VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur o. a. Ausschreibung sind folgende Bieterfragen gestellt worden:
Frage 1:
Handelt es sich um einen Betriebsübergang nach §613a BGB? Wenn ja, bitten wir um eine Detailierung bezüglich möglicher Vergütungsstrukturen bei dem aktuellen Träger, Personalumfang und kalkulationsrelevante Details.
Antwort zu Frage 1: Es handelt sich nicht um einen Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB.
Frage 2:
Ist es richtig, dass das Objekt dem zukünftigen Betreiber in einem Zustand übergeben wird, welcher den gesetzlichen Anforderungen an Brandschutz, Hygiene und Arbeitssicherheit gerecht wird?
Antwort zu Frage 2: Ja, das ist richtig.
Frage 3:
Können Sie uns sagen wie viele Büros sich in der Unterkunft befinden und uns die jeweiligen m2 nennen?
Antwort zu Frage 3: Es handelt sich um eine städtische Turnhalle, so dass lediglich improvisierte Büros zur Verfügung stehen. Neben einem, durch eine Theke abgetrennten Rezeptionsbereich im Foyer, steht der verschließbare Hallentechnikraum als Bürofläche zur Verfügung.
Die jeweilige Fläche in m2 ist nicht vermessen worden, wird aber auf ca. 20 m2 (Rezeption) und ca. 10 m2 (Hallentechnikraum) geschätzt.
Frage 4:
Im Rahmen der Wertung des Angebotes, wird der Gesamtpreis Netto oder Brutto zur Bewertung herangezogen?
Antwort zu Frage 4: Es gilt grundsätzlich der Bruttopreis, mit der jeweils für den einzelnen Anbieter geltenden Höhe der Umsatzsteuer, der zur Bewertung herangezogen wird.
Frage 5:
Werden die Heizungen vor Ort mit Öl, Gas, Elektro oder Fernwärme betrieben? Diese Information benötigen wir für den Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung des Standorts.
Antwort zu Frage 5: Heizung und Warmwasserbereitung werden mit Gas betrieben.
Frage 6:
Ist das W-LAN in den Gemeinschaftsräumen sowie den Bewohnerzimmern durch den Betreiber sicherzustellen?
Antwort zu Frage 6: Nein, W-LAN wird durch den Auftraggeber bereitgestellt.
Frage 7:
Ist eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Feuerwehr vorhanden? Wenn ja, wer trägt die Kosten für mögliche Fehlalarme?
Antwort zu Frage 7: Nein, eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Feuerwehr ist nicht vorhanden. Im Einklang mit dem Brandschutzkonzept und der baubehördlich genehmigten Nutzungsänderung, wurden zusätzliche funkvernetzte Rauch- und Wärmedifferenzmelder installiert.
Als kompensatorische Maßnahme für das Fehlen einer Brandmeldanlage erfolgt die permanente Anwesenheit von nachweislich geschulten Personal als Erst- und Brandschutzhelfer. (siehe Leistungsbeschreibung).
Frage 8:
Wie groß sind die Flächen (m2), die im Winter vom Betreiber zu räumen sind?
Antwort zu Frage 8: Eine genaue Bemessung liegt nicht vor. Es handelt sich um ca. 50 m2 Vorplatz an die weitere rund 30 m Zuwegung als Anbindung zur öffentlichen Verkehrsfläche folgen.
Frage 9:
Wer ist für die Schädlingsbekämpfung verantwortlich?
Antwort zu Frage 9:
Eine Schädlingsbekämpfung war in den vergangenen rund 18 Monaten Betrieb der Unterkunft nicht erforderlich, würde aber bei Notwendigkeit zu Lasten des Auftraggebers erfolgen.
Frage 10:
In der Leistungsbeschreibung (Los 1) Seite 1 geben Sie an, dass sämtliche Ausstattung, die der Unterbringung geflüchteter Menschen dient, vom Auftraggeber gestellt wird. Verstehen wir es richtig, dass die Ersatzbeschaffung des Inventars, der Erstausstattung und der weißen Ware ebenfalls vom Auftraggeber gestellt werden?
Antwort zu Frage 10: Ja, das ist richtig.
Frage 11:
In der Leistungsbeschreibung (Los 1) Seite 1 geben Sie an, dass alle Verbrauchsgüter und notwendigen Dienstleistungen wie Müllentsorgung und Reparaturen an Gebäuden in der Zuständigkeit des Auftraggebers liegen. Sind mit Reparaturen am Gebäude sämtliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen inkl. Vandalismusschäden gemeint?
Antwort zu Frage 11: Ja, das ist richtig. Der Auftragnehmer ist daher verpflichtet, den Auftraggeber unmittelbar nach Feststellung von Mängeln darüber zu unterrichten. Zusätzlich findet eine regelmäßige Begehung des Objektes durch städtisches Personal sowie turnusmäßig gebotene Wartungen statt.
Frage 12:
Gibt es eine Grünfläche, die vom Auftragnehmer (Los 1) zu pflegen ist?
