Vorzulegende Nachweise:
Beschäftigte Arbeitskräfte (VOB); Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Bei Bietern, die in die Liste des Vereins für Präqualifikation für Bauunternehmen e. V. eingetragen sind, wird gem. § 6b (EU) Abs. 1 VOB/A auf die Vorlage der vorgenannten Nachweise verzichtet, sofern in dem Angebotsschreiben (unter Nr. 3) die PQ-Nummer angegeben wird und die v. g. Nachweise dort auch entsprechend hinterlegt sind.; Mit dem Angebot
Nachweis der Gleichwertigkeit des angebotenen Materials; Sofern in dem Leistungsverzeichnis oder in einer entsprechenden Anlage gleichwertige Materialien angeboten werden, so ist mit der Angebotsabgabe die Gleichwertigkeit der angebotenen Materialen nachzuweisen; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
PQ-Nummer; Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben (unter Nr. 3); Mit dem Angebot
Referenzliste VOB (EU); Eine Referenzliste, mit Angabe der Art der vergleichbaren ausgeführten Leistung; Ausführungsort, Ausführungszeit-raum; Auftragssumme, Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefonnummer & stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwort-artige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggfs. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leistungspersonal koordiniert wurden der letzten 5 Jahre.; Mit dem Angebot
Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft (VOB); Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers.
Der Nachweis / Die Erklärung sollte nicht älter als ein Jahr sein.
Bei Bietern, die in die Liste des Vereins für Präqualifikation für Bauunternehmen e. V. eingetragen sind, wird gem. § 6b (EU) Abs. 1 VOB/A auf die Vorlage der vorgenannten Nachweise verzichtet, sofern in dem Angebotsschreiben (unter Nr. 3) die PQ-Nummer angegeben wird und die v. g. Nachweise dort auch entsprechend hinterlegt sind.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialkasse (VOB); Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist.
Der Nachweis / Die Erklärung sollte nicht älter als ein Jahr sein.
Bei Bietern, die in die Liste des Vereins für Präqualifikation für Bauunternehmen e. V. eingetragen sind, wird gem. § 6b (EU) Abs. 1 VOB/A auf die Vorlage der vorgenannten Nachweise verzichtet, sofern in dem Angebotsschreiben (unter Nr. 3) die PQ-Nummer angegeben wird und die v. g. Nachweise dort auch entsprechend hinterlegt sind.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
Nachweis 10 weitere Referenzanlage; Zum Nachweis der Verwendung von ressourcenschonenden Materialien sind mindestens 10 Referenzanlagen aus den letzten 3 J. schriftlich (weit. s. LV Seite 48); Mit dem Angebot
Nachweis PFAS-Konformitätsbescheinigung; Nachweis über eine PFAS-Konformitätsbescheinigung (weiteres siehe LV Seite 49); Mit dem Angebot
Nachweis Berechnung Luftgeschwindigkeiten; Nachweis der Berechnung Luftgeschwindigkeiten (weiteres siehe LV Seite 49); Mit dem Angebot
Nachweis Nutzungsdauer der Belüfter; Nachweis Nutzungsdauer der Belüfter von mehr als 15 Jahre durch 10 Referenzen (weiteres siehe LV Seite 50); Mit dem Angebot
§ 53 KrWG; Anzeige Sammlung/Beförderung im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeit gem. § 53 KrWG (ungefährliche Abfälle)
Der Auftraggeber behält sich die Vorlage des v. g. Nachweises bzw. Erklärung vor (dieser Nachweis / diese Erklärung ist erst auf gesonderter Aufforderung der Zentralen Vergabe einzureichen); Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
§ 54 KrWG; Erlaubnis nach § 54 KrWG (bei gefährlichen Abfällen)
Der Auftraggeber behält sich die Vorlage des v. g. Nachweises bzw. Erklärung vor (dieser Nachweis / diese Erklärung ist erst auf gesonderter Aufforderung der Zentralen Vergabe einzureichen); Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Abfallartenkatalog; Zertifikat zum Entsorgungsfachbetrieb oder alternativ genehmigter Abfallartenkatalog der Entsorgungsanlage
Der Auftraggeber behält sich die Vorlage des v. g. Nachweises bzw. Erklärung vor (dieser Nachweis / diese Erklärung ist erst auf gesonderter Aufforderung der Zentralen Vergabe einzureichen); Auf Anforderung der Vergabestelle