Ex-Ante Veröffentlichung binnenmarktrelevanter Aufträge
Hinweise:
Sollten Sie / Sollte Ihr Unternehmen Interesse an der Ausführung des Auftrages haben, senden Sie uns bitte bis zum 09.02.2026 Ihre Interessenbekundung ausschließlich per Mail an ibk@mail.aachen.de
Im Betreff dieser Mail fügen Sie bitte folgenden Hinweis ein:
Interessenbekundung Az. FB60/320-2026/022-RK
Als Anlage sind der Interessenbekundung (möglichst im PDF-Format) zwingend folgende Nachweise/Erklärungen beizufügen:
- Handelsregisterauszug
- Unternehmensporträt mit Angabe der Arbeits- und Aufgabenschwerpunkte, Anzahl der Mitarbeitenden, Standorte des Unternehmens
sowie des Datums, seit wann das Unternehmen auf dem Markt tätig ist,
welche Beschäftigungsfelder werden angeboten, wie viele Mitarbeiter sind beschäftigt?
Jahresumsatz der vergangenen 3 Jahre, aktuelle Anzahl Mitarbeitende, Handelsbilanz der letzten 3 Jahre
- Referenzliste mit der Angabe der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen (Angabe des Umfangs der Leistung/
Auftragswert, Ausführungsort, Ausführungszeit, Auftraggeber mit Adressdaten). [Auf Anforderung sind Ansprechpartner, Telefonnummer,
E-Mail-Adresse sowie zur Konkretisierung des Auftrages die Auftrags-, Rechnungs- oder Kundennummer zu benennen.].
- Bei Privatpersonen: Schufa-Auskunft
- Schaltberechtigung für Mittelspannungsanlagen (10-25 kV)
- Bei vorgesehener Bietergemeinschaft:
Mit Interessenbekundung sind Art und Umfang der Leistungen des jeweiligen Mitglieds der
Bietergemeinschaft anzugeben. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft und deren Projektleitungen sind
namentlich mit Anschrift zu benennen.
Ebenso ist das geschäftsführende Mitglied, welches die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt,
namentlich und mit Anschrift zu benennen.
Es ist eine Erklärung über eine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft (z.
B. Formblatt 234 VHB) einzureichen. Das Unternehmensporträt und die Referenzliste sind von allen
Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
- Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz
Mit der Interessenbekundung sind Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen anzugeben. Die
Nachunternehmer sind namentlich mit Anschrift zu benennen.
Interessenbekundungen sowie die erforderlichen Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Nachweise und Erklärungen in anderen Sprachen sind zusätzlich in deutscher Übersetzung beizufügen.
Bei Interessenbekundungen ohne den eindeutigen Betreff (siehe oben) ist eine Zuordnung zur entsprechenden Ausschreibung nicht gewährleistet. Unvollständige Interessenbekundungen bleiben unberücksichtigt. Fehlende Nachweise / Erklärungen werden nicht nachgefordert
Gegenstand der Ausschreibung
Zur Beauftragung einer Dienstleistungskonzession für die Bereitstellung der Infrastruktur für die Stromversorgung wird eine Verhandlungsvergabe mit Interessenbekundungsverfahren durchgeführt.
Alle Bewerber*innen, welche im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens ihre Eignung nachgewiesen haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Der Vertrag wird spätestens für die Zeit vom 01.04.2026 bis zum 31.03.2031 abgeschlossen, mit einer einmaligen Verlängerungsoption um ein Jahr. Der Eigenbetrieb muss die Verlängerungsoption spätestens sechs Monate vor Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit schriftlich geltend machen.
Das geschätzte Gesamtvolumen der Konzession beläuft sich auf ca. 1.308.000,00 EUR für die Bereitstellung der Infrastruktur für die Stromversorgung über die gesamte mögliche Laufzeit von 6 Jahren. Dieser Wert basiert auf Erfahrungswerten vergleichbarer Veranstaltungen und umfasst die Einnahmen aus der Bereitstellung und Abrechnung von Stromanschlüssen sowie etwaigen Zusatzleistungen.
