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Ersatzschule Wilhelmbusch, Neubau Totalunternehmerleistung
VO: VOB Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Verlängerung der Angebotsfrist Datum: 15.04.2026 - 13:19 Uhr

Nachricht:

Sehr geerhte Damen und Herren,

die Angebotsfrist wurde auf den 18.06.2026 09:00 Uhr verlängert. Details können Sie unter dem Punkt "Fristen" einsehen.


Mit freundlichen Grüßen
i. A.

Zentrale Vergabestelle der Kupferstadt Stolberg (Rhld.)

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Betreff: Beantwortung Bieterfrage 20 Datum: 01.04.2026 - 11:19 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur o. a. Ausschreibung ist folgende Bieterfrage (lfd. Nr. 20) gestellt worden:

Frage 1:
gemäß Ihrer Leistungsbeschreibung Punkt 3.1.10 Konstruktionsweise Anforderungen Rückbaubarkeit (Seite 49) ist das Gebäude kreislaufgerecht und für eine spätere Demontage und Wiederverwendung zu konzipieren mit der Möglichkeit des späteren Versetzens.

Aufgrund der Wichtigkeit dieser speziellen Anforderung gehen wir davon aus, dass der Nachweis der Zerlegbarkeit und dem Wiederbau des Gebäudes anhand eines konkreten, dokumentierten und um-gesetzten Projektes mit der Angebotsabgabe vorzulegen ist und die Nichtvorlage zum Ausschluss führt.

Ist das richtig?


Antwort zu Frage 1:
Nein, das ist nicht richtig.

Der Bieter ist verpflichtet, den möglichen späteren Wiederverwendungsgrad des Gebäudes bzw. der Gebäudeteile in seinem Konzept darzulegen und bei Angebotsabgabe detailliert zu erläutern.
Die Vorlage einer Referenz bzw. eines Nachweises zu einem konkreten, hinsichtlich späterer Demontage und Wiederverwendung konzipierten und bereits umgesetzten Gebäudes inkl. Dokumentation ist nicht erforderlich.

Nachzuweisen im Rahmen der einzureichenden Referenzen sind mindestens ein erstellter Bildungs-bau in min. KFW 40 Standard oder mit vergleichbaren energetischen Anforderungen in vorgefertigter Holzbauweise, sowie zwei weitere Bildungsbauten in vorgefertigter Holzbauweise. Die fertiggestellten Projekte sind anhand von Ausschnitten aus Planunterlagen und Fotos darzustellen.


Ich bitte um Beachtung bei der Kalkulation Ihres Angebotes.


Mit freundlichen Grüßen
i. A.

Zentrale Vergabestelle der Kupferstadt Stolberg (Rhld.)

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Betreff: Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 02.06.2026 Datum: 25.03.2026 - 11:38 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Angebotsfrist wird vom 02.04.2026 bis zum 02.06.2026 verlängert.
Demnach wurde das Formular VVB 214 - Besondere Vertragsbedingungen aktualisiert.

Ich bitte um Beachtung bei der Kalkulation Ihres Angebots.

Mit freundlichen Grüßen

Zentrale Vergabestelle der Kupferstadt Stolberg (Rhld.)

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Betreff: Beantwortung von Bieterfragen Datum: 19.03.2026 - 16:03 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur o. a. Ausschreibung sind folgende Bieterfragen gestellt worden:

Frage 1:
Gibt es eine vorgeschaltete Bewerbungsphase / Präqualifikation?
Oder soll zum 02.04.2026 ein Angebot für die gesamte Bau- und Planungsleistung auf Basis der zur Verfügung gestellten Flächen eingereicht werden?

Antwort zu Frage 1:
Nein, es gibt keine Präqualifizierung, Bitte den angepassten Rahmenterminplan beachten.


Frage 2:
Falls bereits ein Angebot zum 02.04.2026 gewünscht ist, deckt sich das nicht mit dem beiliegenden Terminplan.
In diesem Fall bitten wir um Bestätigung, dass auf Basis der Vorentwurfsskizze belastbar kalkuliert werden kann, da für eine fortgeschriebene eigene Planung kein Zeitraum zur Verfügung steht.

Antwort zu Frage 2:
Bitte die angepassten Fristen beachten. Auf der Grundlage des in der Machbarkeit dargestellten Entwurfs kann als Grundlage des Angebotes dienen.


Frage 3:
Wie ist das weitere Procedere im Verfahren geplant?
Lesen wir den Terminplan der Auslobung richtig, dass nach einer Bewerbungsphase eine FLB Anfang April versendet wird und erst darauf ein Planungsvorschlag incl. Kalkulation bis Anfang Juni erfolgen soll?

Antwort zu Frage 3:
Bitte den angepassten Rahmenterminplan und die Fristen beachten.


Frage 4:
Wir bitten um nähere Angaben zum abzugebenden "Konzept gemäß Leistungsbeschreibung und Wertungsmatrix"
Welche Leistungen und welchen Umfang soll das Konzept beinhalten?
Ist hiermit eine formlose Beschreibung und Eigenerklärung oder ein konkreter Planungsvorschlag gemeint?
In einer formlosen Beschreibung ließen sich die Wertungskriterien nicht abbilden.

Antwort zu Frage 4:
Ein konkreter Planungsvorschlag, der auch auf dem Entwurf der Machbarkeitsstudie basieren kann, ist mit dem Angebot abzugeben.


Frage 5:
Sind die Projektbeteiligten der Voruntersuchung / Studie zum Verfahren zugelassen?

Antwort zu Frage 5:
Ja, der Ersteller der Voruntersuchung / Machbarkeitsstudie ist zum Verfahren zugelassen. Entsprechend der Grundsätze des § 7 VgV sind alle aus der vorbefassten Tätigkeit resultierenden Erkenntnisse, erstellten Unterlagen und Informationen des vorbefassten Unternehmens im Vergabeverfahren allen Anbietern zugänglich. Somit bleibt die Transparenz im Verfahren gesichert.


Frage 6:
Der Bearbeitungszeitraum für die Angebotserstellung ist auf Grund des hohen Bearbeitungsumfangs äußerst knapp bemessen.
Können Sie einer Verlängerung der Bearbeitungszeit und Verschiebung des Abgabetermins um 4 Wochen zustimmen?

Antwort zu Frage 6:
Die Angebotsfrist wurde wunschgemäß bis zum 02.06.2026 verlängert. Bitte beachten Sie auch die neue Terminplanung im Punkt "Fristen". Die Dokumente "260312_Leistungsbeschreibung Holzmodulbau_final" und "A5_Rahmenterminplan_Stand 03 26" wurden ebenfalls ausgetauscht.
Das Dokument "260312_Leistungsbeschreibung Holzmodulbau_final" wurde lediglich in der Reihenfolge der Nummerierung (3.1.14 und 3.1.15) geändert. Ansonsten ist es inhaltsgleich.


Frage 7:
Ist eine CLT-Holzbauweise in 2-d-bauweise zulässig?

Antwort zu Frage 7:
Eine solche Bauweise ist möglich, sofern die angefragte CLT-Holzbauweise die in der Ausschreibung und deren Unterlagen formulierten Anforderungen und Ziele durch die Wahl der Konstruktion oder der Materialzusammenstellung nicht in Frage gestellt oder unmöglich gemacht werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit dieser Konstruktion ist auch in Bezug auf das Bauordnungsrecht, den Brandschutz, der Nachhaltigkeit, der Lebenszyklen, der Wirtschaftlichkeit etc. sowie weiterer, in der Ausschreibung und deren Unterlagen verfassten Bauteilequalität vom Bieter selbstständig nachzuweisen und beim Angebot durch Zertifikate und Gutachten von unabhängigen, allgemein anerkannten Institutionen und Prüfstellen kostenneutral zu belegen.


Frage 8:
Laut Wertungsmatrix wird die Qualität mit 50% bewertet, dementsprechend müsste dem Angebot ein Entwurfskonzept beiliegen. In der Auflistung der vorzulegenden Unterlagen ist allerdings nur der Punkt "Konzept gemäß Leistungsbeschreibung und Wertungsmatrix" dargestellt. Ist damit das Entwurfskonzept gemeint? Gibt es näher definierte Abgabeleistungen oder ist es dem Bieter freigestellt, die bewertungsrelevanten Punkte nachzuweisen?

Antwort zu Frage 8:
Ja, dem Angebot ist ein Entwurfskonzept beizufügen. Dem Bieter ist es freigestellt die Bewertungsrelevanten Punkte fristgerecht nachzuweisen.


