Auf Basis der hydrologischen Untersuchungen resultiert für das HRB in Rott ein Gesamtstauraum-volumen von ca. 745.000 m3. Innerhalb der ca. 13,5 ha geplanten Einstaufläche des HRB Rott lie-gen ein Jugendzeltplatz und ein Waldkindergarten, welche umgesiedelt werden müssen. Im Zuge dessen wurden bereits alternative Standorte im Gemeindegebiet Roetgen für den Jugendzeltplatz und den Waldkindergarten gefunden.
Der Hochwasser-Aktionsplan (HWAP 2007) weist im Einzugsgebiet von Inde und Vicht deutlichen Handlungsbedarf auf. Durch den Bau von zwei Hochwasserrückhaltebecken (HRB) in Rott und Mu-lartshütte sollen insbesondere die Stadt Stolberg und auch die anderen Ortslagen entlang der Vicht künftig geschützt werden. Als Schutzziel ist ein 100 jährliches Hochwasserereignis anvisiert. Der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) hat die Planungsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren im Januar 2023 eingereicht; Die Planfeststellungsbeschlüsse liegen für beide Becken vor.Auf Basis der hydrologischen Untersuchungen resultiert für das HRB in Rott ein Gesamtstauraum-volumen von ca. 745.000 m3. Innerhalb der ca. 13,5 ha geplanten Einstaufläche des HRB Rott lie-gen ein Jugendzeltplatz und ein Waldkindergarten, welche umgesiedelt werden müssen. Im Zuge dessen wurden bereits alternative Standorte im Gemeindegebiet Roetgen für den Jugendzeltplatz und den Waldkindergarten gefunden.Für die Umsiedlung des Waldkindergartens ist eine rund 1.000 m2 große Fläche am südlichen Orts-rand von Rott im Bereich des Friedhofs am Uelenbenderweg vorgesehen. Aufgrund der verfügbaren Flächen auf dem Friedhof als auch der Nähe zum Waldrand des Erschließungsgebiets und der geringen Entfernung zum ursprünglichen Standort bietet sich die Lage für den Waldkindergarten an. Ein Fachplanungsbüro hat bereits einen Vorentwurf für den neuen Standort des Waldkinder-gartens erarbeitet und mit der Gemeinde abgestimmt (siehe Anhang 1_Vorentwurf_geschwärzt und Anhang 2_Vorplanung_geschwärzt). Es ist geplant, dieses Planungskonzept entsprechend um-zusetzen.
Roetgen / Rott
Preis war das einzige Kriterium
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe an Dritte, sowie die gewerbliche Nutzung der Vergabeunterlagen sind nicht gestattet.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen der Zentralen Vergabe und den Bewerbern / Bietern - von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung - erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Wirtschaftsregion Aachen.
3. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:1.) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgabeneinzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.2.) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4TVgG NRW genannten Vorgaben.3.) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.