Lieferung von Erdgas für die Kläranlage Düren vom 01.01.2026, 6 Uhr bis 01.01.2027, 6 Uhr.
Erdgasbelieferung für den Klärschlammverbrennungsofen auf der Kläranlage Düren im Kalenderjahr 2026. Zu liefern ist Erdgas der Gasgruppe "L-Gas". Die jährliche Liefermenge beträgt ca. 8 GWh (Schätzung basiert auf historischen Verbräuchen).
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe an Dritte, sowie die gewerbliche Nutzung der Vergabeunterlagen sind nicht gestattet.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen der Zentralen Vergabe und den Bewerbern / Bietern - von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung - erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Wirtschaftsregion Aachen.
3. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:1.) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgabeneinzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.2.) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4TVgG NRW genannten Vorgaben.3.) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
-entfällt-
Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten
AVPQ-Nummer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe der AVPQ-Nummer inkl. Zugangs-PIN im Angebotsschreiben (unter Nr. 3)
Referenzliste UVgO_VgV (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Referenznachweise für vergleichbare Projekte mit den Angaben zu Leistungsart, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer der letzten 3 Jahre.
Gemäß der VOL/B und den zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines gesetzlichen Vertreters.
Einzureichende Unterlagen:- Schwere Verfehlung nach §§123, 124 GWB ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen gemäß §§ 123, 124 GWB begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und kein Ausschussgrund nach § 22 LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) vorliegt.