Im Rahmen der Maßnahme soll eine neue medientechnische Anlage installiert werden, die den aktuellen Anforderungen eines Sitzungsalltags angepasst wird. Zusätzlich soll die Betriebsart Webkonferenz in den Sitzungsalltag vollständig integriert werden. Zu den wesentlichen Maßnahmen gehören der Ersatz der Sprechstellenanlage, die Qualitätsverbesserung der Audiowiedergabe und Integration von Kamerasignalen in den Sitzungsalltag.
Als wesentliche Kenngrößen gelten folgende Werte: Bild- und Kameratechnik( 1x Beamer), Audio-Technik Beschallung, Konferenzanlage, Mikrofonierung, Operatorplatz(Regie), Rednerpult, Lichttechnik, Technikrack, Programierung Medientechnik
Preis
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Bieterfragen müssen rechtzeitig, in der Regel gemäß den Angaben der Terminplanung vor Ablauf der Angebots- /Teilnahmefrist gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist eingegangene Fragen werden grundsätzlich nicht mehr beantwortet. ___ Es wird darauf hingewiesen, dass z. B. bei Anträgen von Absperrungen oder Ähnlichem im Straßenraum Gebühren zu Lasten des Auftragnehmenden anfallen (siehe: 325 Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren an öffentlichen Straßen in der Kupferstadt Stolberg (Rhld.) Sondernutzungssatzung) LINK ZUR SATZUNG: https://www.stolberg.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=75&id=18235 ___ Stolberg, den 20.08.2025i.A.
Zentrale Vergabestelle der Kupferstadt Stolberg (Rhld.)