DR - HRB Beeck - Neubau Damm - Biberschutz
VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
19.08.2025
27.08.2025 10:00 Uhr
27.08.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Wasserverband Eifel-Rur - Zentrale Vergabestelle -
053580008008-99001-24
Eisenbahnstraße 5
52353
Düren
Deutschland
DEA26
Zentrale Vergabestelle
ZentraleVergabe@wver.de
+49 24214940

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Umweltschutz

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Wasserverband Eifel-Rur - Zentrale Vergabestelle -
053580008008-99001-24
Eisenbahnstraße 5
52353
Düren
Deutschland
DEA26
Zentrale Vergabestelle
ZentraleVergabe@wver.de
+49 24214940

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
DEA23
Zeughausstraße 2 - 10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045
+49 221147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45247200-2
45247000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Biberschutz und Beseitigung Dauerstau

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

-Bodenbearbeitung Unterbecken 2020 m3
-Bodenbearbeitung Oberbecken 2060 m3
-Bodenabtrag und Auftrag Insel 1260 m3 innerhalb des Beckens
-Bodenverbesserung Weißkalk 315 t
-Bodenverbesserung Kompositzement 315 t
-Entsorgung biologische Abfälle 327 to

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
6
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Verlängerung der Straße "Zum Schlackenberg"
52511
Geilenkirchen-Beeck
Deutschland
DEA29

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXVHYY5YTM1GV2B3

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

- Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe an Dritte, sowie die gewerbliche Nutzung der Vergabeunterlagen sind nicht gestattet.
- Die gesamte Kommunikation zwischen der Zentralen Vergabe und den Bewerbern / Bietern - von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung - erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Wirtschaftsregion Aachen.
- Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
- Hinweis: Das Submissionsergebnis wird ausschließlich über die Vergabeplattform der Wirtschaftsregion Aachen zur Verfügung gestellt!
- Die in der Bekanntmachung und im Aufforderungsschreiben angegeben und vorzulegenden Nachweise geltend gleichlautend auch für Nachunternehmer (Subunternehmer). Diese sind von den jeweiligen Nachunternehmer (Subunternehmer) mit dem Angebot einzureichen, wenn mit der Angebotseinreichung der Nachunternehmer (Subunternehmer) eindeutig genannt wird.
- Der WVER verfährt bei Bieterfragen nach § 12a EU Abs. 3 VOB/A

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:
1.) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgabeneinzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.
2.) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4TVgG NRW genannten Vorgaben.
3.) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

72
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

§ 16a EU VOB/A findet Anwendung

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Berufsregister (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Eintragung im Berufsregister (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug bzw. Handwerkskarte)

Bei Bietern, die in die Liste des Vereins für Präqualifikation für Bauunternehmen e. V. eingetragen sind, wird gem. § 6b (EU) Abs. 1 VOB/A auf die Vorlage der vorgenannten Nachweise verzichtet, sofern in dem Angebotsschreiben (unter Nr. 3) die PQ-Nummer angegeben wird und die v. g. Nachweise dort auch entsprechend hinterlegt sind.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Beschäftigte Arbeitskräfte (VOB) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.

Bei Bietern, die in die Liste des Vereins für Präqualifikation für Bauunternehmen e. V. eingetragen sind, wird gem. § 6b (EU) Abs. 1 VOB/A auf die Vorlage der vorgenannten Nachweise verzichtet, sofern in dem Angebotsschreiben (unter Nr. 3) die PQ-Nummer angegeben wird und die v. g. Nachweise dort auch entsprechend hinterlegt sind.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung 3,0 Mio. EUR (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zur Abdeckung seiner Haftung eine ausreichende Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen und diese während der gesamten Laufzeit des zu schließenden Vertra-ges aufrecht zu erhalten.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Fortbestand der Versicherung jederzeit auf Verlangen nachzuweisen.
Die v. g. Deckungssumme bezieht sich auf die Höhe je Schadensfall und Abdeckung von mindestens 2 Schadenfällen je Jahr.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen und auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass auch für die von Unterauftragnehmern durchgeführten Tätigkeiten der vorgenannte Versicherungsschutz besteht.

Der Nachweis / die Erklärung sollte nicht älter als ein Jahr sein

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Freistellungsbescheinigung § 48b (VOB) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommenssteuergesetz

Der Nachweis / Die Erklärung sollte nicht älter als ein Jahr sein.

