Folgende Unterlagen sind mit den Teilnahmeunterlagen vorzulegen: - gültige Betriebshaftpflichtversicherung* mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR. Diese Anforderung gilt als Mindeststandard. Sollte dieser zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde). - Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen gemäß §§ 123, 124 GWB begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. - Nachweis, dass Steuern, Abgaben & Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt wurden *Die Nachweise / Erklärungen sollten nicht älter als ein Jahr sein. Die vorgenannten Nachweise gelten gleichlautend für Nachunternehmer (Subunternehmer). Nachunternehmer (Subunternehmer) müssen diese Nachweise mit den Teilnahmeunterlagen einreichen.
Nachunternehmer (Subunternehmer) müssen diese Nachweise mit den Teilnahmeunterlagen einreichen.
Vorzulegende Nachweise:
Betriebshaftpflichtversicherung 1,5 Mio. EUR; gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zur Abdeckung seiner Haftung eine ausreichende Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen und diese während der gesamten Laufzeit des zu schließenden Vertrages aufrecht zu erhalten.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Fortbestand der Versicherung jederzeit auf Verlangen nachzuweisen.
Die v. g. Deckungssumme bezieht sich auf die Höhe je Schadensfall und Abdeckung von mindestens 2 Schadenfällen je Jahr.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen und auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass auch für die von Unterauftragnehmern durchgeführten Tätigkeiten der vorgenannte Versicherungsschutz besteht.
Der Nachweis / die Erklärung sollte nicht älter als ein Jahr sein; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
Steuern, Abgaben & Sozialversicherungsbeiträge (DL); Nachweis, dass Steuern, Abgaben & Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt wurden
Die Nachweise / Erklärungen sollten nicht älter als ein Jahr sein
Bei Bietern, die in einem amtlichen Verzeichnis der Industrie- und Handelskammer eingetragen sind, wird gemäß § 35 Abs. 6 UVgO bzw. § 48 Abs. 8 VgV auf die Vorlage der vorgenannten Nachweise verzichtet, sofern in dem Angebotsschreiben (unter Nr. 3) die entsprechende Nummer und PIN angegeben wird und die v. g. Nachweise dort auch entsprechend hinterlegt sind.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
Umsatz (DL); Umsatz der letzten 3 Jahre
Bei Bietern, die in einem amtlichen Verzeichnis der Industrie- und Handelskammer eingetragen sind, wird gemäß § 35 Abs. 6 UVgO bzw. § 48 Abs. 8 VgV auf die Vorlage der vorgenannten Nachweise verzichtet, sofern in dem Angebotsschreiben (unter Nr. 3) die entsprechende Nummer und PIN angegeben wird und die v. g. Nachweise dort auch entsprechend hinterlegt sind.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung