Bereitstellung von Containern und deren Abfuhr von den Recyclinghöfen sowie ausgewähltenGewerbebetrieben der Stadt Aachen in 3 Losen
Leistungserbringung 01.04.2026 - 31.03.2027 mit der Option der Verlängerung um weitere12 Monate
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Anlauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Als Sicherheit wird gefordert:- Sicherheitsleistungen werden nicht gefordert
2. Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist und läuft am "27.02.2025" ab.Bis dahin ist das Unternehmen an sein Angebot gebunden.
3. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter http://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet.
4. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind schriftlich über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
5. Bitte beachten Sie, dass für diese Vergabe (k)eine Stoffpreisgleitklausel vereinbart wird. Fehlende Angaben von Stoffpreisen bei der Anwendung des Formblatts 225 / 225a VHB werden nicht nachgefordert und führen direkt zum Ausschluss.
6. Wertung: Preis resp. Erlös 70 % = 700 PunkteEntfernung des Betriebsgeländes des AN zur Abholstelle 30 % = 300 PunkteDefinition der Kriterien1. Preis resp. Erlös = 70 % (700 Punkte)Für das Kriterium "Preis/Erlös" werden maximal 700 Punkte vergeben. Ausgehend vom niedrigsten Preis (resp. höchstem Erlös) für das angefragte Produkt/Leistung (=700 Punkte), werden je 1% höherem Preis resp. geringerem Erlös 7 Punkte in Abzug gebracht.2. ökologische Aspekte: Entfernung des Betriebsgeländes des AN bis zur jeweiligen Abholstelle an den Recyclinghöfen (hier Recyclinghof Brand) = 30% (max. 300 Punkte)Berechnungsformel: Betriebsgeländes des AN 1km Entfernung von der Abholstelle Recyclinghof Brand, Camp Pirotte 50, 52078 Aachen, Zufahrt über Debyestraße= 300 Punkte, je km weiter entfernt abzüglich 12 Punkte, über 25km Entfernung 0 Punkte. Das Betriebsgelände des AN muss zwingend im Umkreis von 25km zum Aachener Dom, Domhof 1, 52076 Aachen gelegen sein.
Die Möglichkeit der Nachforderung richtet sich nach § 56 VgV.
Referenzliste - VgV (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzliste mit der Angabe der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen (Angabe des Umfangs der Leistung/Auftragswert, Ausführungsort, Ausführungszeit, Auftraggeber mit Adressdaten (auf Anforderung sind Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie zur Konkretisierung des Auftrags die Auftrags-, Rechnungs- oder Kundennummer zu benennen))
Angebotsschreiben (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angebotsschreiben (aus den Vergabeunterlagen)
Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung des Unternehmens gemäß §§ 123, 124 GWB
Leistungsverzeichnis (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Leistungsverzeichnis auf beigefügten Vordruck
Einzureichende Unterlagen:- EU-Sanktionen Russland ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 523 EU VHB NRW - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/576
Bereitstellung und Abfuhr Recyclinghof Aachen-Brand
Bereitstellung und Abfuhr Recyclinghof Aachen-Eilendorf
Bereitstellung und Abfuhr Gewerbeeinheiten