Das Abrufen der Vergabeunterlagen ist über den anonymisierten Zugang möglich. Dem Bieter wird allerdings empfohlen, sich einmalig registrieren zu lassen, um so unmittelbar zusätzliche, nachträgliche Informationen erhalten zu können.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Unrichtigkeiten, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Hinweise müssen unverzüglich, spätestens 6 Kalendertage vor dem Submissionstermin bei der ausschreibenden Stelle eingehen.
Gleiche Angebotssummen:
Im Falle nach einer Wertung gleichauf liegender Angebote wird der bezuschlagte Bieter durch Losentscheid ermittelt.
Skonto:
Preisnachlässe mit Bedingungen (Skonto) werden bei der Auswertung der Angebote nur berücksichtigt, wenn die Zahlungsfrist mindestens 14 Tage beträgt. Sollten kürzere Zahlungsfristen im Angebot ausgewiesen sein, werden diese nicht bei der Auswertung der Angebote berücksichtigt, bleiben allerdings Inhalt des Angebotes und werden im Falle der Auftragserteilung Vertragsbestandteil.
Vertrags-/Geschäfts- bzw. Zahlungsbedingungen:
Vertrags-/Geschäftsbedingungen sowie Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers (sollten diese irrtümlicherweise bei einer Angebotsabgabe beigefügt werden) werden nicht Vertragsbestandteil. Es gelten die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
Bieterfragen:
Mit der Abgabe des Angebotes wird bestätigt, dass alle Bieterfragen auf der Vergabeplattform zur Kenntnis genommen wurden und bei der Angebotserstellung berücksichtigt wurden.
HINWEIS: Ab 2026 sind keine Papierangebote bei Ausschreibungen der Zentralen Vergabestelle der Stadt Erkelenz mehr zugelassen. Bitte reichen Sie ihr Angebot elektronisch über die Vergabeplattform ein.
Bei dieser Ausschreibung behält der Auftraggeber sich vor über den Angebotsinhalt und die Preise zu verhandeln. Der Zuschlag kann auch auf Erstangebote erteilt werden. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, die Zahl der Bieter, mit denen Verhandlungen geführt werden, auf die drei bestplatzierten Angebote gemäß der Zuschlagskriterien zu reduzieren.
Alle Aufgaben der Leistungserbringung müssen unmittelbar vom Auftragnehmer selbst oder im Fall einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft ausgeführt werden. Der Einsatz von Nachunternehmen ist in dieser Ausschreibung somit nicht zulässig.
Diese Ausschreibung erfolgt auf Grundlage des § 75a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Satzung über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Erkelenz unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB.
Die Vorschriften der UVgO finden daher hier keine verpflichtende Anwendung.