Die Kindertagesbetreuung Kreismäuse AöR (im Folgenden Kreismäuse AöR) ist eine moderne und innovative Trägerin von insgesamt 45 Kindertageseinrichtungen im Kreis Düren. In diesen Einrichtungen werden über 2.800 Kinder betreut, begleitet und gefördert. Mit nahezu 900 Beschäftigten in verschiedenen Betriebsstätten wird großer Wert auf hohe Qualitätsstandards und die bestmöglichen individuellen Bildungschancen im Rahmen der Förderung und Entwicklung der Kinder gelegt.Die Kreismäuse AöR beabsichtigt die Beschaffung einer Personalmanagementsoftware (im im Folgenden HR-Software), die den besonderen Anforderungen eines Trägers im öffentlichen Dienst gerecht wird.Der Gegenstand der Ausschreibung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie dem Leistungsverzeichnis (Anlage 2).
Ziel ist es, eine geeignete, zukunftsorientierte und vollumfängliche Personalmanagementsoftware (im Weiteren: HR-Software) zu finden, die den besonderen Anforderungen eines Trägers im öffentlichen Dienst gerecht wird. Die Lösung soll eine einheitliche Plattform bieten, die unsere Personalprozesse effizient unterstützt, digitale Transparenz schafft und langfristig erweiterbar ist.Wesentliche Anforderungen dabei sind:- Flexible Modularität und Skalierbarkeit: Die Software soll flexibel modular aufgebaut sein und die Möglichkeit bieten, einzelne Komponenten - wie zum Beispiel die Lohnabrechnung - termingerecht zu integrieren. Eine spätere Erweiterung um zusätzliche Funktionen muss problemlos möglich sein.- Integration in den öffentlichen Dienst und bestehende Systeme: Die Lösung muss die Abbildung und Pflege verschiedener Tarife des TVöD gewährleisten sowie eine nahtlose Anbindung an bestehende Verwaltungs- und Abrechnungssysteme sicherstellen. - Mitarbeiterportal/Self-Service: Ein intuitives Mitarbeiterportal mit Self-Service-Funktionen soll Transparenz für die Mitarbeitenden schaffen und Verwaltungsprozesse deutlich verkürzen. Dazu zählen beispielsweise die Einsicht in persönliche Daten, selbstständige Urlaubsanträge oder die digitale Dokumentenverwaltung.- Umfangreiche Funktionen für das Personalmanagement: Die Software soll umfassende Module für Lohnbuchhaltung, Zeiterfassung, Urlaubs- und Dienstplanung, Bewerbermanagement, digitale Personalakte sowie eine Wiedervorlagefunktionen bieten. Integrierte Funktionen zu weiteren Bereichen wie zur Fahrtkostenabrechnung, zum Fortbildungsmanagement oder zum Gesundheitsmanagement können abgedeckt werden. - Datenschutz und IT-Sicherheit: Die höchsten Standards in Datenschutz und IT-Sicherheit nach den Vorgaben der DSGVO müssen eingehalten werden. Zudem ist eine regelmäßige Aktualisierung und Prüfung der Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Die Software sollte auch über Berechtigungsstrukturen und Audit-Funktionen verfügen, um den Schutz sensibler Daten zu gewährleisten.- Benutzerfreundlichkeit und Support: Die Lösung soll eine hohe Nutzerfreundlichkeit bieten, um die Akzeptanz bei Mitarbeitenden zu fördern. Ein professioneller Support sowie Schulungsangebote für Administratoren und Anwender sind essenziell.- Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit: Die Software soll regelmäßig weiterentwickelt werden und auf technologische Veränderungen reagieren können.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen.
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Auftraggeberin weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Auftraggeberin wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax darf der Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
Für Bietergemeinschaften, Eignungsleihe und Nachunternehmer gelten die nachfolgenden Regelungen zum Nachweis der Eignung: Beschreibung: Bietergemeinschaften: Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierfür soll das beigefügte Formblatt für Bietergemeinschaften (Anlage 4) verwendet werden. Die Erklärungen und Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Die Auftraggeberin behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren. Eignungsleihe: Der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er bzw. sie nachweist, dass ihm bzw. ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist dieses bzw. sind diese anderen Unternehmen unter Verwendung des Formblatts Eignungsleihe (Anlage 6) zu benennen und die Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Anlage 6a) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Zudem sind für das bzw. die eignungsleihenden Unternehmen die genannten Eignungsnachweise mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die unter wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit bezeichneten Unterlagen hat der Bewerber- bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beruft. Nachunternehmer: Beabsichtigt ein Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen und will der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit berufen, sind die Vorgaben der Eignungsleihe zu beachten. Beabsichtigt ein Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen, ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit zu berufen, müssen die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden, im Formblatt bei Einbeziehung von Unterauftragnehmern (Anlage 5) angegeben werden. Soweit zumutbar, sind in Anlage 5 zum Teilnahmeantrag die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Anlage 5a zum Teilnahmeantrag mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Sofern die Nachunternehmer nicht benannt wurden, kann die Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, unter Verwendung der Anlage 5 zum Teilnahmeantrag die Unterauftragnehmer zu benennen und, unter Verwendung der Anlage 5a zum Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass die ihnen erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Eine Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers.
Für die vorstehende Erklärung ist die Eigenerklärung im Formblatt "Teilnahmeantrag" zu verwenden.
Ein aktueller Handelsregisterauszug oder Registerauszug gleichwertiger Art, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als drei Monate ist.
Ein aktueller Versicherungsnachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als drei Monate ist.Mindestbedingungen: Die Deckungssummen der Versicherungen müssen sich mindestens auf folgende Beträge je Versicherungsjahr zweifach maximiert belaufen: - Personenschäden: EUR 5.000.000,00 - Sach- und Vermögensschäden: EUR 3.000.000,00 Falls eine Versicherung bzw. die Versicherungen mit den geforderten Deckungssummen derzeit nicht besteht/bestehen, genügt die Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung bzw. entsprechende Versicherungen auf erstes Anfordern der Kreismäuse AöR abzuschließen und die Erklärung eines Versicherers in Kopie, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bzw. entsprechender Versicherungen mit dem Bieter bereit ist.
Aktuelle Finanzkennzahlen liegen dem Teilnahmeantrag in Form eines aktuellen Jahresabschlusses, einschließlich Gewinn- und Verlustrechnung; für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr bei.
Bonitätsnachweis:Ein Nachweis über das Bonitäts-Rating über die Ausfallwahrscheinlichkeit des Bewerbers nach DSGV- oder RSU-Standard oder anderer anerkannter Bonitätsindizes, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als drei Monate ist.Mindestbedingungen: Alle Bewerber müssen eine Mindestbonität (Ausfallwahrscheinlichkeit größer/gleich 2,5 % p.a. oder gleichwertig) nachweisen.
Angabe von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen (Einführung und dem Betrieb einer HR-Software) der letzten drei Jahre unter Einhaltung der in den nachfolgenden Tabellen geforderten Angaben. Mindestbedingungen: eine Referenz muss aus einer kommunalen Verwaltung oder aus anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes stammen.
Gesamtberufserfahrung des Projektleiters
Gesamtberufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters
Im Falle der Zuschlagserteilung ist eine GBR zu bilden.