Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Bieter sind verantwortlich, dass im PQ-Verzeichnis sämtliche geforderte Unterlagen enthalten sind. Soweit im PQ-Verzeichnis geforderte Unterlagen nicht enthalten sind, sind diese mit dem Angebot einzureichen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist mit dem Angebot das Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen einzureichen. Auf gesondertes Verlangen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, wobei diese durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen entsprechend zu bestätigen sind. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden; es sind dabei Unterlagen des Nachunternehmens zusätzlich einzureichen, wenn die geforderten Unterlagen nicht bereits über die Präqualifikation abgebildet werden.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Werden Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular 234 (Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft) aus dem sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter (federführend) ergeben, auszufüllen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen (sofern nicht abweichend ausgewiesen) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe beizubringen.
Folgende Nachweise sind unter Beachtung des Vorgenannten einzureichen:
- Eigenerklärung zu Registereintragungen (Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und
Handelskammer) (Falls das Angebot in die engere Wahl kommt und auf gesondertes Anfordern des
Auftraggebers ist zur Bestätigung der Erklärung vorzulegen (sofern Eintragungspflicht besteht): Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer),
- Eigenerklärung, dass eine Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft besteht (Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf gesondertes Anfordern des Auftraggebers eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen).
- Eigenerklärung zur fehlenden Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens und zur fehlenden Liquidation des Unternehmens. Auf gesondertes Anfordern des Auftraggebers hat die Vorlage des rechtskräftig bestätigten Insolvenzplans zu erfolgen.
- Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt.
Mit der Eigenerklärung erklärt der Bewerber oder Bieter,
- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4, 6 VOB/A vorliegen und
- dass man innerhalb der letzten zwei Jahre nicht wegen eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde.
- dass ein Ausschlussgrund gemäß § 6 EU Absatz 1 VOB/A vorliegt, von diesem aber aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses abgesehen werden kann (sofern zutreffend)
- dass ein Ausschlussgrund gemäß § 6 EU Absatz 4 Satz 1 VOB/A vorliegt, von diesem aber aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses abgesehen werden kann oder dieser aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht zum Ausschluss führt. (sofern zutreffend)
- dass ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt, dieser aber aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht zum Ausschluss führt. (sofern zutreffend)
- dass zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4, 6 VOB/A vorliegt, dass jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. (sofern zutreffend)
Ab einer Auftragssumme von 30.000,00 EUR wird der Auftraggeber gem. § 6 Abs. 1 WRegG für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind
- Eigenerklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf gesondertes Anfordern des Auftraggebers eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG beizubringen
- Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens aus den letzten bis zu drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
- Eigenerklärung, dass in den letzten bis zu fünf Kalenderjahren Leistungen erbracht wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf gesondertes Anfordern des Auftraggebers zwei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Auftraggeber; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges, (die Frist ist vom Tag der Submission zurück gerechnet und die Leistung, muss bis zum Datum der Angebotsabgabe im vollen Umfang erbracht/abgeschlossen sein (wenn eins davon nicht der Fall ist, ist die Referenz nicht wertbar)).
- Eigenerklärung, dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. (Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist auf gesondertes Anfordern des Auftraggebers die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben).