Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens ist die hierzu erforderliche Leistung - der Projektsteuerung gem. §2 AHO Heft Nr. 9 (März 2020) in der Bauwirtschaft im Sinne der Projektsteuerung als Unterstützung der bauherrenseitigen Projektleitung der Wiederaufbaugesellschaft Eschweiler mit dem Ziel den Bauherren proaktiv gemäß den objektiven Anforderungen des Projektes zu unterstützen. Hierzu zählen: o 1. Projektvorbereitungo 2. Planungo 3. Ausführungsvorbereitungo 4. Ausführungo 5. Projektabschluss
Nach der Auslobung des Wettbewerbs wurde der Gewinner mit der Planung der Schule beauftragt. Mit den Ausschreibungen für die weiteren Fachplanungsleistungen wurde bereits begonnen. In den jetzt folgenden Phasen von der Ausgestaltung des Wettbewerbs bis zur Fertigstellung der Schule sollen die einzelnen Stufen des Projektes mit folgenden Handlungsbereichen durch operative Unterstützung der Projektleitung begleitet werden:o Organisation, Information und Dokumentationo Qualitäten und Quantitäteno Kosten und Finanzierungo Termine und Kapazitäteno Verträge und VersicherungenWährend dieser Phasen des Projektes soll die Wiederaufbaugesellschaft beratend unterstützt werden.
2.2 LeistungsumfangDer Leistungsumfang orientiert sich am Leistungsbild der Projektsteuerung gemäß AHO Heft Nr.9. Ausdrücklich ausgenommen sind Leistungen der Projektleitung. Für die beschriebenen Leistungsbilder ist eine Pauschale zu bilden.Bei Bildung der Pauschale ist zu berücksichtigen, dass innerhalb der einzelnen Leistungsbilder jeweils die Leistungen nach AHO zu erbringen sind.Eine Vielzahl der Besprechungen zur Koordination und zum Leistungssoll wird in den Räumlichkeiten des Bauherrn erfolgen. Selbiges gilt für einen Teil der Baubesprechungen und die Besprechungen mit dem Nutzer. Die Jeweiligen Präsentationen zum Abschluss der Leistungsphasen 2 und 3 erfolgen ebenfalls in Eschweiler.Zu den jeweils Aufgeführten Leistungen der Organisation, Information und Dokumentation sind die inhaltlichen Angaben der Teilleitungen aus den aufgeführten Leistungsbereichen zu erbringen:- Qualitäten und Quantitäten, - Kosten und Finanzierung, - Termine, Kapazitäten Logistik- Verträge und Versicherungen
Die Vergabestelle weist ergänzend auf folgende Regelungen zu Rechtsmitteln hin:Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
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Vollständige Teilnahmeanträge und Angebotsunterlagen sind über die vorgeschriebene Vergabeplattform fristgerecht einzureichen. Nicht fristgerecht eingehende Teilnahmeanträge oder Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen. Das gleiche gilt für unvollständige Teilnahmeanträge und Angebote, wobei mit einer Frist von sechs Kalendertagen fehlende Unterlagen nachgefordert werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gemäß den Vorgaben in den allgemeinen Vergabeunterlagen
Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Auszug aus dem Handelregister
siehe Vergabeunterlagen