Die Stadt Bad Münstereifel hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt. Zum Wiederaufbau bzw. Wiederherstellung der Infrastruktur bekommt die Stadt Bad Münstereifel finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt. Eigentümer ist die Stadt Bad Münstereifel selbst, in deren Verantwortung ebenso die Ausschreibung und die Durchführung der Maßnahmen liegt. Im Einzelnen wurden durch die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe die Einleitstellen der abwassertechnischen Anlagen der Stadt Bad Münstereifel beschädigt. Die Schäden wurden unter der Maßnahme "M100 - Wiederherstellung der Einleitstellen" im Wiederaufbauplan der Stadt Bad Münstereifel erfasst und vom Fördermittelgeber bestätigt. Eigentümer der Flächen ist die Stadt Bad Münstereifel selbst, in dessen Verantwortung liegt ebenso die Ausschreibung und die Durchführung der Maßnahmen. Insgesamt verfügt die Stadt über 94 Einleitstellen, welche entlang der Gewässer über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Der momentane Zustand ist sehr unterschiedlich. Dieser Umstand erforderte eine umfassende Bestandsaufnahme jeder Einleitstelle, welche den Grad der Schädigung durch das Hochwasser / Starkregenereignisses beschreiben sollte. Darüber hinaus war die Erstellung eines Kostenrahmens für die Sanierungsmaßnahmen zwingend erforderlich. Es wurde eine Schadensdokumentation durch ein Ingenieurbüro erstellt. Jede einzelne Einleitstelle und deren Randbedingungen wurde aufgenommen, dokumentiert und mit einer Kostenberechnung bewertet. Abschließend ist ein entsprechendes Datenblatt erstellt worden. Die anschließende Bewertung der Einleitstellen ergab drei Kategorien:
A - Einleitstelle ist in einem baulich gutem Zustand , es sind keine Leistungen erforderlich.
B - Einleitstelle muss saniert / erneuert werden, jedoch ist keine Ausführungsplanung erforderlich.
C - Einleitstelle muss auf Basis einer Ausführungsplanung erneuert / saniert werden.
Die entstandenen Schäden sind gemäß der vorliegenden Dokumentationen, Kategorisierungen und Übersichten zu beseitigen. Für die 5 Stück Einleitstellen der benannten Kategorie C sind die Ausführungsplanungen und die zugehörigen Leistungsverzeichnisse zu erstellen. Bei der Kategorie B (21 Stück gesamt) sind die erforderlichen Leistungen an den Einleitstellen örtlich festzulegen und deren Ausführung zu überwachen. Auch für die benannte Kategorie B ist ein entsprechendes Leistungsverzeichnis Grundlage der Arbeiten. Es sind Angebote einzuholen und auszuwerten. Abschließend sind die Bauoberleitung und die örtliche Bauüberwachung Leistungsbestandteil des Planungsauftrages. Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021.(Fördermittelrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 27. Mai 2025.