Bachstraße Arloff - Straße und Brücken
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Bad Münstereifel
Marktstr. 11-15
53902
Bad Münstereifel
Deutschland
DE122395335
Zentrale Vergabestelle
+49 2253505-0
zvs@bad-muenstereifel.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YDMYWZC

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YDMYWZC/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Durch die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 kam es in der Bachstraße in Bad Münstereifel Ortsteil Arloff zu Zerstörungen, so dass die betroffene Straße sowie die beiden Fußgängerbrücken über die Erft
über den Wiederaufbauplan (WAP) erstellt werden.
Parallel zu den Straßenbauarbeiten und Brücken sind nachfolgende Maßnahmen zu berücksichtigen:
a) Elektroverkabelung (Kostenträger e-regio)
b) Gasleitungshausanschlüsse (Kostenträger e-regio)
c) Entwässerungskanalarbeiten (Kostenträger Stadtwerke Bad Münstereifel)
d) Wasserleitungshausanschlüsse (Kostenträger Stadtwerke Bad Münstereifel)
Sowohl e-regio als auch die Stadtwerke beabsichtigen hier den Auftragnehmer mit der Ausführung der Arbeiten lt. LV Titel Nr. 2, 3, 4 und 5 eigenständig zu beauftragen.
e-regio wird i.Z. der Baumaßnahme den Zustand von Gasleitungshausanschlüssen prüfen und ggf.
Erneuerungsmaßnahmen durchführen. Hier fallen noch weitere Erdarbeiten im Auftrag der e-regio an.
Die Bewertung der eingereichten Referenzen erfolgt nach der beigefügten Bewertungsmatrix in den Vergabeunterlagen.
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 27. Mai 2025.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Stadt Bad Münstereifel
Marktstr. 11-15
53902
Bad Münstereifel

Die Baustelle liegt im Ortskern von Arloff und verläuft auf der Ostseite der Erft. (Siehe LV)

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Kriterien
Preis
70%
Qualität
30 %

Die Bewertung der eingereichten Referenzen erfolgt nach der beigefügten Bewertungsmatrix in den Vergabeunterlagen.

Ausführungsfristen

01.09.2026-31.08.2027

Laufzeit bzw. Dauer

01.09.2026
31.08.2027

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Bieter sind verantwortlich, dass im PQ-Verzeichnis sämtliche geforderte Unterlagen enthalten sind. Soweit im PQ-Verzeichnis geforderte Unterlagen nicht enthalten sind, sind diese mit dem Angebot einzureichen.

Es gelten die nachfolgend genannten Eignungskriterien.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) vorzulegen.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Bei Einsatz von Nachunternehmen ist mit dem Angebot das Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen einzureichen. Auf gesondertes Verlangen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, wobei diese durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen entsprechend zu bestätigen sind. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden; es sind dabei Unterlagen des Nachunternehmens zusätzlich einzureichen, wenn die geforderten Unterlagen nicht bereits über die Präqualifikation abgebildet werden.

Bedient sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so hat er mit Einreichung seines Angebots zusätzlich das ausgefüllte "Verzeichnis der Kapazitäten anderer Unternehmen" (Formblatt 235) abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (Formblatt 236) sowie die Eignungsnachweise für diese Unternehmen anzugeben. Es gelten dabei die gleichen Eignungskriterien wie für den Bieter. Die Referenznachweise sind dabei jeweils nur entsprechend für den beliehenen Leistungsteil zu führen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Werden Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular 234 (Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft) auszufüllen, aus dem sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter (federführend) ergeben. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen (sofern nicht abweichend ausgewiesen) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe beizubringen.

Folgende Nachweise sind unter Beachtung des Vorgenannten einzureichen:

- Eigenerklärung zu Registereintragungen.

Falls das Angebot in die engere Wahl kommt und auf gesondertes Anfordern des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Erklärung vorzulegen, sofern Eintragungspflicht besteht: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, sofern Eintragungspflicht besteht,

- Eigenerklärung, dass eine Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft besteht. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf gesondertes Anfordern des Auftraggebers entweder eine gültige qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen oder eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, welche nicht älter als 12 Monate ist, vorzulegen,

- Eigenerklärung zur fehlenden Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens und zur fehlenden Liquidation des Unternehmens. Auf
gesondertes Anfordern des Auftraggebers hat die Vorlage des rechtskräftig bestätigten Insolvenzplans zu erfolgen,

- Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt. Mit der Eigenerklärung erklärt der Bewerber oder Bieter:

- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4, 6 VOB/A vorliegen und

- dass man innerhalb der letzten zwei Jahre nicht wegen eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde,

- dass ein Ausschlussgrund gemäß § 6 EU Absatz 1 VOB/A vorliegt, von diesem aber aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses abgesehen werden kann (sofern zutreffend), - dass ein Ausschlussgrund gemäß § 6 EU Absatz 4 Satz 1 VOB/A vorliegt, von diesem aber aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses
abgesehen werden kann oder dieser aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht zum Ausschluss führt (sofern zutreffend),

- dass ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt, dieser aber aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht zum Ausschluss führt (sofern zutreffend),

- dass zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4, 6 VOB/A vorliegt, dass jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde (sofern zutreffend). Ab einer Auftragssumme von 30.000,00 EUR wird der Auftraggeber gem. § 6 Abs. 1 WRegG für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind.

- Eigenerklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf gesondertes Anfordern des Auftraggebers vorzulegen:
eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie
eine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG.
Sofern aus den Bescheinigungen ein Gültigkeitszeitraum hervorgeht, darf dieser nicht abgelaufen sein.

- Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens aus den letzten bis zu drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen),
Eigenerklärung, dass in den letzten bis zu fünf Kalenderjahren Leistungen erbracht wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Referenz muss folgende Anforderung erfüllen: 1 Referenz für innerörtlichen Straßenbau inkl. Ingenieurbauwerke Kanal und Trinkwasserleitung Bausumme min. 800.000 EUR / 1 für Ingenieurbauwerk Brückenbau (Fuß-Radwegbrücken) Bausumme min. 150.000 EUR brutto. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf gesondertes Anfordern des Auftraggebers ein Referenznachweis mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Auftraggeber; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme (in Höhe von mindestens 800.000,00 EUR brutto); die Frist ist vom Tag der Submission zurück gerechnet und die Leistung, muss bis zum Datum der Angebotsabgabe im vollem Umfang erbracht / abgeschlossen sein.

- Eigenerklärung, dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist auf gesondertes Anfordern des Auftraggebers die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Siehe nebst den Vergabeunterlagen die VOB/B

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

- Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
- Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
- Bürgschaften (§ 17 VOB/B)
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für
- die Vertragserfüllung das Formblatt "Vertragserfüllungsbürgschaft"
- die Mängelansprüche das Formblatt "Mängelansprüchebürgschaft"
- vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt "Abschlagszahlungs-/ Vorauszahlungsbürgschaft"

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Gesamtschuldnerische Haftung muss gegeben sein

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

08.07.2026 09:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

05.08.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

08.07.2026 09:00 Uhr

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren
Folgende Vertreter werden im Vieraugenprinzip die Angebote nach Ablauf der Frist öffnen:
Vertreter des Auftraggebers

Bieter und deren Vertreter/ Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Bitte beachten Sie, dass das Formular 213 - Angebotsschreiben zwingend beigefügt werden muss, da Sie ansonsten auszuschließen sind und Ihr Angebot somit nicht teilnehmen darf.

Bieterfragen richten Sie NUR über das Vergabeportal (Kommunikation) an die Zentrale Vergabestelle der Stadt Bad Münstereifel. Bieterfragen sind rechtzeitig aber spätestens so zu stellen, dass der Auftraggeber diese sechs Tage vor Submissionstermin beantworten kann. Die Beantwortung später eingegangener Bieteranfragen liegt im Ermessen der Zentralen Vergabestelle.

Wichtiger Hinweis für die Abgabe von Angeboten:
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die Angebote bei der Angebotswertung berücksichtigt werden, die elektronisch über das Vergabeportal https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de eingereicht wurden. Angebote in Schriftform (postalisch oder Fax) werden nicht akzeptiert und sind von der Wertung ausgeschlossen. Bitte hinterlegen Sie Ihr Angebot ausschließlich im Register Angebote. Beim Hinterlegen Ihres Angebotes im Register Kommunikation muss Ihr Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden. Eine Ausfüllhilfe ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Diese können Sie sich auch auf unserer Homepage unter: www.bad-muenstereifel.de/wirtschaft/vergaben-ausschreibungen/als pdf-Datei herunterladen.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Kreis Euskirchen
Jülicher Ring 32
53879
Euskirchen
Deutschland
+49 2251-150
+49 2251-15666
zvs@kreis-euskirchen.de
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