Lieferung von medizinisch-technischer Beladung für 17 Rettungswagen EN 1789 Typ C mit Option auf bis zu 6 weitere Sets, aufgeteilt auf 8 Lose
Ort für Einweisungen
Anlieferort für Waren
optional bis zu 8 weitere Sets innerhalb von 18 Monaten nach Auftragserteilung zusätzlich bestellbar (Nachkaufoption)
ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren beider Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlagnicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeberdie unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hatund 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischemWeg 10 Kalendertage vergangen sind.Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahrendie Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüberder Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu ru?gen haben und weiterhin Verstößegegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachungerkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benanntenFrist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei derKontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieterfür den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammeranstreben können.Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffendeBieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibensder Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammereinleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentlicheAuftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichungeiner Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dassdies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahrenfestgestellt worden ist.Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalbvon 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durchDie Weitergabe an Dritte ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers ist ausdrücklich untersagt.den öffentlichen Auftraggeber ber den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechsMonate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabeim Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
nichtöffentliches Verfahren
Nachforderungen erfolgen im Ermessen der Vergabestelle
Erklärung zur Bietergemeinschaft,Bevollmächtigung der Bietergemeinschaft, Erklärung über die Bereitstellung von Ressourcen, Erklärung zumDatenschutz und zur Verschwiegenheit, Übersicht Unterauftragnehmer, Einwilligung Datenübermittlung,Datenschutzhinweise, Eigenerklärung EU Sanktionen Russland
Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach mangelfreier Übergabe der Ware