ST - Planungsleistung Erneuerung der Kläranlage Woffelsbach
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
07.07.2025
22.07.2025 23:59 Uhr
05.08.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Wasserverband Eifel-Rur - Zentrale Vergabestelle -
053580008008-99001-24
Eisenbahnstraße 5
52353
Düren
Deutschland
DEA26
Zentrale Vergabestelle
ZentraleVergabe@wver.de
+49 24214940

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Umweltschutz

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Wasserverband Eifel-Rur - Zentrale Vergabestelle -
053580008008-99001-24
Eisenbahnstraße 5
52353
Düren
Deutschland
DEA26
Zentrale Vergabestelle
ZentraleVergabe@wver.de
+49 24214940

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
DEA23
Zeughausstraße 2 - 10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045
+49 221147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Verfahrens-, elektrotechnische und betontechnologische Sanierungen auf der Kläranlage Woffelsbach
- Die aktuelle Vorreinigung ist nicht ausreichend für die Membranentechnologie. In Folge dessen ist eine Erneuerung erforderlich.
- Die gesamte E-Technik (NSUV), inklusive SPS-Programmierung, ist zu modernisieren und anzupassen.
- Errichtung einer Krananlage über dem Bestandsgebäude
- Wiederherstellung der Standsicherheit der Störfallbecken (3 Betonbecken mit den Maßen 10 x 10 x 3,5 m (l x b x h))

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Verfahrens-, elektrotechnische und betontechnologische Sanierungen auf der Kläranlage Woffelsbach
- Die aktuelle Vorreinigung ist nicht ausreichend für die Membranentechnologie. In Folge dessen ist eine Erneuerung erforderlich.
- Die gesamte E-Technik (NSUV), inklusive SPS-Programmierung, ist zu modernisieren und anzupassen.
- Errichtung einer Krananlage über dem Bestandsgebäude
- Wiederherstellung der Standsicherheit der Störfallbecken (3 Betonbecken mit den Maßen 10 x 10 x 3,5 m (l x b x h))

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Kläranlage Woffelsbach - Im Steinchen
52152
Simmerath
Deutschland
DEA2D

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXVHYY5YTB1XLPMD

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe an Dritte, sowie die gewerbliche Nutzung der Vergabeunterlagen sind nicht gestattet.

2. Die gesamte Kommunikation zwischen der Zentralen Vergabe und den Bewerbern / Bietern - von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung - erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Wirtschaftsregion Aachen.

3. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:
1.) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgabeneinzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.
2.) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4TVgG NRW genannten Vorgaben.
3.) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

§ 56 Abs. 2 VgV findet Anwendung

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

5
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

AVPQ-Nummer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe der AVPQ-Nummer inkl. Zugangs-PIN im Angebotsschreiben (unter Nr. 3)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Beschäftigtenzahl (DL) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Anzahl der durchschnittlich jährlichen Beschäftigtenzahl inkl. Zahl der Führungskräfte der letzten 3 Jahre

Bei Bietern, die in einem amtlichen Verzeichnis der Industrie- und Handelskammer eingetragen sind, wird gemäß § 35 Abs. 6 UVgO bzw. § 48 Abs. 8 VgV auf die Vorlage der vorgenannten Nachweise verzichtet, sofern in dem Angebotsschreiben (unter Nr. 3) die entsprechende Nummer und PIN angegeben wird und die v. g. Nachweise dort auch entsprechend hinterlegt sind.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung 3,0 Mio. EUR (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zur Abdeckung seiner Haftung eine ausreichende Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen und diese während der gesamten Laufzeit des zu schließenden Vertra-ges aufrecht zu erhalten.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Fortbestand der Versicherung jederzeit auf Verlangen nachzuweisen.
Die v. g. Deckungssumme bezieht sich auf die Höhe je Schadensfall und Abdeckung von mindestens 2 Schadenfällen je Jahr.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen und auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass auch für die von Unterauftragnehmern durchgeführten Tätigkeiten der vorgenannte Versicherungsschutz besteht.

Der Nachweis / die Erklärung sollte nicht älter als ein Jahr sein

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzliste UVgO_VgV (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Referenznachweise für vergleichbare Projekte mit den Angaben zu Leistungsart, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer der letzten 3 Jahre.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Steuern, Abgaben & Sozialversicherungsbeiträge (DL) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis, dass Steuern, Abgaben & Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt wurden

Die Nachweise / Erklärungen sollten nicht älter als ein Jahr sein

Bei Bietern, die in einem amtlichen Verzeichnis der Industrie- und Handelskammer eingetragen sind, wird gemäß § 35 Abs. 6 UVgO bzw. § 48 Abs. 8 VgV auf die Vorlage der vorgenannten Nachweise verzichtet, sofern in dem Angebotsschreiben (unter Nr. 3) die entsprechende Nummer und PIN angegeben wird und die v. g. Nachweise dort auch entsprechend hinterlegt sind.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Umsatz (DL) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Umsatz der letzten 3 Jahre

Bei Bietern, die in einem amtlichen Verzeichnis der Industrie- und Handelskammer eingetragen sind, wird gemäß § 35 Abs. 6 UVgO bzw. § 48 Abs. 8 VgV auf die Vorlage der vorgenannten Nachweise verzichtet, sofern in dem Angebotsschreiben (unter Nr. 3) die entsprechende Nummer und PIN angegeben wird und die v. g. Nachweise dort auch entsprechend hinterlegt sind.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Maschinelle Vorreinigung

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
25,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

NSUV

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
25,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Krananlage

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
25,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Betonbauwerke und Bestandgebäude

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
25,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), sowie eine Wirtschaftsauskunft bei der Creditreform anfordern.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung