Die Entsorgung von Aushubmaterial städtischer Baumaßnahmen.
40.000 to im Jahr Bodenentsorgung
Es besteht die Möglichkeit von zwei Verlängerungen um jeweils ein Jahr bei beiderseitigem Einverständnis der Vertragsparteien.
Im ganzen Stadtgebiet
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Bieterfragen müssen rechtzeitig, in der Regel gemäß den Angaben der Terminplanung vor Ablauf der Angebots- /Teilnahmefrist gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist eingegangene Fragen werden grundsätzlich nicht mehr beantwortet. ___Stolberg, den 29.09.2026i.A.
Zentrale Vergabestelle der Kupferstadt Stolberg (Rhld.)
fehlende oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen werden nachgefordert.Dies gilt nicht für falsch ausgefüllte (jedoch vollständig ausgefülte) Eignungsnachweise oder für falsch eingereichte Unterlagen sowie auch nicht für wertungsbezogene Unterlagen (z. B. Konzepte etc.)
Bescheinigung über eine bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Versicherungssummen. Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein bzw. die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschreiten. (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt).Alter der Bescheinigung: max. 1 Jahr
gem. VOL/B
Bietergemeinschaften sind gesamtschuldnerisch haftend.
Die Zwischenlagerstätte für Aushubmaterial muss ein auf Stolberger Stadtgebiet befindlicher, zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb sein und die Auflagen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes BlmSchG erfüllen