Frage 9:
Rahmenterminplan
Die Leistungsphasen 1-4 sind nach unserer Einschätzung zu knapp bemessen. Insbesondere die Anforderungen im Hinblick auf die spätere Umnutzung von einer vierzügigen Grundschule zu einer Förderschule erfordern eine deutlich intensivere inhaltliche Auseinandersetzung in der frühen Planungsphase. Dafür sind umfangreiche konzeptionelle Abstimmungen, Variantenprüfungen und funktionale Analysen notwendig, die innerhalb des derzeit vorgesehenen Zeitrahmens nicht ausreichend abgebildet werden können. Wir empfehlen eine Verlängerung der Planungsphase von 4 Wochen.

Antwort zu Frage 9:
Nein, eine Verlängerung der Planungsphasen erachten wir zur Zeit als nicht erforderlich, da wir von einem auskömmlich bemessenen Planungsverlaufs ausgehen und solche zeitlichen Umstrukturierungen der Planungsphasen und des Planungsablaufs zeitliche Verzögerungen mit dem Projekt Ersatzschule Wilhelmbusch verknüpfte Prozesse bringen.


Frage 10:
Die vorgesehene Frist für das Herstellen und Richten des geplanten Bauvolumens innerhalb von lediglich sechs Monaten ist nach unserer Einschätzung äußerst ambitioniert. Unter Berücksichtigung der Projektgröße, der logistischen Anforderungen sowie der notwendigen Abstimmungs- und Taktungsprozesse erscheint dieser Zeitraum nicht realistisch einhaltbar.
Wir empfehlen daher, die Ausführungsfrist für diesen Abschnitt um weitere drei Monate zu verlängern, um eine qualitätsgesicherte und störungsarme Umsetzung zu gewährleisten.

Antwort zu Frage 10:
Nein, eine Verlängerung der Richtzeiten erachten wir zur Zeit als nicht erforderlich, da wir von auskömmlichen bemessenen Richtzeiten ausgehen und solche zeitlichen Umstrukturierungen der Planungsphasen zeitliche Verzögerungen mit dem Projekt Ersatzschule Wilhelmbusch verknüpfte Prozesse bringen. Ferner ist die Holzmodulbauweise als vorgefertigte Bauweise dazu geeignet den zeitlichen Ablauf der Errichtung eines Gebäudes zu optimieren.


Frage 11:
Referenzen
Die in den Vergabeunterlagen geforderten Referenzen gemäß Angebotsaufforderung mit einem Mindestauftragsvolumen von jeweils 15 Mio. EUR halten wir jedoch für deutlich überzogen. Nach unserer Einschätzung wird diese Anforderung dazu führen, dass nur sehr wenige Unternehmen die Kriterien erfüllen können, was den Wettbewerb erheblich einschränkt.
Wir empfehlen daher, die Referenzanforderung auf zwei Projekte als Generalunternehmer (GU) oder Totalunternehmer (TU) mit einem Auftragsvolumen von jeweils über 5 Mio. EUR anzupassen.

Zudem sollte der KfW 40 Standard nicht an die vorgenannten Referenzen gekoppelt werden. Für die Eignungsprüfung sollte die nachgewiesene Erfahrung mit dem KfW 40 Standard als solche ausreichend sein, unabhängig vom Auftragsvolumen der Referenzprojekte.

Antwort zu Frage 11:
Einer Reduzierung oder Änderung der Referenzen und deren Anforderungen halten wir für nicht erforderlich, da diese Kriterien den Wettbewerb und die Leistungsfähigkeit der Bieter sichern und auch nur diese, die die Kriterien tatsächlich erfüllen, den Auftrag ohne erhebliche Verzögerungen oder Qualitätsmängel ausführen können.


Frage 12:
Die angegebene Bauzeit ist aufgrund der Erschließungsarbeiten nicht auskömmlich. Kann sichergestellt werden, dass für Tiefbau, Erschließung und Gründung/Bodenplatte seitens der Stadt eine Vorabgenehmigung erteilt werden wird?

Antwort zu Frage 12:
Es wird unter dem Vorbehalt der Abgabe eines prüffähigen Bauantrages, einschließlich der umfänglichen Klärung der Entwässerung, eine Teilbaugenehmigung für die Errichtung der Fundamente, der Bodenplatte und dafür erforderlichen Bodenaushubs im Vorgriff auf die zur Errichtung des Antragsgegenstandes erforderliche Baugenehmigung in Aussicht gestellt.


