Fachliche Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Zur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber zu jedem der nachfolgend auf-geführten Punkte jeweils einen Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen bei vergleichbaren Bauvorhaben. Da die Einzelleistungen unabhängig voneinander betrachtet werden, können Teilreferenzen aus separaten Projekten eingereicht werden. Diese Referenzleistungen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Teil A - Objektplanung
Planung / Umbau / Neubau von Nachklärbecken im laufenden Betrieb und Durchführung geeigneter Ersatzmaßnahmen.
Mindestens Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 8 (§ 43 HOAI) erbracht, Leistungsphase 8 einschließlich örtlicher Bauüberwachung. Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 01.01.2021.
Teil B - Technische Ausrüstung
Planung / Umbau / Neubau von Nachklärbecken im laufenden Betrieb.
Mindestens Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 8 (§ 55 HOAI) erbracht. Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 01.01.2021.
Teil C - Tragwerksplanung
Planung mindestens von 5 Projekten durch die Leistungsphasen 1 bis 6 (§ 51 HOAI). Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 01.01.2021.
Teil D - Betonsanierung
Das Führen der Bezeichnung "Sachkundiger Planer (SKP) für die Instandhaltung von Betonbauteilen" ist als Referenz ausreichend.
Den Teilnahmeunterlagen sind zu jeder Referenz der Teile A und B (Objektplanung und technische Aus-rüstung) auf maximal 5 Seiten (DIN A4) aussagekräftige Beschreibungen zur Aufgaben-stellung sowie zu den Planungsleistungen und deren Ergebnisse (nach Möglichkeit mit Ausführungszeichnungen als Anlage) beizufügen. Zu jeder Referenz sind die Kontaktdaten des Bauherrn und dessen zuständiger / zuständigen Projektsachbearbeiter/in/innen zu nennen.
Bei Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d. h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.
Persönliche Referenzen von beschäftigten Mitarbeitern des Bieters oder der Bietergemeinschaft, bezogen auf die oben genannten Punkte, werden, sofern der / die Mitarbeiter/in/innen zur Nutzung der Referenz berechtigt sind, ebenfalls akzeptiert.