Im Rahmen der Maßnahme soll eine neue medientechnische Anlage installiert werden, die den aktuellen Anforderungen eines Sitzungsalltags angepasst wird. Zusätzlich soll die Betriebsart Webkonferenz in den Sitzungsalltag vollständig integriert werden. Zu den wesentlichen Maßnahmen gehören der Ersatz der Sprechstellenanlage, die Qualitätsverbesserung der Audiowiedergabe und Integration von Kamerasignalen in den Sitzungsalltag.
Als wesentliche Kenngrößen gelten folgende Werte: Bild- und Kameratechnik( 1x Beamer), Audio-Technik Beschallung, Konferenzanlage, Mikrofonierung, Operatorplatz(Regie), Rednerpult, Lichttechnik, Technikrack, Programierung Medientechnik
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Bieterfragen müssen rechtzeitig, in der Regel gemäß den Angaben der Terminplanung vor Ablauf der Angebots- /Teilnahmefrist gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist eingegangene Fragen werden grundsätzlich nicht mehr beantwortet. ___ Es wird darauf hingewiesen, dass z. B. bei Anträgen von Absperrungen oder Ähnlichem im Straßenraum Gebühren zu Lasten des Auftragnehmenden anfallen (siehe: 325 Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren an öffentlichen Straßen in der Kupferstadt Stolberg (Rhld.) Sondernutzungssatzung) LINK ZUR SATZUNG: https://www.stolberg.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=75&id=18235 ___ Stolberg, den 20.08.2025i.A.
Zentrale Vergabestelle der Kupferstadt Stolberg (Rhld.)
fehlende oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen werden nachgefordert.Dies gilt nicht für falsch ausgefüllte (jedoch vollständig ausgefülte) Eignungsnachweise oder für falsch eingereichte Unterlagen sowie auch nicht für wertungsbezogene Unterlagen (z. B. Konzepte etc.)
Bescheinigung über eine bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Versicherungssummen. Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein bzw. die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschreiten. (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Eintragungsnachweis Handwerksrolle / IHK (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Eintragung in der Handwerksrolle bzw. Mitgliedsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer
Freistellungsbescheinigung Finanzamt - Steuerabzug bei Bauleistungen § 48b EStG (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Jedes Bau- und Handwerksunternehmen benötigt die vom Finanzamt ausgestellte Freistellungsbescheinigung 48b. Hierbei handelt es sich um einen Nachweis, dass das Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig geführt wird und dazu berechtigt ist, Bauleistungen im Kundenauftrag zu erbringen (Alter der jeweiligen Bescheinigung: max. 1 Jahr).
Verschlüsselte Urkalkulation (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zusammen mit dem Angebot ist die verschlüsselte Urkalkulation einzureichen. Gemäß Pkt. 11.10 "Beiblatt Besondere Vertragsbedingungen" ist die Urkalkulation durch den Bieter zeitgleich mit der Abgabe des Angebotes einzureichen. Die Datei ist passwortgeschützt zu verschlüsseln. Im Falle einer erforderlichen Aufklärung in der Angebotswertung, vor Auftragserteilung oder Prüfung von Nachtragskalkulationen wird das Passwort beim Bestbieter abgefragt. Die Öffnung der Urkalkulation erfolgt ausschließlich anlassbezogen.
gem. VOB/B
Bietergemeinschaften sind gesamtschuldnerisch haftend.
Keine