Der Zweckverband Region Aachen stellt einen Zusammenschluss der Kreise Heinsberg, Düren und Euskirchen, sowie der Stadt und der StädteRegion Aachen dar. Die Initiative "Region Aachen Rettet" bildet hier einen Teil des Bereichs Gesundheitswirtschaft ab, der sich u.a. dadurch auszeichnet, ein smartphonebasiertes Alarmierungssystem für Ersthelferinnen und Ersthelfer zu betreiben.
Mit diesem Alarmierungssystem sollen qualifizierte Ersthelferinnen und Ersthelfer über ihr Mobiltelefon zu medizinischen Notfällen, vornehmlich zu Reanimationen, alarmiert werden, bei denen noch vor Eintreffen des Rettungsdienstes lebensrettende Maßnahmen unerlässlich sind. Das therapiefreie Intervall kann somit gerade in den entscheidenden ersten Minuten eklatant verkürzt werden und die Überlebenswahrscheinlichkeit der Patienten steigt.Da die Initiative "Region Aachen rettet" bereits über ein bestehendes System auf ca. 130.000 Nutzer der App zurückgreifen kann, ist eine unterbrechungsfreie Migration des bestehenden Systems zur Software des Bieters zwingend erforderlich, um keine User zur verlieren. Weiterhin beinhaltet die zu vergebende Leistung Schulungs-, Support- und gegebenenfalls Erweiterungen.
Da der Vertrag mit dem bestehenden Anbieter dieser Leistung ausläuft, ist nunmehr eine Neuvergabe des Systems und der angeschlossenen Leistungen ab dem 01.01.2026 für die kommenden vier Jahre (bis zum 31.12.2029) notwendig. In diesem Jahr schreibt die Stadt Aachen für den Zweckverband Region Aachen als Vertragspartner des Leistungsnehmers aus, wobei für die Ausschreibungsverfahren ein rollierendes System der angeschlossenen Gebietskörperschaften abgestimmt ist.
Ziel dieses Verfahrens ist es, mit demjenigen Bieter, der dem Zweckverband Region Aachen das wirtschaftlichste Angebot für die ausgeschriebenen Dienstleistungen offeriert, den als Anlage 3 dieser Vergabeunterlage beigefügten Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt abzuschließen.Jede einzelne Gebietskörperschaft ist dabei so gestellt, als ob isolierte Einzelverträge zwischen ihr und dem Auftragnehmer abgeschlossen worden wären. Sämtliche Rechte (insbesondere Lizenzen) und Pflichten- jeweils soweit sie sich auf den örtlichen Zuständigkeitsbereich der einzelnen Gebietskörperschaften beziehen - werden unmittelbar mit Vertragsabschluss vom Region Aachen Zweckverband auf die jeweiligen Gebietskörperschaften als Verbandsmitglieder übertragen.
Die Rechnungstellung erfolgt unmittelbar an die einzelnen Gebietskörperschaften. Die Aufteilung der Kosten erfolgt nach der Einwohnerzahl.
Städteregion Aachen, Stadt Aachen, Kreis Düren, Kreis Euskirchen und Kreis Heinsberg
Gesamtpreis brutto für 4 Jahre
Konzept, davon: -Migration 20%;- Schulungen 20%;- Support/Ticketsystem 20%;- Erweiterungen 20%;- Optionale Leistungen 20%
Es können die folgenden optionalen Leistungen angeboten werden. Bei den optionalen Leistungen handelt es sich um Leistungen, welche im Bedarfsfall im Laufe des Vertragszeitraumes durch den Auftraggeber zusätzlich beauftragt werden können. Eine Verpflichtung zur Beauftragung besteht nicht.Die optionalen Leistungen sind zu bepreisen, sofern diese durch den Bietenden im Bedarfsfall nach einer gesonderten Beauftragung erbracht werden können.Sollte eine Leistungserbringung (aus technischen oder anderen Gründen) nicht möglich sein, so ist für diese Leistung kein Preis anzugeben (es verbleibt im Leistungsverzeichnis bei den ausgewiesenen 0,00 EUR).Sollte eine optionale Leistung bereits in dem angebotenen System enthalten sein und somit nicht zu einem späteren Zeitpunkt zusätzlich beauftragt werden müssen, so ist bei der entsprechenden Position in das gelb hinterlegte Feld "inklusiv" einzutragen.Die optionalen Leistungen fließen neben der preislichen Berücksichtigung ebenso in die Wertung der Angebote entsprechend der Anlage 2 (vgl. vergabeunterlagen) ein.
- Mail-Alarmempfang- Adminfreigabe- Helferzuordnung:- Ablaufdaten Qualifikation- Kontaktdaten Ansprechpartner- Adminalarm- Direktalarmierung- Wahl des Fortbewegungsmittels- Veranstaltungen- AED-Standorte- Demo-Bereich- Reanimationsregister
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
1. Als Sicherheit wird gefordert:- Sicherheitsleistungen werden nicht gefordert
2. Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist und läuft am 15.12.2025 ab.Bis dahin ist das Unternehmen an sein Angebot gebunden.
3. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter http://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet.
4. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind schriftlich über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
5. Zuschlagskriterien:Gesamtpreis brutto für 4 Jahre: 50 %Konzept insgesamt: 50 %, davon: - Migration: 20 %,- Schulungen: 20 %,- Support / Ticketsystem: 20 %,- Erweiterungen: 20 %,- Optionale Leistungen: 20 %
Weitere Informationen zu den Zuschlagskriterien: vgl. Leistungsbeschreibung