Frage 13:
Die geforderten Referenzen sind aus unserer Sicht sehr markteinschränkend bzw. ermöglichen keinen fairen Wettbewerb. Alle Referenzen müssen Bildungsbauten und Holzbauten sein, wovon eine den KFW40 Standard erfüllt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum alle Kriterien gemeinsam in den Projekten vorliegen müssen. Ist es möglich die geforderten Referenzen anzupassen?

Antwort zu Frage 13:
Wir haben die Eignungskriterien so festgelegt, dass sie den spezifischen Anforderungen des ausgeschriebenen Projektes entsprechen. Die Zusammenfassung (Bildungsbau + Holzbau + KFW 40) ist gerechtfertigt, da der Auftragnehmer mit allen drei Aspekten innerhalb eines Projektes vertraut sein muss um die Aufgabe entsprechend der Anforderungen zu erstellen. Es werden durch die Kombination dieser drei Elemente komplexe Schnittstellen geschaffen, die nur von Bietern beherrscht werden, die genau diese Kombination bereits erfolgreich umgesetzt haben.

§ 16d (2) VOB/A-EU:
2. Es dürfen nur Zuschlagskriterien und deren Gewichtung berücksichtigt werden, die in der Auftragsbekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen genannt sind. Zuschlagskriterien können insbesondere sein:
a) Qualität einschließlich technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Zugänglichkeit, "Design für alle", soziale, umweltbezogene und innovative Eigenschaften;
b) Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals, wenn die Qualität des eingesetzten Personals erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben kann, oder
c) Kundendienst und technische Hilfe sowie Ausführungsfrist.
3. Die Zuschlagskriterien müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen.
4. Zuschlagskriterien stehen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung, wenn sie sich in irgendeiner Hinsicht und in irgendeinem Lebenszyklus-Stadium auf diesen beziehen, auch wenn derartige Faktoren sich nicht auf die materiellen Eigenschaften des Auftragsgegenstands auswirken.
(3) Die Zuschlagskriterien müssen so festgelegt und bestimmt sein, dass die Möglichkeit eines wirksamen Wettbewerbs gewährleistet wird, der Zuschlag nicht willkürlich erteilt werden kann und eine wirksame Überprüfung möglich ist, ob und inwieweit die Angebote die Zuschlagskriterien erfüllen.


Frage 14:
wir bitten um Bestätigung, dass die von uns vorgesehene Holz Hybridmodulkonstruktion als Holzbauweise im Sinne der Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) gewertet wird und damit im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens zulässig ist.
In Ihrer Leistungsbeschreibung Holzmodulbau wird mehrfach ausdrücklich eine Holzhybridbauweise als zulässige Bauweise benannt, u. a.:
- "Das Gebäude soll ... in vorgefertigter Holzbauweise als Modul bzw. Holzelementbau errichtet werden. Die Verwendung von Betonfertigteilen ... sowie eine Holz Hybridbauweise sind zulässig."
- "Das Gebäude der Ersatzschule wird in Holzmodulbauweise bzw. als Holzhybrid aus Raum und Flächenmodulen errichtet."
Aufgrund dieser Formulierungen gehen wir davon aus, dass Holzhybridlösungen ausdrücklich gewünscht bzw. zugelassen sind, sofern die Holzbauweise maßgeblich prägend bleibt.
Unsere Konstruktion erfüllt diese Anforderungen vollumfänglich:
Das Tragwerk der Module - bestehend aus Boden, Decken, Dach und Außenwänden - wird in Holzbauweise ausgeführt.
Lediglich die erforderlichen Stützen und Rahmenkonstruktionen werden aus CO2 reduziertem "grünem" Stahl ergänzt, um die konstruktive Leistungsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit weiter zu optimieren.

Wir bitten daher um Ihre verbindliche Bestätigung, dass diese Konstruktionsweise als zulässige Holzbauweise im Sinne der Ausschreibung gewertet wird und entsprechend angeboten werden darf.

Antwort zu Frage 14:
Die Holzhybridbauweise (oft auch Holz-Hybrid-Bau genannt) bezeichnet die Bauweise, bei der der Baustoff Holz gezielt mit anderen Materialien - vor allem Beton, Stahl oder Stein - kombiniert wird. Das Ziel ist es, die spezifischen Vorteile der jeweiligen Materialien so zu nutzen, dass sie die Schwächen des anderen ausgleichen.
Weiterhin gilt zu berücksichtigen, dass die in der Ausschreibung und deren Unterlagen formulierten Anforderungen und Ziele durch die Wahl der Konstruktion oder der Materialzusammenstellung nicht in Frage gestellt oder unmöglich gemacht werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit dieser Konstruktion ist auch in Bezug auf das Bauordnungsrecht, den Brandschutz, der Nachhaltigkeit, der Lebenszyklen, der Wirtschaftlichkeit etc. sowie weiterer, in der Ausschreibung und deren Unterlagen verfassten Bauteilequalität vom Bieter selbstständig nachzuweisen und beim Angebot durch Zertifikate und Gutachten von unabhängigen, allgemein anerkannten Institutionen und Prüfstellen kostenneutral zu belegen.


Frage 15:
Wie lange ist für die Baugenehmigungszeit einzuplanen, sprich von Einreichung des Bauantrages bis zur Genehmigung?

Antwort zu Frage 15:
Für die Prüfung des Bauantrages sind gem. angepassten Rahmenterminplans 11 Kalenderwochen vorgesehen.


Frage 16:
In den Teilnahmebedingungen wird gefordert, dass der Bieter mindestens eine Referenz für einen Bildungsbau "in min. KfW-40 Standard oder mit vergleichbaren energetischen Anforderungen in vorgefertigter Holzbauweise" nachweisen muss.
Wir bitten um Klarstellung, ob realisierter Bildungsbau in vorgefertigter Holzmodulbauweise mit dem energetischen Standard Minergie-ECO als Referenz im Sinne dieser Anforderung anerkannt wird.
Zur Begründung weisen wir darauf hin, dass die formulierte Mindestanforderung ausdrücklich nicht ausschließlich auf den Standard KfW-40 abstellt, sondern alternativ auch "vergleichbare energetische Anforderungen" zulässt.
Der Schweizer Gebäudestandard Minergie stellt einen energetischen Gebäudestandard dar, der abhängig vom zugrunde liegenden Minergie-Niveau sehr hohe Anforderungen an die Energieeffizienz der Gebäudehülle sowie an den Gesamtenergiebedarf stellt und mindestens vergleichbar ist.
Die ECO-Erweiterung ergänzt diesen Standard zusätzlich um Anforderungen an Materialökologie und Innenraumqualität, ohne das energetische Niveau zu reduzieren.
Vor diesem Hintergrund handelt es sich unserer Auffassung nach bei Minergie-ECO um einen energetischen Gebäudestandard, der zumindest vergleichbare energetische Anforderungen im Sinne der Teilnahmebedingungen erfüllen kann.
Wir bitten daher um Bestätigung, dass eine Referenz für einen Bildungsbau in vorgefertigter Holzbauweise, der nach dem Standard Minergie-ECO errichtet wurde, als Referenz im Sinne der geforderten Mindestanforderung anerkannt wird. Falls nicht bitten wir um eine fachlich spezifische Begründung und um die genauen der Prüfung grundlegenden Parameter/Anforderungen.

Antwort zu Frage 16:
Eine Referenz für einen Bildungsbau in vorgefertigter Holzbauweise, der nach dem Standard Minergie-ECO errichtet wurde, kann grundsätzlich als Referenz mit vergleichbaren energetischen Anforderungen anerkannt werden, sofern der Bieter im Rahmen der Eignungsprüfung nachvollziehbar und prüffähig nachweist, dass das Referenzprojekt hinsichtlich der energetischen Qualität mit dem geforderten Standard KfW 40 oder einem vergleichbaren energetischen Anforderungsniveau vergleichbar ist.
Maßgeblich für die Bewertung ist dabei nicht allein die Bezeichnung des Gebäudestandards, sondern der konkrete, projektbezogene Nachweis der energetischen Anforderungen des eingereichten Referenzprojekts. Der Nachweis ist durch geeignete Unterlagen zu führen.
Eine pauschale, von den Projektunterlagen losgelöste Gleichsetzung aller Vorhaben nach dem Standard Minergie-ECO mit dem Standard KfW 40 erfolgt daher nicht. Die Prüfung erfolgt im Rahmen der Eignungswertung auf Grundlage der vom Bieter eingereichten Nachweise.


Frage 17:
Aus den Vergabeunterlagen ergibt sich, dass im Rahmen der Angebotsabgabe konzeptionelle und planerische Leistungen durch die Bieter zu erbringen sind, oder schlicht die Machbarkeitsstudie umzusetzen bzw. weiterzuführen ist.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Klarstellung, in welchem Umfang Planungsleistungen bereits mit dem Angebot gefordert werden und wie der Auftraggeber sicherstellt, dass der hierfür erforderliche Aufwand im Rahmen einer üblichen und verhältnismäßigen Angebotsbearbeitung verbleibt.
Da im vorliegenden Verfahren keine Angebotsvergütung vorgesehen ist, stellt sich die Frage, inwieweit eine Bewertung gemäß beiliegender Wertungsmatrix erfolgen soll, wenn durch die geforderten Angebotsunterlagen keine Planungs- oder technisch verwertbaren Leistungen erstellt werden sollen.
Vielmehr zeichnet sich durch die vorliegenden Grundlagen ab, dass ausschließlich der Entwurf der Machbarkeitsstudie umzusetzen ist.
Wir bitten insoweit um Klarstellung, um sicherzustellen, dass der Umfang der Angebotsleistungen im Einklang mit den vergaberechtlichen Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung steht. Alternativ bitten wir um eine Angebotsvergütung, die den erforderlichen Aufwand zur Angebotserstellung kompensiert.

Antwort zu Frage 17:
Zum Thema Angebotsvergütung möchte ich nachstehend mitteilen, dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit die geforderten Unterlagen lediglich der quantitativen Bewertung (Machbarkeit, Qualität, Kosten) im Rahmen der Wertungsmatrix dienen. Sie stellen keine vorab und unentgeltlich zu erbringende Planungsleistung dar. Der Umfang beschränkt sich auf das für die Wertung notwendige Maß.
Bei dieser Vergabe ist keine Angebotsvergütung vorgesehen. Es werden auch keine verwertbaren oder ausführungsreifen Planungsleistungen im Sinne der HOAI gefordert. Die geforderte Umsetzung der Machbarkeitsstudie ist als konzeptionelle Skizze zu verstehen, nicht als kostenrelevante Planungsleistung. Der AG begrenzt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit die Anforderungen auf den für die Angebotsbearbeitung üblichen und zumutbaren Aufwand. Leistungen die darüber hinaus gehen sind nicht Gegenstand des zu erstellenden Angebotes.
Als Fazit ist anzumerken, dass der AG am gewählten Verfahren festhält und den Umfang der Unterlagen auf den zur Wertung essenziellen Kern beschränkt. Die konzeptionellen Leistungen sind daher Ideenbeiträge die auf Basis der Machbarkeitsstudie zu verstehen sind, nicht als finale Planung.


Frage 18:
Die Anforderungen gemäß beiliegender Wertungsmatrix, sind ohne weitere Erläuterungen der einzelnen Kriterien nicht erkennbar. Es ist fraglich, wie hier eine objektive Bewertung möglich ist.
Bspw.
Punkt 2.2:
Gebäudeorganisation: Umsetzung des Raumprogramms mit den geforderten Flächen
Unterpunkte 2.2.1 -2.2.6:
Die Flächen sind laut Raumprogramm klar vorgegeben, eine Abweichung von +/- 3% wird toleriert. Alle darunterliegenden Flächen entsprechen nicht dem Raumprogramm.
In welcher Weise und durch welche objektiven Kriterien werden in diesen Kriterien Punkte vergeben? Hat die Einhaltung des Raumprogramms die volle Punktzahl zur Folge. Wird jede Abweichung (nach oben, wie nach unten) in der Bewertung mit weniger Punkten bewertet?
Die vorliegende Wertungsmatrix kann ohne weitere Erläuterung nicht transparent zur Wertung der Angebote herangezogen werden. Wir bitten um die genauere Erläuterung aller Kriterien der Wertungsmatrix.
Zudem bitten wir, zur Einschätzung der Prüfung, um die Auswertung des Machbarkeitsentwurfs gemäß Wertungsmatrix zumindest für die Kriterien 2.1; 2.2; 2.3.

Antwort zu Frage 18:
Ihre Fragen zur Bewertungsmatrix möchte ich nachstehend gegliedert beantworten.
Grundlegend ist zum allgemeinen Verständnis der Bewertungsmatrix anzuführen das die Machbarkeitsstudie den Rahmen definiert, insofern wird in der Matrix nicht das "Ob", sondern das "Wie" bewertet.
- Städtebauliche/Architektonische Qualität; wie gut wird das Raumprogramm aus der Studie umgesetzt.
- Funktionalität; Erfüllt das angebotene Konzept die in der Studie definierten Nutzeranforderungen?
- Wirtschaftlichkeit; Bleibt das Konzept im Kostenrahmen der Machbarkeitsstudie
- Termine; Ist der Zeitplan realistisch abgebildet.
Zu Punkt 2.2:
- Bewertung der Toleranz (+/- 3%): Wird ein Raumprogramm als "klar vorgegeben" definiert, gilt dass eine Abweichung innerhalb der Toleranzgrenze (hier +/- 3%) als vollumfängliche Erfüllung (höchste Punktzahl) gewertet wird.
- Abweichungen außerhalb der Toleranz: Flächenabweichungen, die über 3% nach oben oder unter 3% nach unten abweichen, verfehlen das Raumprogramm. Solche Angebote werden üblicherweise mit weniger Punkten bewertet, da der geforderte Qualitäts- oder Quantitätsstandard nicht erreicht wird.
- Objektive Kriterien: Eine objektive Bewertung wird meist durch eine Punktematrix (z. B. 0-5 Punkte) erreicht, die genau definiert, ab welcher Abweichung (in % oder qm) Punkteabzüge erfolgen. Wenn diese Erläuterung fehlt, ist die Bewertung angreifbar.


Frage 19:
Gemäß FLB ist der Lerntrakt "mit einem Laubengang auszuführen".
- Welche Qualitäten und Funktionen soll dieser Laubengang haben?
- Aus welchem Grund wird dieser zwingend erforderlich?

Antwort zu Frage 19:
Ein zwingender Grund / eine Forderung aus der Nutzerbedarfsanalyse ist ein, für die Klassen, direkter Weg in die Schulgärten. Um diese Forderung in der Gebäudestruktur der Machbarkeitsstudie (zwei- bis dreigeschossiges Gebäude) sinnvoll zu erfüllen, wurden diese direkten Zugänge der Gärten über die Laubengänge ermöglicht.
In der Forderung der Laubengänge wurde vorrangig die direkte Anbindung und die verbesserte Fluchtwegesituation als Qualität formuliert. Weitere Qualitäten können im weiteren Konzept, dem wir nicht vorgreifen können, entwickelt und angeboten werden.
Laubengänge nachstehende Vorteile:
- Erschließung im Außenbereich: Er ermöglicht die direkte Erschließung der Klassenräume von außen, was besonders bei Modulbauten zur Einhaltung der Rettungsweganforderungen notwendig ist.
- Brandschutzkonzept: Sicherer Rettungsweg: Da er offen ist, gilt er als rauchfrei, was die Evakuierung bei Bränden im Vergleich zu geschlossenen Innenfluren wesentlich sicherer macht. Oft ist der Laubengang die bauliche Lösung für den geforderten zweiten Rettungsweg oder dient als notwendiger Flur, wenn interne Flure die maximale Länge überschreiten.
- Witterungsgeschützter Zugang: Als überdachter Gang ermöglicht er den Zugang zu den Unterrichtsräumen und dient als geschützter Bereich vor Regen oder direkter Sonneneinstrahlung.
- Aufenthaltsbereich/Erweiterung der Klassenräume über z.B. faltbare Verglasungen.


Ich bitte um Beachtung bei der Kalkulation Ihres Angebotes.


Mit freundlichen Grüßen
i. A.

Zentrale Vergabestelle der Kupferstadt Stolberg (Rhld.)

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
260312_Leistungsbeschreibung Holzmodulbau_final.pdf 19.03.2026 3,9 MB
A5_Rahmenterminplan_Stand 03 26.pdf 19.03.2026 147,8 KB
Betreff: Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 02.06.2026 Datum: 12.03.2026 - 16:41 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie, dass nach erneuter Prüfung der Sachlage die Angebotsfrist bis zum 02.06.2026 verlängert wird.
Da noch einige Bieterfragen beantwortet werden müssen, wird der Terminplan mit Übersendung der Beantwortung der Bieterfragen angepasst.

Ich bitte um Beachtung.

Mit freundlichen Grüßen
i. A.

Zentrale Vergabestelle der Kupferstadt Stolberg (Rhld.)

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