1. Es gilt die Lohngleitklausel:
nein
2. Es besteht eine Bauleistungsversicherung durch die Stadt Aachen:
nein
3. Lage der Baustelle:
Aachen, Von-Coels-Straße / Einmündung Heckstraße
4. Lager- u. Arbeitsplätze:
nach Absprache mit AG in öffentlicher Verkehrsfläche
5. Verkehrswege innerhalb des Baugeländes:
nur über öffentliche Verkehrsfläche
6. Wasseranschluss:
von AN zu beschaffen
7. Stromanschlüsse/Spannung:
von AN zu beschaffen
8. Die Rechnung ist in 2-facher Ausfertigung einzureichen.
- Den Abrechnungen der Neu- / Umbaumaßnahmen sind Zeichnungen im Maßstab 1:./. bis 1:./. zweifach beizufügen.
9. Die Maßnahme ist nach Absprache zu beginnen.
10. Die Arbeiten sind innerhalb von 10Werktagen nach Beginn der Ausführung fertigzustellen.
11. Folgende Einzelfristen (die in Fällen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 VOB / A vereinbart werden) sind Vertragsfristen:
./.
12. Für die Überschreitung der Fertigstellungsfrist gem. Ziffer 8 bzw. der vereinbarten Einzelfristen gem. Ziffer 9 wird keine Vertragsstrafe vereinbart.
13. Für das Gewerk LSA wird eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren vereinbart.
14. Die Mindestdeckungssumme der Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden beträgt abweichend von Ziffer 8 der Bewerbungsbedingungen ./. Millionen EUR
15. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter http://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet.
16. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis zum 02.07.2026 schriftlich über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
17. Hinweis: Das Submissionsergebnis wird ausschließlich über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen zur Verfügung gestellt