Antwort zu Frage 12: Nein, jedoch sind die Bewohner durch den Auftragnehmer dazu anzuhalten, die vorhandenen Grünflächen pfleglich zu behandeln und keinen Müll zu hinterlassen.
Frage 13:
In der Leistungsbeschreibung (Los 1) Seite 3 geben Sie an, dass der Auftragnehmer für die Ausgabe der notwendigen Ausstattungsgegenstände zu sorgen hat. Er hat die Ausgabe der Gemeinschaftswäsche sowie den Austausch und die professionelle Reinigung zu gewährleisten. In welchen Fällen haben der Austausch und die professionelle Reinigung der Gemeinschaftswäsche (Bettwäsche, Handtücher) durch den Auftragnehmer zu erfolgen?
Antwort zu Frage 13: Alle, im Rahmen der regulären Nutzung anfallende Wäsche, ist zu reinigen.
Frage 14:
Verstehen wir es richtig, dass die Betreuungsleitung und das Personal für die soziale Betreuung keine beruflichen Qualifikationen/Abschlüsse benötigen?
Antwort zu Frage 14: Ja, das ist richtig. Es gilt jedoch, die in der Leistungsbeschreibung geforderte, persönliche Eignung und Erfahrung sowie die Einhaltung der dort dargestellten Compliance für das eingesetzte Personal.
Ich bitte um Beachtung bei der Kalkulation Ihres Angebotes.
Sollten Sie bereits ein Angebot eingereicht haben und die Beantwortung der Bieterfragen würde zu einer Änderung desselben führen, müsste dieses Angebot zurückgezogen und ein neues Angebot innerhalb der Frist eingereicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Zentrale Vergabestelle der Kupferstadt Stolberg (Rhld.)
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur o. a. Ausschreibung ist folgende Bieterfrage gestellt worden:
Frage :
Verstehe ich das richtig, das grundsätzlch der Bruttopreis gewertet wird? Sollte aber ein Unternehmen mit einem geringeren Umsatzsteuersatz als 19%, oder ein von der Umsatzsteuer befreits Unternehmen, anbieten, dann wird der Nettopreis gewertet?
Weshalb werten Sie dann nicht sofort den Nettopreis?
Antwort: Es gilt grundsätzlich der Bruttopreis, mit der jeweils für den einzelnen Anbieter geltenden Höhe der Umsatzsteuer, der zur Bewertung herangezogen wird.
Ich bitte um Beachtung bei der Kalkulation Ihres Angebotes.
Sollten Sie bereits ein Angebot eingereicht haben und die Beantwortung der Bieterfragen würde zu einer Änderung desselben führen, müsste dieses Angebot zurückgezogen und ein neues Angebot innerhalb der Frist eingereicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Zentrale Vergabestelle der Kupferstadt Stolberg (Rhld.)
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur o. a. Ausschreibung ist folgende Bieterfrage gestellt worden:
Frage 1: "... möchten wir nachfragen, ob es möglich ist, nur für drei Lose ein Angebot abzugeben, da der vierte Lose der Ausschreibung ausschließlich Sicherheitsdienstleistungen beinhaltet."
Antwort zu Frage 1: Ja, auf jedes der vier ausgeschriebenen Lose kann einzeln geboten werden.
Frage 2: Ist eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe möglich?
Antwort zu Frage 2: Ja, nach einer Terminvereinbarung ist eine Ortsbesichtigung möglich. Die Anlage ist jedoch bereits im laufenden Betrieb, so dass mit Rücksichtnahme auf die Bewohner vorzugehen ist.
Frage 3: Wird der Angebotspreis brutto oder netto gewertet?"
Antwort zu Frage 3: Grundsätzlich wird der Angebotspreis brutto gewertet. Sofern ein Anbieter von der Umsatzsteuer befreit ist, wird diese nicht in Anrechnung gebracht.
Frage 4:
Für das Los 2 (Bewachung) gibt es kein Preisblatt.
Im Angebotsschreiben kann ich nur den Bruttopreis für den Leistungszeitraum eintragen.
Wo kann ich den Monatspreis darstellen, der auch die Basis für eventuelle Auftragsverlängerung bildet?
Antwort zu Frage 4:
Das ist korrekt. Es soll lediglich der Gesamtpreis angegeben werden.
"Für etwaige Vertragsverlängerungen nach dem 30.06.2026 würde die Berechnung des Entgeltes für die weitere Laufzeit anhand der Angebotspreise aus der Laufzeit vom 01.01.2026 -30.06.2026 entsprechend erfolgen." (Siehe Leistungsbeschreibung - letzter Absatz)
Ich bitte um Beachtung bei der Kalkulation Ihres Angebotes.
Sollten Sie bereits ein Angebot eingereicht haben und die Beantwortung der Bieterfragen würde zu einer Änderung desselben führen, müsste dieses Angebot zurückgezogen und ein neues Angebot innerhalb der Frist eingereicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Zentrale Vergabestelle der Kupferstadt Stolberg (Rhld.)
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