Lieferleistung
Lieferung und Einsatzoptimierung von polymeren Flockungsmitteln.Rahmenvertrag vom 01.08.2026 bis 31.07.2030Los 1: UB Nord + WestLos 2: UB Ost + Süd
Diverse Kläranlagen des WVER. Weitere Infos siehe Leistungsverzeichnis / Leistungsbeschreibung.
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe an Dritte, sowie die gewerbliche Nutzung der Vergabeunterlagen sind nicht gestattet.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen der Zentralen Vergabe und den Bewerbern / Bietern - von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung - erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Wirtschaftsregion Aachen.
3. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:1.) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgabeneinzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.2.) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4TVgG NRW genannten Vorgaben.3.) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
§ 56 Abs. 2 VgV findet Anwendung
AVPQ-Nummer (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Angabe der AVPQ-Nummer inkl. Zugangs-PIN im Angebotsschreiben (unter Nr. 3)
Referenzliste UVgO_VgV (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Eine Referenzliste, für vergleichbare Projekte mit den Angaben zu Leistungsart, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer der letzten 3 Jahre.
Drei zusätzliche Referenzobjekte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Drei Referenzobjekte bei denen eine in Art und Umfang vergleichbare Leistung in den letzten fünf Jahren erbracht wurde inkl. Nennung des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail Adresse.
100 ml Handelsware, Doku & Sicherheitsdatenblatt (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Im Rahmen der Submission: 100 ml Handelsware. Die Dokumentation zur Produktauswahl (Herange-hensweise & Auswahlmethodik) und das aktuell gültige Sicherheitsdatenblatt
Gemäß der VOL/B und den zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines gesetzlichen Vertreters.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), sowie eine Wirtschaftsauskunft bei der Creditreform anfordern.