Das Abrufen der Vergabeunterlagen ist über den anonymisierten Zugang möglich. Dem Bieter wird allerdings empfohlen, sich einmalig registrieren zu lassen, um so unmittelbar zusätzliche, nachträgliche Informationen erhalten zu können.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Unrichtigkeiten, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Hinweise müssen unverzüglich, spätestens 6 Kalendertage vor dem Submissionstermin bei der ausschreibenden Stelle eingehen.
Gleiche Angebotssummen:
Im Falle nach einer Wertung gleichauf liegender Angebote wird der bezuschlagte Bieter durch Losentscheid ermittelt.
Gaeb-Datei:
Der Bieter wird gebeten, das Angebot im Format GAEB.d84 beizulegen. Dies dient der Vereinfachung und der Vermeidung von Übertragungsfehlern bei der Angebotsauswertung. Bei Angebotsabgabe in Papierform: Die digitale Datei muss hinsichtlich der geforderten Eintragungen inhaltsgleich mit dem eingereichten Papierexemplar sein. Bei Abweichungen gilt das Papierexemplar. Sollte der Bieter keine computergestützte Kalkulation anwenden, entfällt dieser Punkt (Die fehlende Vorlage ist KEIN Ausschlussgrund).
Skonto:
Preisnachlässe mit Bedingungen (Skonto) werden bei der Auswertung der Angebote nur berücksichtigt, wenn die Zahlungsfrist mindestens 14 Tage beträgt. Sollten kürzere Zahlungsfristen im Angebot ausgewiesen sein, werden diese nicht bei der Auswertung der Angebote berücksichtigt, bleiben allerdings Inhalt des Angebotes und werden im Falle der Auftragserteilung Vertragsbestandteil.
Vertrags-/Geschäfts- bzw. Zahlungsbedingungen:
Vertrags-/Geschäftsbedingungen sowie Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers (sollten diese irrtümlicherweise bei einer Angebotsabgabe beigefügt werden) werden nicht Vertragsbestandteil. Es gelten die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
Präqualifizierung:
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Eignung oder Präqualifizierung vorzulegen. Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifizierungsverzeichnis) geführt werden. Die Verzeichnis-Nummer ist im Angebotsschreiben einzutragen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot ein ausgefülltes Formular 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
Bieterfragen:
Mit der Abgabe des Angebotes wird bestätigt, dass alle Bieterfragen auf der Vergabeplattform zur Kenntnis genommen wurden und bei der Angebotserstellung berücksichtigt wurden.
Submission:
Sollten Sie bzw. Ihr Unternehmen ein elektronisches Angebot abgeben und am Submissionstermin teilnehmen wollen, bringen Sie bzw. Ihr Bevollmächtigter bitte einen Nachweis (Screenshot o. ä.) der elektronischen Angebotsübermittlung mit, da nur Bieter und ihre Bevollmächtigten am Submissonstermin teilnehmen dürfen. Das Submissionsergebnis wird den Bietern unmittelbar nach Angebotsöffnung elektronisch zur Verfügung gestellt.
Urkalkulation:
Im Falle einer Auftragserteilung hat der Auftragnehmer seine Urkalkulation auf gesondertes Verlangen in einem versiegelten Umschlag für die Zeit bis zum Abschluss der Baumaßnahme beim Auftraggeber zu hinterlegen. Die Urkalkulation kann nach vorbehaltloser Annahme der Schlusszahlung vom Auftragnehmer zurückgefordert werden.