Vakuumgefriertrocknung von 401 Euro-Paletten Archivgut in 8 Losen (inkl. 1 Los restauratorische Reinigung und Umbettung)
Diese Ausschreibung umfasst das Volumen von 401 Euro-Paletten mit Archivgut und Zwischenarchivgut. Diese 401 Paletten sollen, aufgeteilt in 8 Fachlose nach Beständen/Formaten, vakuumgefriergetrocknet werden. Ein Los beinhaltet die Durchführung von restauratorischer Bearbeitung (Reinigung, Umbettung).
Allgemeine AuftragsbeschreibungSeit der Überflutung der vier Magazinräume des Stadtarchivs der Kupferstadt Stolberg ist die Anzahl von 404 EURO-Paletten mit geborgenem und tiefgekühlten Archiv-, Zwischenarchiv- und Registraturgut in einem Kühlhaus in Troisdorf eingelagert. Davon wurden 3 Paletten mit Schriftgut vorab zu Probezwecken einer Vakuumgefriertrocknung unterzogen. Die Trocknung der verbleibenden 401 Paletten erfolgt im Rahmen dieser Ausschreibung. Außer der bestandsweisen Aufnahme, nach der die Teil- und Fachlose gebildet wurden, besteht keine individuelle oder generelle inhaltliche Erfassung von einzelnen Paletten, Inhalten etc. in Form von Aufstellungen, Fotos, Listen oder anderen Dokumentationen, die für die Auftragsbearbeitung zur Verfügung gestellt werden können.
Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
Aus rechtlichen, sachlichen und konservatorischen Gründen soll das Archivgut schnellstmöglich bis spätestens Ende 2029 vollständig getrocknet werden. Das Archivgut wird für die eigene Aufgabenerfüllung, für die Bereitstellung an andere Behörden sowie an Nutzer dringend benötigt (Rechtsgrundlagen: GG, ArchivG, PSG). Die Tiefkühlphase sollte aus konservatorischen Gründen dringend schnellstmöglich abgeschlossen werden (Rechtsgrundlage: ArchivG). Eine schnelle Durchführung der Vakuumgefriertrocknung wirkt sich kostensenkend auf die laufenden Tiefkühlkosten aus (momentan Eur 83.428,50 p. a.).
Öffentliche Aufträge sollen gem. Schreiben ZVS vom 29.11.2024 in besonderer Weise nach Aspekten des Klimaschutzes vergeben werden. Diese Ausschreibung ist hinsichtlich des hohen Energiebedarfs für das Verfahren der Vakuumgefriertrocknung und der entstehenden Transporte besonders klimarelevant (Rechtsgrundlagen: Klimanotstand der Kupferstadt Stolberg 10.09.2019, Mitgliedschaft der Kupferstadt Stolberg in der Initiative ?Klimapositive Städte und Gemeinden?, KSG, KrWG).
In Zusammenschau aller vorigen Zuschlagskriterien ist der Preis der Leistung eine sekundär relevante Größe.
Die Durchführung des Auftrags soll umwelt- und klimafreundlich erfolgen. Aspekte des möglichst geringer CO2-Emmission sind zu berücksichtigen, bspw. in der Nutzung erneuerbarer Energien und energieeffizienter Prozesse und Betriebsmittel.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Bieterfragen müssen rechtzeitig, in der Regel gemäß den Angaben der Terminplanung vor Ablauf der Angebots- /Teilnahmefrist gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist eingegangene Fragen werden grundsätzlich nicht mehr beantwortet.
Stolberg, den 27.01.2026i.A.
Zentrale Vergabestelle der Kupferstadt Stolberg (Rhld.)
Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag/Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert.
Sämtliche in Betracht kommende Ausschlussgründe richten sich nach den einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften sowie den Bewerbungs- /Teilnahmebedingungen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gültige qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers Alter der Bescheinigung: max. 1 Jahr
Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt).Alter der Bescheinigung: max. 1 Jahr
Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse (soweit beitragspflichtig).Alter der Bescheinigung: max. 1 Jahr
Eintragungsnachweis Handwerksrolle / IHK (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eintragung in der Handwerksrolle bzw. Mitgliedsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer
Bescheinigung über eine bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Versicherungssummen. Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein bzw. die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschreiten. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
gem. VOL/B
Bietergemeinschaften sind gesamtschuldnerisch haftend.
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Referenzen: Dem Angebot ist ein Nachweis über 3 Referenzen zu vergleichbaren Aufträgen, mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers sowie die Ansprechpartner und deren Telefonnummer bei diesen Auftraggebern, beizufügen.** Mittels Dritterklärung:- Fachliche Einweisung und Erfahrung: Mitarbeiter, welche die Gefriertrocknung durchführen, müssen eine ausführliche Einweisung in die Gefriertrocknung von Archiv-/Bibliotheksgut erhalten haben und eine mehr als einjährige praktische Erfahrung in diesem Bereich aufweisen.Erforderlicher Nachweis: ArbeitszeugnisMitarbeiter dürfen die Gefriertrocknung und alle dazugehörigen Arbeitsgänge nur unter Anleitung und Aufsicht eines qualifizierten Restaurators durchführen.- Fachliche Anleitung und Betreuung: Die mit der fachlichen Anleitung und Betreuung der über die gefriertrocknenden Mitarbeiter betrauten Restauratorinnen/ Restauratoren
Stretchfolien um die Archiveinheiten sind vor dem Vakuumgefriertrocknungsprozess zu entfernen.1 ReinigungDie Unterlagen von Los 1 sind gleichförmige Bauakten in Hängeregistermappen. Ihre Anzahl beläuft sich nach schätzungsweisem Überschlag auf etwa 20.000 Stück. Sie sind vor allem oberflächlich verschmutzt und vorgereinigt. Verunreinigungen innerhalb des Aktenblocks sind größtenteils nicht zu erwarten. Im Rahmen der restauratorischen Reinigung sind die Bauakten von den Verschmutzungen zu reinigen und in einen benutzungsfähigen Zustand aller Einzeldokumente zu bringen.2 UmbettungDie Akten sind aus den Aktenmappen zu entnehmen. Alle beschrifteten Teile (i. d. R. Vorderseite) des Aktendeckels sind beschnitten, gelocht und bei Bedarf gefalzt der jeweiligen Bauakte als erste Seite anzufügen. Der Aktenblock ist nach Mustervorgabe in eine neue orangefarbige Hängeregistermappe zu heften.Vorgabe: Pendelmappe 450g/qm ManilakartonFarbe: orangeFormat: 318 mm breit, 275 mm hoch2 Pendelbeschläge, durchgenietet, Beschlagränder umklebt, innen am Boden mit 2 Doppelheftfälzen aus 320 g/qm Karton, mit 4 Metallschnellheftergarnitur in Linksheftung, Heftsätze 45 mm breit, aus 450 g/qm Manilakarton in Farbe des Hefters, mit je 8 Dehnrillen im Vorder- und Hinterdeckel3 DokumentationDie Bauakten sind mit Aktentiteln in einer Excelliste zu dokumentieren. Für jede Verpackungseinheit/Karton ist eine Nummerierung und Zuordnung aufzustellen.Vorgabe: Karton-Nr. (lfd.), Straßenname/Haus-Nummer, Aktenzeichen/Bauschein-Nummer, Gegenstand. 4 VerpackungDie Akten sind in übliche Kartons (Umzugskartons o. ä.) zu verpacken und auf Euro-Paletten zu bündeln.
Der Bestand der Bauakten ist der Einzige, der in seiner inhaltlichen Struktur und Substanz gleichförmig, berechenbar und vollständig zu erhalten ist, so dass unmittelbar im Anschluss der Vakuumgefriertrocknung eine vollständige restauratorische Wiederherstellung vorgenommen werden kann.
Das Durchschnittsgewicht pro Palette mit Akten beträgt ca. 270 kg (Nettogewicht des Archivguts inkl. Verpackung zzgl. durchschnittlich 20 kg/Euro-Palette). Das Gewicht wurde stichprobenartig ermittelt und durchschnittlich umgerechnet insgesamt geschätzt. Eine mit Akten bestückte Palette entspricht nach der Schätzung durchschnittlich 5 lfm. Archivgut. Die Bergungs- und Verpackungsbedingungen bedingen eine unterschiedliche Bestückung der Paletten, wodurch Stichproben zufolge eine Abweichung des Gewichts von Paletten mit Akten um ca. 30 kg nach oben und unten erwartbar ist. Das tiefgekühlte Archiv-gut ist vollumfänglich durchnässt, vorgereinigt und in Stretchfolie mit offenen Seiten verpackt. Akten sind zu Bündeln unterschiedlicher Mächtigkeit gepackt.
