Durch die Flut im Juli 2021 sind Nebenstraßen und Wirtschaftswege im Stadtgebiet teilweise erheblich beschädigt worden. Die Stadt Bad Münstereifel plant die Sanierung der beschädigten Abschnitte in
mehreren Bauabschnitten. Vorliegend wird das Bauprogramm Ost 2026 an fünfzehn Stellen beschrieben.
Folgende Titel sind im vorliegendem Leistungsverzeichnis enthalten:
01 - 101-Neichen - Im Steingassenberg
02 - 102-Effelsberg - Richtung Radioteleskop
10 - Eichen - Weg gegenüber Heilenbach
11 - Eichen - In der Heilenbach - alte Kanaltrasse
24 - Houverath - Wirtschaftsweg zw. Maulbach und Houverath in Richtung KA Houverath
25 - Houverath - Wirtschaftsweg von L 113 in Richtung Scheuren an Wegekreuz
36 - Lanzerath - In der Heilenbach
37 - Lanzerath - Rundweg Rheinbacher Straße - Hochtürmer Straße
55 - Scheuren -- Nelkenstraße
65 - Wald - Im Quersiefen
66 -Wald - Verlängerung "Zum Stuckental" in Richtung Houverath
77 - Houverath - Houverather Mühle - Limbach
78 - Houverath - Limbacher Straße
90 - Eichen - Am Weyersberg
93 - Effelsberg - KA Wald in Richtung Radioteleskop
Die Leistungsbeschreibung umfasst die Wiederherstellung von unterspülten Böschungen, zerstörten
Wegeabschnitten und Wegeseitengräben. Es sind bei den fünfzehn beschriebenen Bauabschnitten im
wesentlichen folgende Arbeitsschritte in unterschiedlichem Umfang auszuführen:
- Baustelleneinrichtungen und Verkehrssicherungen der einzelnen Abschnitte
- Oberflächenbefestigungen aufnehmen und wieder herstellen
- Unterbauten aufnehmen und wieder herstellen
- Böschungsabbrüche stabilisieren und wieder herstellen
- Wegeseitengräben bereinigen und ertüchtigen
- freiliegende Ver- und Entsorgungsleitungen sichern
Die Lage der Einsatzstellen ist aus der Übersichtskarte zu entnehmen. Die Zufahrt zu den Baustellen
erfolgt über die jeweiligen Wirtschaftswegen und Anliegerstraßen. Durch die zum Teil auf voller Breite
zerstörten Straßen ist die Andienung der Baustellen meist nur von einer Seite aus möglich. Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021.(Fördermittelrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 27. Mai 2025.