Bei Bietern, die in die Liste des Vereins für Präqualifikation für Bauunternehmen e. V. eingetragen sind, wird gem. § 6b (EU) Abs. 1 VOB/A auf die Vorlage der vorgenannten Nachweise verzichtet, sofern in dem Angebotsschreiben (unter Nr. 3) die PQ-Nummer angegeben wird und die v. g. Nachweise dort auch entsprechend hinterlegt sind.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

MVAS 99 - Absicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Nachweis darf zum Beginn der Ausführung der Leistung
nicht älter als 5 Jahre ab Ausstellungsdatum sein. Sollte der Nachweis während der
Vertragslaufzeit die Frist von 5 Jahren ab Ausstellungsdatum überschreiten, so ist
dem Auftraggeber unaufgefordert der Nachweis der erfolgten Teilnahme an einem
Auffrischungskurs / einer Wiederholungsschulung eines zugelassenen Schulungsanbieters
vor Ablauf der 5-Jahres-Frist nachzuweisen.
Diese Anforderung ist ein Mindeststandard. Sollte diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot zusätzlich zum vorhandenen
Fachkundenachweis die schriftliche Terminbestätigung über die Teilnahme an
einem Auffrischungsseminar / einer Wiederholungsschulung eines zugelassenen
Schulungsanbieters vorzulegen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle an einer
entsprechenden Schulung teilgenommen wird. Das Auffrischungsseminar / die
Wiederholungsschulung muss vor Beginn der Ausführung absolviert werden. Der Nachweis
über die erfolgte Teilnahme ist dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert
vorzulegen.

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

PQ-Nummer EU (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben (unter Nr. 3) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzliste VOB (EU) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Eine Referenzliste, mit Angabe der Art der vergleichbaren ausgeführten Leistung; Ausführungsort, Ausführungszeit-raum; Auftragssumme, Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefonnummer & stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwort-artige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggfs. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leistungspersonal koordiniert wurden der letzten 5 Jahre.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Umsatz (VOB) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Bei Bietern, die in die Liste des Vereins für Präqualifikation für Bauunternehmen e. V. eingetragen sind, wird gem. § 6b (EU) Abs. 1 VOB/A auf die Vorlage der vorgenannten Nachweise verzichtet, sofern in dem Angebotsschreiben (unter Nr. 3) die PQ-Nummer angegeben wird und die v. g. Nachweise dort auch entsprechend hinterlegt sind.

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle

Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft (VOB) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers.

Der Nachweis / Die Erklärung sollte nicht älter als ein Jahr sein.

Bei Bietern, die in die Liste des Vereins für Präqualifikation für Bauunternehmen e. V. eingetragen sind, wird gem. § 6b (EU) Abs. 1 VOB/A auf die Vorlage der vorgenannten Nachweise verzichtet, sofern in dem Angebotsschreiben (unter Nr. 3) die PQ-Nummer angegeben wird und die v. g. Nachweise dort auch entsprechend hinterlegt sind.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt (VOB) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.

Der Nachweis / Die Erklärung sollte nicht älter als ein Jahr sein.

Bei Bietern, die in die Liste des Vereins für Präqualifikation für Bauunternehmen e. V. eingetragen sind, wird gem. § 6b (EU) Abs. 1 VOB/A auf die Vorlage der vorgenannten Nachweise verzichtet, sofern in dem Angebotsschreiben (unter Nr. 3) die PQ-Nummer angegeben wird und die v. g. Nachweise dort auch entsprechend hinterlegt sind.

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialkasse (VOB) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist.

Der Nachweis / Die Erklärung sollte nicht älter als ein Jahr sein.

Bei Bietern, die in die Liste des Vereins für Präqualifikation für Bauunternehmen e. V. eingetragen sind, wird gem. § 6b (EU) Abs. 1 VOB/A auf die Vorlage der vorgenannten Nachweise verzichtet, sofern in dem Angebotsschreiben (unter Nr. 3) die PQ-Nummer angegeben wird und die v. g. Nachweise dort auch entsprechend hinterlegt sind.

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

Urkalkulation (VOB) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Urkalkulation (Nr. 4 der Bewerbungsbedingungen WVER ist zu beachten)

Der Auftraggeber behält sich die Vorlage des v. g. Nachweises bzw. Erklärung vor (dieser Nachweis / diese Erklärung ist erst auf gesonderter Aufforderung der Zentralen Vergabe einzureichen)

Finanzierung

Gemäß der VOL/B und den zusätzlichen Vertragsbedingungen.

5 v. H. der Auftragssumme zur Sicherung der ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages (Vertragserfüllung)

Es ist eine Sicherheit für die Mängelansprüche in Höhe von 3% der Abrechnungssumme (excl. Umsatzsteuer, ohne eventuelle Nachträge) zu leisten.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Gemäß der VOL/B und den zusätzlichen Vertragsbedingungen.

Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), sowie eine Wirtschaftsauskunft bei der Creditreform anfordern.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung