Der Neubau der Willi-Fährmann-Schule ist als Holzskelettbau basierend auf einem Achsraster von 1,35 m geplant. Die Decken sind im Wettbewerbsentwurf als HVB-Decken mit sichtbarer Balkenlage angedacht. Alternativ sind auch Holzbalkendecken mit BSB-Plattenauflage zu untersuchen. Die Spannweite in den Klassentrakten des Entwurfs beträgt ca. 6,80 m.
Um eine wirtschaftliche Bauweise sicherzustellen, sind die Decken weitgehend elementiert zu planen.
Der Holzskelettbau soll die innere Erscheinung des Gebäudes maßgeblich prägen. Der Wettbewerbsentwurf sieht sichtbare Balkenlagen in fast allen Bereichen des Gebäudes vor. Die Klassen und Verwaltungsräume sind um ein Atrium angeordnet. Neben den üblichen Fach- und Werkräumen ist eine Lehrküche zu planen.
Bei der Schule handelt es sich um eine gebundene Ganztagesschule. Für die Versorgung soll ein Cook & Chill System umgesetzt werden, wobei Mensa, Küche und Spülküche auch bei Veranstaltungen genutzt werden sollen.
Im Außenbereich sind neben dem Schulgarten auch Stallungen und eine Futtermittelküche in die Versorgung einzubinden.
Die Regelleistungen nach AHO Heft Nr. 17, 4 Auflage (Stand Dezember 2022) Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz werden zur Umsetzung dieser Maßnahme eingesetzt und sind Bestandteil dieser Ausschreibung.
Regelleistungen
Leistungsphasen (LPH) Prozentsätze
1. Grundlagenermittlung 1 %
2. Vorplanung 15 %
3. Entwurfsplanung 19 %
4. Genehmigungsplanung 15 %
5. Ausführungsplanung 18 %
6. Vorbereiten der Vergabe -
7. Mitwirken bei der Vergabe -
8. Objektüberwachung 32 %
Die Beauftragung der Leistungsphasen ist stufenweise wie folgt vorgesehen:
1. Stufe: LPH 1 - 4
2. Stufe: LPH 5 und 8
Leistungsbilder Brandschutz
LPH 1 Grundlagenermittlung
- Klären der Aufgabenstellung und des Planungsumfangs
- Klären, inwieweit besondere Fachplaner einzubeziehen sind und Festlegen der Aufgabenverteilung
- Zusammenstellen der Ergebnisse
LPH 2 Vorplanung
- Feststellen einschlägiger Rechtsgrundlagen und der wesentlichen materiell-rechtlichen Anforderungen aufgrund der Art, Nutzung, Bauweise, Größe, Nachbarschaft und des gestalterischen Konzeptes sowie von eventuell beanspruchten Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften
- Erarbeiten der Grundzüge des Brandschutzkonzeptes einschließlich der Möglichkeiten beim abwehrenden Brandschutz und der Grundlagen für anlagentechnische Maßnahmen
- Erstellen von Brandschutzskizzen zur Visualisierung der baulichen Maßnahmen und des anlagentechnischen Konzeptes
- Stichpunkthaftes Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse
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LPH 3 Entwurfsplanung
- Erarbeiten des Brandschutzkonzeptes ggf. unter Berücksichtigung der Wechselwirkung zwischen den baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen
- Konkretisieren der objektspezifischen Brandschutzanforderung
- Mitwirken bei Abstimmungen mit Behörden, Prüfingenieuren und Prüfsachverständigen, Brandschutzdienststellen und/oder Feuerwehr
- Zusammenstellen wesentlicher Inhalte als Entwurf des textlichen Erläuterungsberichtes zum Stand der Entwurfsplanung
LPH 4 Genehmigungsplanung
- Erarbeiten des Erläuterungsberichtes gemäß den jeweils geltenden bauaufsichtlichen Verfahrensvorschriften mit Darstellung
- der Rechtsgrundlagen, die der Planung zu Grunde liegen,
- des Brandschutzkonzeptes mit den baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen,
- der Erfordernisse zur Wahrung der Belange des abwehrenden Brandschutzes
- Erstellen von Brandschutzplänen als Visualisierung der baulichen Brandschutzmaßnahmen und des anlagentechnischen Konzeptes
- Begründen von Abweichungen, die den Brandschutz betreffen
- Zusammenstellen der vorgenannten Unterlagen
LPH 5 Ausführungsplanung
- Prüfen der Baugenehmigung auf einen ggf. gebotenen Wiederspruch bezogen auf den Brandschutznachweis
- Beraten bei Anfragen der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich der integrierten brandschutztechnischen Fachleistung auf Basis des genehmigten Brandschutznachweises einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung
- Erstellen einer Brandfallsteuertabelle
- Mitwirken an der Koordination der Fachplanung an brandschutzrelevanten Schnittstellen
- Mitwirken beim Feststellen der Eignung vorgelegter Übereinstimmungserklärungen von geregelten Bauprodukten und Bauarten für die Einbausituation
- Prüfen, inwieweit zusätzliche genehmigungspflichtige Sachverhalte entstanden sind
- Zusammenstellung der Ergebnisse
LPH 8 Objektüberwachung - Bauüberwachung
- Prüfen der Ausführung des Objektes auf prinzipielle Übereinstimmung mit dem genehmigten Brandschutznachweis einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung an bis zu drei Begehungseinheiten
- Einmalige Plausibilitätskontrolle der vorgelegten Nachweise für geregelte Bauprodukte und Bauarten sowie Erklärungen zum baulichen Brandschutz
- Prüfen der Sachverständigenbescheinigungen oder Sachkundigenbestätigungen hinsichtlich der Feststellung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen
- Mitwirken bei der Vorbereitung von behördlichen Prüfungen/Begehungen und Teilnahme daran
- Erstellen eines Statusberichtes einschließlich Bewerten der Möglichkeiten für die Inbetriebnahme