Das Eurogress Aachen ist ein Eigenbetrieb der Stadt Aachen, der verschiedene Veranstaltungslocations in Aachen bewirtschaftet. Dazu zählen das Gebäude Eurogress Aachen als multifunktionales Veranstaltungszentrum und das Gebäude Kurhaus. Daneben gehören der Bereich Business & Events im Tivoli Aachen und der Bendplatz (ein 32.000 m2 großer Open Air Veranstaltungsplatz) zu den vermarkteten Locations. Gegenstand des Eigenbetriebs ist die Bereitstellung von Räumen sowie technischen Hilfsmitteln und Dienstleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Tagungen, Konzerten, Ausstellungen und sonstigen gesellschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen. Der Betrieb kann selbst Eigenveranstaltungen und Beteiligungsveranstaltungen durchführen.
Auf dem Bendplatz Aachen veranstaltet der Eigenbetrieb zweimal jährlich die Kirmes Öcher Bend, daneben finden verschiedene Veranstaltungen wie Zirkusse und Messen auf dem Platz statt. Ab dem Jahr 2026 wird der Eigenbetrieb auf einer öffentlich gewidmeten Fläche der Stadt Aachen, im Bezirk Kornelimünster, im Rahmen eines Sondernutzungsrechts einen historischen Jahrmarkt als Spezialmarkt auf der Grundlage der §§ 68 ff. GewO veranstalten.
Im Wesentlichen muss die Bereitstellung der Infrastruktur für die Stromversorgung für die folgenden Veranstaltungen sichergestellt werden:
Öcher Osterbend:
Platzfläche: 32.000 m2
Geschäfte/Schaustellende: 82 (+/- 3) zzgl. Campinganschlüsse in gleicher Größenordnung.
Anschlüsse: 16-400 A
Art der Geschäfte: Fahrgeschäfte, Reihengeschäfte (Spiel + Verkauf), Biergärten, Festzelt
Öffnungszeiten: Montag-Sonntag, 14 Uhr bis 23 Uhr, Mittwoch bis 24 Uhr Freitag, Samstag und vor Feiertagen bis 24 Uhr
Aufbautage: 14
Abbautage: 7
Veranstaltungs-Tage: 17
Öcher Sommerbend:
Platzfläche: 32.000 m2
Geschäfte/Schaustellende: 82 (+/- 3) zzgl. Campinganschlüsse in gleicher Größenordnung
Anschlüsse: 16-400 A
Art der Geschäfte: Fahrgeschäfte, Reihengeschäfte (Spiel + Verkauf), Biergärten, Festzelt
Öffnungszeiten: Montag-Sonntag, 14 Uhr bis 23 Uhr, Mittwoch bis 24 Uhr Freitag, Samstag und vor Feiertagen bis 24 Uhr
Aufbautage: 14
Abbautage: 7
Veranstaltungs-Tage: 11
Bonding Karrieremesse:
Platzfläche: 32.000 m2
Aufbauart: Veranstaltung innerhalb mehrerer Messezelte auf etwa 6.500 m2 Zeltfläche
Anschlüsse: 16-125 A CEE
Veranstaltungszeiten: 9.30 - 16.30 Uhr
Aufbautage: 8
Abbautage: 8
Veranstaltungs-Tage: 2
Sonderfall: Verstromung der Messezelte wird veranstalter*innenseitig organisiert.
Weihnachtscircus: (Gilt auch für vergleichbare Zirkusproduktionen)
Platzfläche: 16.000 m2
Öffnungszeiten: tagsüber bis in den Abend, auch an Wochenenden
Anschlüsse: 16-300 A
Aufbautage: 18 bzw. variabel für vergleichbare Zirkusproduktionen
Abbautage: 5 bzw. variabel für vergleichbare Zirkusproduktionen
Veranstaltungs-Tage: 17 bzw. variabel für vergleichbare Zirkusproduktionen
Historischer Jahrmarkt:
Platzfläche: ca. 16.410 m2
Aussteller: ca. 130 zzgl. Campinganschlüsse in noch nicht absehbarer Anzahl
Anschlüsse: 16-125 A CEE
Art der Geschäfte: Überwiegend Reihengeschäfte im Kunsthandwerk, vier Fahrgeschäfte, Outdoor-Gastronomie
Öffnungszeiten: unterschiedlich, zwischen 11 Uhr bis 22 Uhr und 14 Uhr bis 22 Uhr bzw. 20.00 Uhr.
Aufbautage: 2
Abbautage: 2
Veranstaltungs-Tage: 5
Sonderfall: Elektrotechnische Infrastruktur muss bereitgestellt werden
In die Eigenkalkulation sind insgesamt 181 Stromanschlüsse p.a. eingeflossen, diese dienen als Schätzwert für die Kalkulation. Die tatsächliche Anzahl der Anschlüsse kann über- als auch unterschritten werden. Ein Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Anzahl von Anschlüssen besteht nicht.
Rahmenbedingungen
Der Bendplatz bietet folgende Infrastruktur:
- Größtenteils geschotterte Verkehrsfläche
- Gepflasterte Fahrwege
- Umzäuntes abschließbares Gelände
- Trafostation:
- Zwei Kompaktstationen auf dem Gelände je 630 kVA
eine Hauptstation mit 2 Trafos
- 15 Bodentanks zum Anschluss mobiler Schaltschränke
- Für Veranstaltungen buchbares WC-Haus vorhanden
- Kleines Büro mit gemeinsamer WC-Nutzung
- Elektrolager im WC-Haus
Die monatlichen Stromverbräuche auf dem Bendplatz seit 01/2011 bis 07/2025 sind der beigefügten Tabelle (Anlage 1) zu entnehmen. Hierzu muss ergänzt werden, dass der Bendplatz Ende 2019 um 8.000 m2 reduziert wurde und bis einschl. 2019 zur Öcher Kirmes entsprechend mehr Schaustellende auf dem Platz zugelassen wurden, woraus sich seinerzeit ein höherer Strombedarf ergab. Darüber hinaus stellen wir ebenfalls für den Öcher Bend fest, dass der Strombedarf aufgrund der Nutzung verbauter LED-Technik kontinuierlich geringer wird.
Definition Bereitschaft:
Der/Die Dienstleistende*r bzw. von ihm/ihr beschäftigtes Fachpersonal ist während des Öcher Bends an besucher*innenintensiven Tagen vor Ort. Zu diesen Zeiten zählen die wöchentlichen Familientage (jeden Mittwoch), Samstage, Sonntage und Feiertage.
Definition Rufbereitschaft:
Der/Die Dienstleistende*r bzw. von ihm/ihr beschäftigtes Fachpersonal ist an den Tagen, an denen keine Bereitschaft für den Öcher Bend besteht, telefonisch erreichbar und innerhalb von 45 Minuten bei Bedarf beim Öcher Bend bzw. den Schaustellenden vor Ort.
Für den historischen Jahrmarkt gibt es noch keine Erfahrungswerte, so dass hier sowohl Bereitschaft als auch Rufbereitschaft anfallen könnte.
Elektrodienstleistungen:
1. Bereitstellung der Infrastruktur für die Stromversorgung bei Veranstaltungen jeglicher Art auf dem Bendplatz Aachen und weiterer
Outdoor-Veranstaltungsflächen nach Bedarf. Dazu zählt:
- alle Geschäfte, mitgeführte Fahrzeuge und weitere Veranstaltungen jeglicher Art sind mit Strombedarf infrastrukturell zu versorgen. Die
Dienstleistung schließt die veranstaltungsbezogene Montage und Demontage von Schaltkästen unter zur Verfügungstellung eigener
Gerätschaften wie Schaltkästen und Messstellen ein. Diese Leistungen unterliegen den gängigen Vorschriften gem. Punkt 9 und 10 und
werden mit dem unter Punkt 8 aufgeführten Aufschlag abgegolten.
- Verkabelung der Endabnehmenden (Veranstaltende oder Schaustellende) mit Stromanschlüssen, die den unter Punkt 9 und 10 genannten
technischen Anforderungen und Sicherheitsvorgaben entsprechen. Für diese Stromanschlüsse ist im Rahmen der Bewerbung eine
Verkaufspreisliste vorzulegen.
- Einrichtung einer Rufbereitschaft und Bereitschaft gem. Punkt 3 und 4.
- direkte Abrechnung mit Endabnehmenden nach Verbrauch (Stromverbrauch mit Preis gem. Punkt 5; Stromanschluss, Bereitschaft und
Rufbereitschaft sowie weitere Dienstleistungen gem. Verkaufspreisliste des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin). Eine lückenlose Einzel-
Verbrauchserfassung ab Aufbau bis Abbau ist zu gewährleisten.
