Kläranlage Aachen-Eilendorf, Planungsleistungen für die Erneuerung Rücklauschlammpumpwerk / Erneuerung Räumer RÜB / Erneuerung Räumer Sandfang
Verfahrens-, elektrotechnische und betontechnologische Sanierungen auf der Kläranlage Eilendorf im Wesentlichen bestehend aus:- Erneuerung Räumer und Schaltschrank des Regenüberlaufbeckens - Erneuerung und energetische Optimierung Antrieb des Sandfangräumers - Automatisierung der Betriebsweisen der Belebungsbecken - Erneuerung der Maschinentechnik und Betonsanierung des Rücklaufschlammpumpwerks- Erstellung von zwei Schächten für eine Durchflussmessung im Zulauf des Rücklaufschlammpumpwerks
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe an Dritte, sowie die gewerbliche Nutzung der Vergabeunterlagen sind nicht gestattet.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen der Zentralen Vergabe und den Bewerbern / Bietern - von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung - erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Wirtschaftsregion Aachen.
3. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
Tariftreue- und Vergabegesetz NRW:Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:1.) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgabeneinzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.2.) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4TVgG NRW genannten Vorgaben.3.) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
§ 56 Abs. 2 VgV findet Anwendung
Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten
AVPQ-Nummer (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Angabe der AVPQ-Nummer inkl. Zugangs-PIN im Angebotsschreiben (unter Nr. 3)
Betriebshaftpflichtversicherung 3,0 Mio. EUR (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zur Abdeckung seiner Haftung eine ausreichende Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen und diese während der gesamten Laufzeit des zu schließenden Vertrages aufrecht zu erhalten.Während der Vertragslaufzeit hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Fortbestand der Versicherung jederzeit auf Verlangen nachzuweisen.Die v. g. Deckungssumme bezieht sich auf die Höhe je Schadensfall und Abdeckung von mindestens 2 Schadenfällen je Jahr.Der Auftragnehmer hat sicherzustellen und auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass auch für die von Unterauftragnehmern durchgeführten Tätigkeiten der vorgenannte Versicherungsschutz besteht.
Referenzliste VgV (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Referenznachweise für vergleichbare Projekte mit den Angaben zu Leistungsart, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer der letzten 5 Jahre.
Steuern, Abgaben & Sozialversicherungsbeiträge (DL) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Nachweis, dass Steuern, Abgaben & Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt wurden
Die Nachweise / Erklärungen sollten nicht älter als ein Jahr sein
Bei Bietern, die in einem amtlichen Verzeichnis der Industrie- und Handelskammer eingetragen sind, wird gemäß § 35 Abs. 6 UVgO bzw. § 48 Abs. 8 VgV auf die Vorlage der vorgenannten Nachweise verzichtet, sofern in dem Angebotsschreiben (unter Nr. 3) die entsprechende Nummer und PIN angegeben wird und die v. g. Nachweise dort auch entsprechend hinterlegt sind.
Umsatz (DL) (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Umsatz der letzten 3 Jahre
Ggfls. Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Angebote von Unternehmensgemeinschaften (Bewerber- und Bietergemeinschaften (§ 53 Abs. 9 VgV) haben nur dann Gültigkeit, wenn mit dem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform mit folgenden Angaben abgegeben wird, sofern in den Vergabeunterlagen keine anderen Angaben gefordert werden:- Ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung der/des bevollmächtigten Vertreters/in, in der die Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird und- eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete bzw. gemäß Ziffer 2.3 digital signierte Erklärung, dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Wasserverband Eifel-Rur rechtsverbindlich vertritt,die/der bevollmächtigte Vertreter/in berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,- alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bewerber- / Bietergemeinschaften, die sich erst nach Einreichung des Teilnahmeantrags aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.Bei Oberschwellenvergaben finden die Bestimmungen des § 47 Abs. 1 und 3 VgV für Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften Anwendung.
Ggfls. Eigenerklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen gem. § 73 Abs.3 VgV (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Liegt eine wirtschaftliche Verknüpfung/Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen vor?
Ggfls. ggfs. Eigenerklärung Eignungsleihe / Nachunternehmer gem. §§ 43, 47 VgV (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Liegt eine auftragsbezogene Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder selbstständigen konzernverbundenen Unternehmensteilen oder sonstigen freiberuflich Tätigen vor?
2.1 Fachliche Referenzen Teil A - Teil A - Technische Ausrüstung "Räumerbrücke" (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): 1) Referenzen Planung (nach den anerkannten Regeln der Technik) / Umbau / Neubau / Inbetriebnahmeeiner Räumerbrücke, mindestens Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 8 (§ 55 HOAI) erbracht,Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 01.01.2020.
2.1 Fachliche Referenzen Teil A - Technische Ausrüstung "EMSR-Technik" (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): 2) Referenzen Planung (nach den anerkannten Regeln der Technik) / Umbau / Neubau / Inbetriebnahme/ Einbindung von EMSR-Technik auf einer Kläranlage vergleichbarer Größe, inklusive Umschluss-Konzeptmindestens Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 8 (§ 55 HOAI) erbracht, Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 01.01.2020.
2.1 Fachliche Referenzen Teil A - Technische Ausrüstung "Schneckenhebewerk" (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): 3) Referenzen Planung (nach den anerkannten Regeln der Technik) / Neubau / Inbetriebnahme einesSchneckenhebewerks unter Berücksichtigung der vorhandenen Gebäudestruktur, mindestens Leistungphasen 3 sowie 5 bis 8 (§ 55 HOAI) erbracht, Leistungsphase 8 einschließlich örtlicher Bauüberwachung, Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 01.01.2020.
2.1 Fachliche Referenzen Teil B - Ingenieurbauwerke "Betonbauwerke" (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): 1) Referenzen Planung (nach den anerkannten Regeln der Technik) / Sanierung / Neubau von Betonbauwer-ken und Bestandsgebäuden, mindestens Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 8 (§ 55 HOAI) erbracht, Leistungsphase 8 einschließlich örtlicher Bauüberwachung, Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 01.01.2020.
Gemäß der VOL/B und den zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines gesetzlichen Vertreters.
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Teilnahmeantrag** Keine oder anderweitige Formerfordernis:- Schwere Verfehlung nach §§123, 124 GWB: Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen gemäß §§ 123, 124 GWB begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und kein Ausschussgrund nach § 22 LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) vorliegt.