Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
- Nachweis betreffend die Qualifikation des Auftragnehmers nach § 75 Abs. 1-3 VgV,
- Erklärung zu §§ 31 UVgO i.V.m. §§ 123, 124 GWB,
- Erklärung zur Selbstreinigungsmaßnehmen i.S.d. § 125 GWB (sofern einschlägig).
Die folgenden Erläuterungen gelten für alle Erklärungen und Nachweise zu rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben.
Der AG lässt neben Eigenerklärungen auch Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb einer Präqualifizierung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV), im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und
im PQ VOL erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise.
Bieter können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. Siehe hierzu auch Unterlage 2.
Hierbei ist mit dem Angebot beizubringen:
- Bietergemeinschaftserklärung (§ 32 UVgO)
Bieter können sich zum Nachweis der Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Diesbezüglich ist mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe)
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind im Falle einer Eignungsleihe einzureichen:
- Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie dessen Erklärung zu §§ 31 UVgO i.V.m. 123 ff. GWB
- Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe
Der AG behält sich vor, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister für das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, bei der zuständigen Stelle anzufordern. Nicht in Deutschland ansässige Unternehmen haben auf Verlangen eine gleichwertige Urkunde Ihres Herkunftslandes oder, falls diese nicht verfügbar ist, eine sonstige Erklärung entsprechend den Anforderungen einzureichen.
Innerhalb der Vergabeunterlagen finden sich vom Bieter auszufüllende Musterformulare, die zu verwenden sind. Geforderte Erklärungen, die sich nicht anhand dieser abgeben lassen, sind grundsätzlich als Eigenerklärung abzugeben.
Zudem reichen - soweit nichts anderes ausgeführt ist - Eigenerklärungen aus.
Die Mindestanforderungen müssen von dem Bieter/der Bietergemeinschaft erfüllt werden. Werden diese nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebots aufgrund fehlender Eignung.