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Planungsleistung Brandschutz BV03 Neubau Willi Fährmann Schule
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
15.12.2025
23.12.2025 12:00 Uhr
13.01.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Wiederaufbaugesellschaft Eschweiler mbH
HRB27476
Merkurstraße 11 - 13
52249
Eschweiler
Deutschland
DEA2D
m.goelden@wag-eschweiler.de
+49 24037480700

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
wirtschaftsverwaltungsrecht@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-2938

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71221000-3
71240000-2
71300000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens ist die hierzu erforderliche Leistung
- der Planungsleistung Brandschutz gemäß AHO Heft Nr. 17, 4. Auflage (Stand Dezember 2022) Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Neubau der Willi-Fährmann-Schule ist als Holzskelettbau basierend auf einem Achsraster von 1,35 m geplant. Die Decken sind im Wettbewerbsentwurf als HVB-Decken mit sichtbarer Balkenlage angedacht. Alternativ sind auch Holzbalkendecken mit BSB-Plattenauflage zu untersuchen. Die Spannweite in den Klassentrakten des Entwurfs beträgt ca. 6,80 m.
Um eine wirtschaftliche Bauweise sicherzustellen, sind die Decken weitgehend elementiert zu planen.
Der Holzskelettbau soll die innere Erscheinung des Gebäudes maßgeblich prägen. Der Wettbewerbsentwurf sieht sichtbare Balkenlagen in fast allen Bereichen des Gebäudes vor. Die Klassen und Verwaltungsräume sind um ein Atrium angeordnet. Neben den üblichen Fach- und Werkräumen ist eine Lehrküche zu planen.
Bei der Schule handelt es sich um eine gebundene Ganztagesschule. Für die Versorgung soll ein Cook & Chill System umgesetzt werden, wobei Mensa, Küche und Spülküche auch bei Veranstaltungen genutzt werden sollen.
Im Außenbereich sind neben dem Schulgarten auch Stallungen und eine Futtermittelküche in die Versorgung einzubinden.

Die Regelleistungen nach AHO Heft Nr. 17, 4 Auflage (Stand Dezember 2022) Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz werden zur Umsetzung dieser Maßnahme eingesetzt und sind Bestandteil dieser Ausschreibung.

Regelleistungen
Leistungsphasen (LPH) Prozentsätze
1. Grundlagenermittlung 1 %
2. Vorplanung 15 %
3. Entwurfsplanung 19 %
4. Genehmigungsplanung 15 %
5. Ausführungsplanung 18 %
6. Vorbereiten der Vergabe -
7. Mitwirken bei der Vergabe -
8. Objektüberwachung 32 %

Die Beauftragung der Leistungsphasen ist stufenweise wie folgt vorgesehen:
1. Stufe: LPH 1 - 4
2. Stufe: LPH 5 und 8

Leistungsbilder Brandschutz
LPH 1 Grundlagenermittlung
- Klären der Aufgabenstellung und des Planungsumfangs
- Klären, inwieweit besondere Fachplaner einzubeziehen sind und Festlegen der Aufgabenverteilung
- Zusammenstellen der Ergebnisse

LPH 2 Vorplanung
- Feststellen einschlägiger Rechtsgrundlagen und der wesentlichen materiell-rechtlichen Anforderungen aufgrund der Art, Nutzung, Bauweise, Größe, Nachbarschaft und des gestalterischen Konzeptes sowie von eventuell beanspruchten Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften
- Erarbeiten der Grundzüge des Brandschutzkonzeptes einschließlich der Möglichkeiten beim abwehrenden Brandschutz und der Grundlagen für anlagentechnische Maßnahmen
- Erstellen von Brandschutzskizzen zur Visualisierung der baulichen Maßnahmen und des anlagentechnischen Konzeptes
- Stichpunkthaftes Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse
?
LPH 3 Entwurfsplanung
- Erarbeiten des Brandschutzkonzeptes ggf. unter Berücksichtigung der Wechselwirkung zwischen den baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen
- Konkretisieren der objektspezifischen Brandschutzanforderung
- Mitwirken bei Abstimmungen mit Behörden, Prüfingenieuren und Prüfsachverständigen, Brandschutzdienststellen und/oder Feuerwehr
- Zusammenstellen wesentlicher Inhalte als Entwurf des textlichen Erläuterungsberichtes zum Stand der Entwurfsplanung

LPH 4 Genehmigungsplanung
- Erarbeiten des Erläuterungsberichtes gemäß den jeweils geltenden bauaufsichtlichen Verfahrensvorschriften mit Darstellung
- der Rechtsgrundlagen, die der Planung zu Grunde liegen,
- des Brandschutzkonzeptes mit den baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen,
- der Erfordernisse zur Wahrung der Belange des abwehrenden Brandschutzes
- Erstellen von Brandschutzplänen als Visualisierung der baulichen Brandschutzmaßnahmen und des anlagentechnischen Konzeptes
- Begründen von Abweichungen, die den Brandschutz betreffen
- Zusammenstellen der vorgenannten Unterlagen

LPH 5 Ausführungsplanung
- Prüfen der Baugenehmigung auf einen ggf. gebotenen Wiederspruch bezogen auf den Brandschutznachweis
- Beraten bei Anfragen der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich der integrierten brandschutztechnischen Fachleistung auf Basis des genehmigten Brandschutznachweises einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung
- Erstellen einer Brandfallsteuertabelle
- Mitwirken an der Koordination der Fachplanung an brandschutzrelevanten Schnittstellen
- Mitwirken beim Feststellen der Eignung vorgelegter Übereinstimmungserklärungen von geregelten Bauprodukten und Bauarten für die Einbausituation
- Prüfen, inwieweit zusätzliche genehmigungspflichtige Sachverhalte entstanden sind
- Zusammenstellung der Ergebnisse

LPH 8 Objektüberwachung - Bauüberwachung
- Prüfen der Ausführung des Objektes auf prinzipielle Übereinstimmung mit dem genehmigten Brandschutznachweis einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung an bis zu drei Begehungseinheiten
- Einmalige Plausibilitätskontrolle der vorgelegten Nachweise für geregelte Bauprodukte und Bauarten sowie Erklärungen zum baulichen Brandschutz
- Prüfen der Sachverständigenbescheinigungen oder Sachkundigenbestätigungen hinsichtlich der Feststellung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen
- Mitwirken bei der Vorbereitung von behördlichen Prüfungen/Begehungen und Teilnahme daran
- Erstellen eines Statusberichtes einschließlich Bewerten der Möglichkeiten für die Inbetriebnahme

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Martin-Luther-Straße 14
52249
Eschweiler
Deutschland
DEA2D

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXVHYHRYTZJ3E5F2

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist ergänzend auf folgende Regelungen zu Rechtsmitteln hin:

Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

35
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Vollständige Angebotsunterlagen sind über die vorgeschriebene Vergabeplattform fristgerecht einzureichen. Nicht fristgerecht eingehende Angebotsunterlagen werden von dem Verfahren ausgeschlossen.
Das gleiche gilt für unvollständige Angebotsunterlagen, wobei mit einer Frist von sechs Kalendertagen fehlende Unterlagen nachgefordert werden, soweit dies rechtlich zulässig ist. Sollten auch nach einer Nachforderung die Unterlagen unvollständig sein, so wird der Bieter ausgeschlossen. Die Dokumente werden nach Ablauf der jeweiligen Angebotsfrist digital geöffnet. Die Bieter sind zur Angebotsöffnung, die im Vier-Augen-Prinzip stattfindet, nicht zugelassen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Bieterbogen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

siehe Vergabeunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung