Folgende Nachweise / Angaben / Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Das Fahrzeug muss den Anforderungen der DIN EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 (oder gleichwertig) in der jeweils in den Vergabeunterlagen bezeichneten Fassung oder gleichwertigen technischen Anforderungen entsprechen. Soweit gleichwertige Lösungen angeboten werden, ist deren Gleichwertigkeit durch den Bieter mit dem Angebot nachzuweisen. Zwingende gesetzliche, zulassungsrechtliche sowie arbeitsschutz- und unfallverhütungsrechtliche Anforderungen bleiben hiervon unberührt
- Dem Angebot sind Unterlagen beizulegen, aus denen alle technischen Details des Fahrzeuges zu entnehmen sind. Ebenso ist Bildmaterial, auf dem das Fahrzeug in Seiten- und Vorderansicht und der Innenraum zu sehen sind, beizufügen.CE Konformitätserklärung der Hersteller für den gesamten Lieferumfang, auch dann, wenn Lieferanteile von Dritten erbracht werden.
- Die Funktionalität, Technik und Bedienung aller Bauteile ist bei der Angebotsabgabe detailliert zu beschreiben und durch aussagekräftige Unterlagen (Informationsmaterial oder technischen Zeichnungen, mindestens im Format DIN A 4) darzustellen. Konkretisierungen können im Rahmen einer Baubesprechung nach Auftragserteilung erfolgen. Mit dem Angebot ist ein vorläufiger Realisierungszeitplan vorzulegen. In diesem Zeitplan sind die Termine (zeitlich, nicht
kalendermäßig) für die technische Baubesprechung und die Auslieferung zu benennen.
Folgende Nachweise / Angaben / Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig), eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) (Alter der jeweiligen Bescheinigung: max. 1 Jahr)
- Gültige qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (Alter der Bescheinigung: max. 1 Jahr)
Bei Bewerbern / Bietern, die in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind, wird gem. § 35 Abs. 6 UVgO auf die Vorlage der in dieser Bekanntmachung vorbehaltenen (zur Einreichung auf gesondertes Verlangen) Nachweise / Angaben / Unterlagen verzichtet, soweit sie dort entsprechend abrufbar sind.