Vorzulegende Nachweise:
Nachweise gem. F124 - Dritt; - Eintragung in das Handelsregister
- Eintragung in das Berufsregister/ Handwerkerrolle/ Gewerbeanmeldung/ Kammerzugehörigkeit
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG (inkl. Lohnsumme); Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
Nachweise gem. F124 - Eigen; - drei Referenznachweise
- Angaben zu Arbeitskräften; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung