auftragnehmer werden die befüllten 10 m3 Container durch den Aachener Stadtbetrieb sowie durch beauftragte Dritte angeliefert. Die Annahme des Bauschutts durch den Auftragnehmer ist ganzjährig, außer an Sonn- und Feiertagen sicherzustellen.Aus Gründen des Umweltschutzes (Transport für die Anlieferung der Container) und der Tourenplanung darf sich der Standort des Entsorgers nicht weiter als 25 km entfernt zum Aachener Stadtbetrieb, Madrider Ring 20. 52078 Aachen befinden.Zur Sicherstellung der Annahme kann auf einen Subunternehmer (ebenfalls mit einer maximalen Entfernung von 25 km zum Aachener Stadtbetrieb, Madrider Ring 20. 52078 Aachen) zurückgegriffen werden. Dieser ist dem Aachener Stadtbetrieb im Bedarfsfall umgehend mitzuteilen. Wird diese Vorgabe nicht erfüllt, ist der Auftraggeber berechtigt die entstandenen Mehrkosten dem Auftragnehmer entsprechend in Rechnung zu stellen.
Weitere Informationen: vgl. Leistungsverzeichnis (LV)
Option einer einmaligen Verlängerung um maximal 12 Monate bis zum 31.12.2028. Die Ausübung der Verlängerungsoption wird vom Auftraggeber bis spätestens 30.09.27 dem Auftragnehmer schriftlich angezeigt.
Aus Gründen des Umweltschutzes (Transport für die Anlieferung der Container) und der Tourenplanung darf sich der Standort des Entsorgers nicht weiter als 25 km entfernt zum Aachener Stadtbetrieb, Madrider Ring 20. 52078 Aachen befinden
Aus Gründen des Umweltschutzes (Transport für die Anlieferung der Container) und der Tourenplanung darf sich der Standort des Entsorgers nicht weiter als 25 km entfernt zum Aachener Stadtbetrieb, Madrider Ring 20. 52078 Aachen befinden.
Zuschlagskriterium: ökologische Aspekte: Entfernung der Anlieferstelle 30 %. Für die Entfernung zur Anlieferstelle werden maximal 300 Punkte vergeben. Weitere Informationen, vgl. Anlage 2 - Bewertungs- und Zuschlagskriterien
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
1. Als Sicherheit wird gefordert:- Sicherheitsleistungen werden nicht gefordert
2. Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist und läuft am 19.12.2025 ab.Bis dahin ist das Unternehmen an sein Angebot gebunden.
3. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter http://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet.
4. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind schriftlich über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
5. Bewertungs-und Zuschlagskriterien: Preis 70 %;ökologische Aspekte: Entfernung der Anlieferstelle30 %
Weitere Informationen zu den Zuschlagskriterien: vgl. Anlage 2 - Bewertungs- und Zuschlagskriterien
Nachweise werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Angebotsschreiben (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angebotsschreiben (aus den Vergabeunterlagen)
Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung des Unternehmens gemäß §§ 123, 124 GWB
Leistungsverzeichnis (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Leistungsverzeichnis auf beigefügten Vordruck
Referenzliste - VgV (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzliste mit der Angabe der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen (Angabe des Umfangs der Leistung/Auftragswert, Ausführungsort, Ausführungszeit, Auftraggeber mit Adressdaten (auf Anforderung sind Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie zur Konkretisierung des Auftrags die Auftrags-, Rechnungs- oder Kundennummer zu benennen))
Nachweis/gültige Erlaubnis nach § 56 Kr-WG (ggf. in Verbindung mit den zutreffenden §§ der NachwV) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Vollständig ausgefüllte Anlage unter Punkt 9 des Leistungsverzeichnisses (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Gemäß VOL/B und den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB)
Einzureichende Unterlagen:- EU-Sanktionen Russland ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 523 EU VHB NRW - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/576- Anschrift der Anlieferstelle ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)