Vorzulegende Nachweise:
§ 53 KrWG; Anzeige Sammlung/Beförderung im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeit gem. § 53 KrWG (ungefährliche Abfälle)
Der Auftraggeber behält sich die Vorlage des v. g. Nachweises bzw. Erklärung vor (dieser Nachweis / diese Erklärung ist erst auf gesonderter Aufforderung der Zentralen Vergabe einzureichen); Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Beschäftigte Arbeitskräfte (VOB); Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Bei Bietern, die in die Liste des Vereins für Präqualifikation für Bauunternehmen e. V. eingetragen sind, wird gem. § 6b (EU) Abs. 1 VOB/A auf die Vorlage der vorgenannten Nachweise verzichtet, sofern in dem Angebotsschreiben (unter Nr. 3) die PQ-Nummer angegeben wird und die v. g. Nachweise dort auch entsprechend hinterlegt sind.; Mit dem Angebot
Nachweis der Gleichwertigkeit des angebotenen Materials; Sofern in dem Leistungsverzeichnis oder in einer entsprechenden Anlage gleichwertige Materialien angeboten werden, so ist mit der Angebotsabgabe die Gleichwertigkeit der angebotenen Materialen nachzuweisen; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
PQ-Nummer; Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben (unter Nr. 3); Mit dem Angebot
Referenzliste VOB (EU); Eine Referenzliste, mit Angabe der Art der vergleichbaren ausgeführten Leistung; Ausführungsort, Ausführungszeit-raum; Auftragssumme, Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefonnummer & stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwort-artige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggfs. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leistungspersonal koordiniert wurden der letzten 5 Jahre.; Mit dem Angebot
Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft (VOB); Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers.
Der Nachweis / Die Erklärung sollte nicht älter als ein Jahr sein.
Bei Bietern, die in die Liste des Vereins für Präqualifikation für Bauunternehmen e. V. eingetragen sind, wird gem. § 6b (EU) Abs. 1 VOB/A auf die Vorlage der vorgenannten Nachweise verzichtet, sofern in dem Angebotsschreiben (unter Nr. 3) die PQ-Nummer angegeben wird und die v. g. Nachweise dort auch entsprechend hinterlegt sind.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialkasse (VOB); Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist.
Der Nachweis / Die Erklärung sollte nicht älter als ein Jahr sein.
Bei Bietern, die in die Liste des Vereins für Präqualifikation für Bauunternehmen e. V. eingetragen sind, wird gem. § 6b (EU) Abs. 1 VOB/A auf die Vorlage der vorgenannten Nachweise verzichtet, sofern in dem Angebotsschreiben (unter Nr. 3) die PQ-Nummer angegeben wird und die v. g. Nachweise dort auch entsprechend hinterlegt sind.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung