Dienstleistungskonzession: Kantinenbetrieb der Verwaltung des Wasserverband Eifel-Rur (WVER)
Ab dem 01.12.2025 bieten wir einer engagierten Betreiberin oder einem engagierten Betreiber die Möglichkeit, die Bewirtschaftung der Kantine in der Verwaltung des Wasserverbandes Eifel-Rur, WVER in Düren, Eisenbahnstraße 5 zu übernehmen. Das Leistungsangebot umfasst:- ein frei kalkulierbares Frühstücksangebot,- die Mittagsverpflegung (ca. 80 Essen pro Tag)- sowie den Veranstaltungsservice für etwa 250 Veranstaltung im Jahr.Hierzu wird ein Konzessionsvertrag mit zweijähriger Vertragslaufzeit und der Option auf Verlängerung um zwei Jahre abgeschlossen. Zur Sicherstellung eines wirtschaftlich tragfähigen Betriebs erhält der/die Betreiber/-in einen monatlichen pauschalen Grundzuschuss. Bewerber/-innen sollten über umfassende Erfahrungen im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung verfügen und DGE-Qualitätsstandards für die Gemeinschaftsverpflegung beachten.
Die Vertragsdauer wird zunächst für 2 Jahre vorgesehen mit der Option auf Verlängerung um 2 weitere Jahre geschlossen. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der 2 Jahre automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer Vertragspartei bis zum 15.09. fürs Folgejahr ge-kündigt wird. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt aber insgesamt 4 Jahre, so dass der Vertrag spätestens mit Ablauf des 30.11.2029 endet. Der Vertrag endet dann automatisch. Einer besonde-ren Kündigung bedarf es hierzu nicht.
Es wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart. In der Probezeit ist eine gegenseitige Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich.
Mitte 2029
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe an Dritte, sowie die gewerbliche Nutzung der Vergabeunterlagen sind nicht gestattet.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen der Zentralen Vergabe und den Bewerbern / Bietern - von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung - erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Wirtschaftsregion Aachen.
3. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:1.) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgabeneinzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.2.) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4TVgG NRW genannten Vorgaben.3.) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
Der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) wird fehlende und/oder unvollständige Nachweise/Erklärungen nachfordern, sofern diese nicht die Eignungs- bzw. Wertungskriterien betreffen. Fehlende und/oder unvollständige Eignungs- und/oder Wertungskriterien führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten
Qualifikation des/der Leiters/-in des Küchenpersonals (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweise zur Qualifikation des/der Leiters/-in des Küchenbereichs als - Küchenmeisterin/-meister oder - Köchin/koch diätisch geschult oder - Hauswirtschaftsmeisterin/-meister oder - Ökotrophologin/Ökotrophologe mit vorheriger Kochausbildung.
Referenzliste (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Mindestens 1 Referenz aus den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Die Mindestanforderungen an die Referenz ist der Leistungsbeschreibung (Nr. 4.2.1) zu entnehmen.
Betriebshaftpflichtversicherung (alter max. 1 Jahr): (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Für die Auftragsvergabe ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über mindestens 2,0 Mio. Euro für Personenschäden, 1,0 Mio. Euro für Sachschäden und 200.000 Euro für Vermögens-, Bearbeitungs-, Mietsach-, Allmählichkeits- und Abwasserschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist ei-ne Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. ODER: Erklärung des Versicherungsgebers des Bewerbers / Bieters, dass im konkreten Auftrags-fall die geforderte Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen für Personen- und Sonstige Schäden, abgeschlossen wird.
Nachweis, dass Steuern, Abgaben & Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt wurden (alter max. 1 Jahr) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Referenzen (1. Wertungsstufe)
keine
Einzureichende Unterlagen:- Schwere Verfehlung nach §§123, 124 GWB ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen gemäß §§ 123, 124 GWB begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und kein Ausschussgrund nach § 22 LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) vorliegt.