Stretchfolien um die Archiveinheiten sind vor dem Vakuumgefriertrocknungsprozess zu entfernen.Die gefriergetrockneten Archivalien sind vom Auftragnehmer in Kartonagen zu verpacken und auf Euro-Paletten anzuliefern. Es gelten die üblichen konservatorischen Vorgaben (säurefrei, alterungsbeständig etc. gem. DIN ISO 16245 u. 16245-A, Stülpdeckelkartons, keine Schubkartons). Das Verpackungsmaterial muss frei von Schädlingen (Papierfischchen) sein. Verpackungsmaterialien sind zur Gewährleistung, dass kein Schädlingsbefall vorliegt, zuvor mind. 10 Tage bei -20° C zu kühlen.Sämtliche Unterlagen sind in passende Archivboxen zu verpacken. Mögliche Formate sind: 35 cm x 26 cm x 11cm; 39 cm x 29 cm x 11 cm; 43 cm x 32 cm x 11 cm (Außenmaße; Abweichungen jeweils um +/- 1 cm möglich oder nach Abstimmung mit der Auftraggeberin möglich).
Berücksichtigung des Bundeskulturgutschutzgesetzes
Archivgut öffentlicher Kultureinrichtungen fällt unter das Bundeskulturgutschutzgesetz. Dies bestimmt, dass Archivgut nur nach vorheriger Genehmigung durch das zuständige Landesministerium ins Ausland ausgeführt geführt werden darf, unabhängig von Dauer und Zweck der beabsichtigten Ausfuhr. Eine Genehmigung zur Ausfuhr kann nur erteilt werden, wenn jedes einzelne Archivale der Genehmigungsbehörde angezeigt wird. Die einzelne Benennung und Identifizierung der Archivalien des Historischen Archivs ist aus technischen Gründen nicht möglich, womit ein Antrag auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Erbringung der Dienstleistung für dieses Los hat somit innerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland zu erfolgen.
Das Durchschnittsgewicht pro Palette mit Plänen beträgt ca. 30 kg (Nettogewicht des Archivguts inkl. Verpackung zzgl. durchschnittlich 20 kg/Euro-Palette). Das Gewicht wurde stichprobenartig ermittelt und durchschnittlich umgerechnet insgesamt geschätzt. Archivgut. Die Bergungs- und Verpackungsbedingungen bedingen eine unterschiedliche Bestückung der Paletten, wodurch Stichproben zufolge eine Abweichung des Gewichts erwartbar ist. Das tiefgekühlte Archivgut ist vollumfänglich durchnässt, vorgereinigt und durch Folien getrennt. Die Unterlagen haben ein Format von bis zu ca. 80 cm x 120 cm, in Einzelfällen im gefalteten Zustand darüber hinaus. Die Paletten beinhalten Planzeichnungen, Druckwerke, Kunstgrafiken und evtl. Gemälde. Sehr wenige Paletten können auch Aktenordner enthalten, die entsprechend im Rahmen des Auftrags behandelt werden sollen.
Die gefriergetrockneten Archivalien sind vom Auftragnehmer sind in ungepuffertes Seidenpapier einzuschlagen und in großformatige Mappen (DIN A0) zu verpacken und auf Euro-Paletten anzuliefern. Es gelten die üblichen konservatorischen Vorgaben (säurefrei, alterungsbeständig etc. gem. DIN ISO 16245 u. 16245-A). Das Verpackungsmaterial muss frei von Schädlingen (Papierfischchen) sein. Verpackungsmaterialien sind zur Gewährleistung, dass kein Schädlingsbefall vorliegt, zuvor mind. 10 Tage bei -20° C zu kühlen.
Stretchfolien um die Archiveinheiten sind vor dem Vakuumgefriertrocknungsprozess zu entfernen. Lose Akten (ohne Mappe oder Bindung, mit Lochung) des Zwischenarchivs (etwa 10.000 Stück) sind durch Abheftbügel/Archivbänder in Kunststoff und rostfreiem Stahl zu binden. Aktenordner sind in übliche Kartons (Umzugskartons o. ä.) zu verpacken.
