Als Eigenerklärung vorzulegen: Formblatt "124_Eigenerklärung" (sh. Vergabeunterlagen/vom Unternehmen auszufüllende Dokumente); hier:
- Umsatzangaben der letzten 3 Geschäftsjahre
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung
Vorzulegende Nachweise:
Bescheinigung über eine bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Versicherungssummen. Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein bzw. die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschreiten.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
Freistellungsbescheinigung Finanzamt - Steuerabzug bei Bauleistungen § 48b EStG; Jedes Bau- und Handwerksunternehmen benötigt die vom Finanzamt ausgestellte Freistellungsbescheinigung 48b. Hierbei handelt es sich um einen Nachweis, dass das Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig geführt wird und dazu berechtigt ist, Bauleistungen im Kundenauftrag zu erbringen (Alter der jeweiligen Bescheinigung: max. 1 Jahr).; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft; Gültige qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
Alter der Bescheinigung: max. 1 Jahr; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt; Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt).
Alter der Bescheinigung: max. 1 Jahr; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse; Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse (soweit beitragspflichtig).
Alter der Bescheinigung: max. 1 Jahr; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialkasse; Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig).
Alter der Bescheinigung: max. 1 Jahr; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Verschlüsselte Urkalkulation; Zusammen mit dem Angebot ist die verschlüsselte Urkalkulation einzureichen. Gemäß Pkt. 11.08 "Beiblatt Besondere Vertragsbedingungen" ist die Urkalkulation durch den Bieter zeitgleich mit der Abgabe des Angebotes einzureichen. Die Datei ist passwortgeschützt zu verschlüsseln. Im Falle einer erforderlichen Aufklärung in der Angebotswertung, vor Auftragserteilung oder Prüfung von Nachtragskalkulationen wird das Passwort beim Bestbieter abgefragt. Die Öffnung der Urkalkulation erfolgt ausschließlich anlassbezogen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung