Bieterfragen müssen rechtzeitig, in der Regel gemäß den Angaben der Terminplanung vor Ablauf der Angebots- /Teilnahmefrist gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist eingegangene Fragen werden grundsätzlich nicht mehr beantwortet.
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Stolberg, den 13.10.2025
i.A.
Zentrale Vergabestelle der Kupferstadt Stolberg (Rhld.)