1.1. Bendplatz: aus vorhandenen und auf dem beigefügten Plan (Anlage 2) ausgewiesenen Bodentanks können für die jederzeit variablen
Anforderungen (Anzahl und Verbrauch) der Endabnehmenden Stromleitungen unter Einhaltung von sicherheitstechnischen Vorschriften
auf dem Bendplatz verlegt werden.
1.2. Für weitere Outdoor-Veranstaltungsgelände gilt, dass die Anschlusspunkte bei dem/der örtl. Konzessionsträger*in (regioNetz) zuzubuchen und die Leitungen nach entsprechendem Bedarf zu verlegen sind.
2. Aufbau, Inbetriebnahme und Rückbau der vorhandenen Beleuchtung (Platz- und/oder Sicherheitsbeleuchtung) auf dem Bendplatz Aachen je nach Veranstaltung und Bedarf gem. Verkaufspreisliste des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin.
3. Einrichtung einer Bereitschaft für den Öcher Bend und ggf. für den Historischen Jahrmarkt (Kirmes).
4. Rufbereitschaft: Es ist zwingend eine Rufbereitschaft anzubieten, die während der nicht durch die Bereitschaftszeiten gedeckten Öffnungszeiten der Kirmes telefonisch erreichbar ist und im Bedarfsfall innerhalb von 45 Minuten vor Ort sein kann.
5. Grundlage der Verbrauchs-Abrechnungen auf dem Bendplatz sind die durch das von Auftraggeber*in beauftragte
Energiedienstleistungsunternehmen erfassten Verbräuche (inkl. der anfallenden Verlustleistung zwischen Mittelspannungszählung vor
dem Trafo und Abrechnungszähler). Der/Die Auftragnehmer*in hat aus eigenen Mitteln eine vollständige Verbrauchserfassung
sicherzustellen. Der Abgabepreis von Auftraggeber*in beträgt aktuell 0,3551 EUR/kWh. Neue Preise werden rechtzeitig angekündigt. Die
Abrechnung erfolgt mit der mtl. Abrechnung des Energiedienstleistungsunternehmens (i. d. R. etwa am 20. des Folgemonats).
6. Für Outdoor-Veranstaltungen, die nicht auf dem Bendplatz stattfinden, ist der Einkauf des Stroms selbst zu organisieren.
7. Eurogress erhält Recht auf Einsichtnahme in Eingangsrechnungen und Ausgangsrechnungen an Endabnehmende gem. Punkt 1, 5 und
6.
8. Es wird eine max. Preisobergrenze für den Strompreis an Endabnehmende vereinbart. In Höhe von 25 % darf durch Auftragnehmer*in ein
Aufschlag auf den Strom-Einkaufspreis nach Punkt 5 und 6 berechnet und an den Endabnehmenden abgerechnet werden. Der Aufschlag
verbleibt als Marge bei Auftragnehmer*in.
9. Es gelten die einschlägigen Vorschriften - insbesondere die VDE-Bestimmungen und die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften -
sowie die technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibenden. Auftragnehmer*in ist für deren Einhaltung allein verantwortlich.
10. Auftragnehmer*in übernimmt die Verkehrssicherungspflichten, soweit sie im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Infrastruktur für
die Stromversorgung stehen und verfügt über die erforderlichen Schaltberechtigungen an Elektroanlagen bis 10-25 kV.
11. Auftragnehmer*in erhält bedarfsbezogen separate Aufträge zur Behebung von elektrischen Mängeln auf dem Bendplatz und weiterer
Outdoor-Flächen; Abrechnung gem. Verkaufspreisliste des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin.
12. Rechnungstellung an Endabnehmende, Zahlung per Bar- und Kartenzahlung sowie Überweisung.
13. Auftragnehmer*in ist zur Erstellung einer Preisliste für sein vollständiges Sortiment (Dienstleistungen (Stundensätze), Material
(Leihgebühr) und sonstige Gebühren wie bspw. Eichgebühren) verpflichtet. Preise und Preiserhöhungen müssen 6 Monate vor
Inkrafttreten Auftraggeber*in zur Zustimmung vorgelegt werden.
14. Vertragslaufzeit: 5 Jahre, mit einer einmaligen Verlängerungsoption um ein Jahr, die 6 Monate vor Vertragsende gezogen werden muss.