Dienstleistung
Gewässerunterhaltung der Gewässer sonstiger Ordnung (9 Lose): Gewässerunterhaltungsarbeiten im VerbandsgebietMäh - und Räumarbeiten an Fließgewässern, sonstige Unterhaltungsarbeiten, wie Anlandung beseitigen, Gehölzpflege etc.Gesamtlänge der oben genannten Lose:- 3 Gewässer Stadtgebiete Hückelhoven und Erkelenz 40,174- 4 Malefinkbach 20,905- 9 EZG Amstelbach und Wildbach Stadt Aachen 26,436- 10 Inde von Mündung Vicht bis Grenzstein 34,655- 11 Gewässer Stadtgebiet Düren,Gemeinde Langerwehe u. Inden 54,000- 12 Gewässer im Stadtgebiet Düren und in denGemeindegebieten Kreuzau, Nörvenich und Niederzier (östlich der B 56) 53,009- 14 Gewässerunterhaltung der Unteren Inde 35,087- 15 EZG Wurm / Haarbach uh. Europlatz Stadt Aachen 20,086- 31 EZG Wurm oh. Europlatz Stadt Aachen 22,789
Die Dienstleistung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr sofern gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich bis spätestens 31.08. des laufenden Jahres für das Folgejahr keine Kündigung ausgesprochen wird.
Ohne vorzeitige Kündigung endet der Vertrag spätestens am 30.04.2030 automatisch, ohne das dies einer Kündigung bedarf.
Verbandsgebiet WVER
Preis
Der Bieter kann auf alle Lose ein Angebot einreichen, jedoch wird einem Bieter nur die angegebene maximale Anzahl von 4 Losen zugeteilt.
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe an Dritte, sowie die gewerbliche Nutzung der Vergabeunterlagen sind nicht gestattet.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen der Zentralen Vergabe und den Bewerbern / Bietern - von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung - erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Wirtschaftsregion Aachen.
3. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:1.) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgabeneinzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.2.) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4TVgG NRW genannten Vorgaben.3.) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.