Projektteam - Aufgrund der zur Aufgabenerfüllung notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten kommen als Auftragnehmer nur Personen mit der Qualifikation aus den Bereichen Stadtplanung, Raumplanung, Regionalplanung, Geografie oder mit einer nachweislich vergleichbaren Qualifikation im bewerbungsspezifischen Bereich in Frage.
Projektleitung und mindestens eine der hauptverantwortlich mitarbeitenden Personen müssen eine Qualifikation (akademischen Abschluss) aus den Bereichen Stadtplanung, Raumplanung, Regionalplanung oder Geografie nachweisen. Die an der Unterstützung bei der Auftragserfüllung beteiligten Personen sind namentlich und mit ihrer Qualifikation mit Bezug auf die jeweilige Position zu benennen. Ebenfalls ist dem Auftraggeber ein fester Ansprechpartner zu benennen. Sollte die Projektleitung oder die hauptverantwortlich mitarbeitende Person während der Projektlaufzeit aus dem Unternehmen ausscheiden, muss der Auftragnehmer für adäquaten Ersatz sorgen.
- namentliche Nennung der Projektleitung, ihrer Qualifikation (akademischer Abschluss) und Anzahl der Jahre der Berufserfahrung (min. 5 Jahre im bewerbungsspezifischen Bereich nach Abschluss des Studiums und als Projektleitung in der Bearbeitung und Abwicklung vergleichbarer städtebaulicher Fördermaßnahmen- ISEKs, IHKos). Dabei dürfen Berufsjahre bei anderen Arbeitgebern mitgezählt werden.
- namentliche Nennung einer Stellvertretung der Projektleitung, ihrer Qualifikation (aka-demischer Abschluss) und Anzahl der Jahre der Berufserfahrung (min. 5 Jahre nach Abschluss des Studiums im bewerbungsspezifischen Bereich und in der Bearbeitung und Abwicklung vergleichbarer städtebaulicher Fördermaßnahmen - ISEKs, IHKos). Die Stellvertretung der Projektleitung kann auch die hauptverantwortlich mitarbeitende Person sein. In diesem Fall gelten die Qualifikations- und Nachweisanforderungen analog denen für die hauptverantwortlich mitarbeitende Person
- namentliche Nennung mindestens einer hauptverantwortlich mitarbeitenden Person (außer Projektleitung) mit Angabe der Qualifikation (akademischer Abschluss aus den Bereichen Stadtplanung, Raumplanung, Regionalplanung, Geografie) und der Dauer der beruflichen Erfahrung (min. 3 Jahre Berfufserfahrung im bewerbungsspezifischen Bereich nach Abschluss des Studiums); min. 2 Projektbeispiele/Referenzen im bewerbungsspezifischen Bereich, nicht älter als 15 Jahre.
- namentliche Nennung der im Vertretungsfall für die hauptverantwortlich mitarbeitende Person zuständigen Person/Personen mit Angabe der Qualifikation (akademischer Abschluss aus den Bereichen Stadtplanung, Raumplanung, Regionalplanung, Geografie) und der Dauer der beruflichen Erfahrung (min. 3 Jahre Berfufserfahrung nach Abschluss des Studiums im bewerbungsspezifischen Bereich; min. 1 Person).
Mit den Städtebauförderrichtlinien Nordrhein-Westfalen 2023 wurden die Themen Klimaschutz, Klimaanpassung und Nachhaltigkeit sowie Mobilität stärker als Voraussetzung für eine Förderfähigkeit von Projekten und Konzepten in der Städtebauförderung verankert.
Darüber hinaus sind Beteiligungsprozesse sowie gestaltqualitätsichernde und akzeptanzsteigernde Verfahren von maßgeblicher Bedeutung, um den Erfolg und die Nachhaltigkeit der Projekte i.S.d. Fördergebers und des AG zu gewährleisten. Neben den einzureichenden Referenzen mit Darstellung der aufgabenbezogenen Kernthemen Projektsteuerung, Städtebauförderung und Fördermittelmanagement sollten deshalb auch die Themen Klimaschutz, Mobilität und Nachhaltigkeit sowie Bürgerbeteiligung/Partizipation und qualitätssichernde Verfahren nachweislich in Unternehmensphilosophie und -praxis des Bieters verankert sein. Darüber hinaus sollte der Auftragnehmer mit projektbezogenen, zeitgemäßen Formen der Öffentlichkeitsarbeit vertraut sein, die die Akzeptanz der Maßnahmen in der Öffentlichkeit unterstützenden und die den Publizitätsvorschriften und den Berichterstattungspflichten des Auftraggebers gegenüber dem Fördergeber Rechnung tragen.
Hierzu sind Angaben in der Präsentation zu machen.