Das Durchschnittsgewicht pro Palette mit Akten beträgt ca. 270 kg (Nettogewicht des Archivguts inkl. Verpackung zzgl. durchschnittlich 20 kg/Euro-Palette). Das Gewicht wurde stichprobenartig ermittelt und durchschnittlich umgerechnet insgesamt geschätzt. Eine mit Akten bestückte Palette entspricht nach der Schätzung durchschnittlich 5 lfm. Archivgut. Die Bergungs- und Verpackungsbedingungen bedingen eine unterschiedliche Bestückung der Paletten, wodurch Stichproben zufolge eine Abweichung des Gewichts von Paletten mit Akten um ca. 30 kg nach oben und unten erwartbar ist. Das tiefgekühlte Zwischenarchivgut ist vollumfänglich durchnässt, vorgereinigt und in Stretchfolie mit offenen Seiten verpackt. Akten sind zu Bündeln unterschiedlicher Mächtigkeit gepackt.
Das Durchschnittsgewicht pro Palette mit Plänen beträgt ca. 30 kg (Nettogewicht des Archivguts inkl. Verpackung zzgl. durchschnittlich 20 kg/Euro-Palette). Das Gewicht wurde stichprobenartig ermittelt und durchschnittlich umgerechnet insgesamt geschätzt. Archivgut. Die Bergungs- und Verpackungsbedingungen bedingen eine unterschiedliche Bestückung der Paletten, wodurch Stichproben zufolge eine Abweichung des Gewichts erwartbar ist. Das tiefgekühlte Archivgut ist vollumfänglich durchnässt, vorgereinigt und durch Folien getrennt. Die Unterlagen haben ein Format von bis zu ca. 80 cm x 120 cm, in Einzelfällen im gefalteten Zustand darüber hinaus. Die Paletten beinhalten Planzeichnungen. Sehr wenige Paletten können auch Aktenordner enthalten, die entsprechend im Rahmen des Auftrags behandelt werden sollen.
Das Durchschnittsgewicht pro Palette mit Akten beträgt ca. 270 kg (Nettogewicht des Archivguts inkl. Verpackung zzgl. durchschnittlich 20 kg/Euro-Palette). Das Gewicht wurde stichprobenartig ermittelt und durchschnittlich umgerechnet insgesamt geschätzt. Eine mit Akten bestückte Palette entspricht nach der Schätzung durchschnittlich 5 lfm. Archivgut. Die Bergungs- und Verpackungsbedingungen bedingen eine unterschiedliche Bestückung der Paletten, wodurch Stichproben zufolge eine Abweichung des Gewichts von Paletten mit Akten um ca. 30 kg nach oben und unten erwartbar ist. Das tiefgekühlte Archiv-gut ist vollumfänglich durchnässt, vorgereinigt und in Stretchfolie mit offenen Seiten verpackt. Akten sind zu Bündeln unterschiedlicher Mächtigkeit gepackt.Stretchfolien um die Archiveinheiten sind vor dem Vakuumgefriertrocknungsprozess zu entfernen.Nach Beendigung des Auftrags sollen alle tiefgefrorenen Film- und Foto-Materialien an die Auftraggeberin zurückgeschickt werden. Im Vorfeld ist die Auftraggeberin über den Umfang der fotografischen Materialien zu informieren. Anderweitige empfindliche Objekte (Ledereinbände, empfindliche Graphiken/Gemälde, Filmrollen o. a.) sind in Absprache mit dem Auftraggeber ggf. gesondert zu behandeln.Die gefriergetrockneten Archivalien sind vom Auftragnehmer in Kartonagen zu verpacken und auf Euro-Paletten anzuliefern. Es gelten die üblichen konservatorischen Vorgaben (säurefrei, alterungsbeständig etc. gem. DIN ISO 16245 u. 16245-A, Stülpdeckelkartons, keine Schubkartons). Das Verpackungsmaterial muss frei von Schädlingen (Papierfischchen) sein. Verpackungsmaterialien sind zur Gewährleistung, dass kein Schädlingsbefall vorliegt, zuvor mind. 10 Tage bei -20° C zu kühlen.Sämtliche Unterlagen sind in passende Archivboxen zu verpacken. Mögliche Formate sind: 35 cm x 26 cm x 11cm; 39 cm x 29 cm x 11 cm; 43 cm x 32 cm x 11 cm (Außenmaße; Abweichungen jeweils um +/- 1 cm möglich oder nach Abstimmung mit der Auftraggeberin möglich). Lose Akten (ohne Mappe oder Bindung, mit Lochung) sind zusätzlich durch Abheftbügel/Archivbänder in Kunststoff und rostfreiem Stahl zu binden.