Ihre Interessenbekundung ist bis zum Veröffentlichungsende (30.04.2026 um 07:00 Uhr) mit den folgenden Erklärungen / Nachweisen ausschließlich per E-Mail zu übersenden:
-Mit dieser Interessensbekundung ist schriftlich darzustellen, wie die Firma bei Eingang von dringlichen Schadensmeldungen eine Reaktionszeit von einer Stunde bis zum Eintreffen auf der Baustelle sicherstellen kann.
- Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- vergleichbare Referenzen, im Bereich der Zeitvertragsarbeiten, der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen
- Nachweis der Eintragung in das Berufsregister des Firmensitzes Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
- Nachweis über die Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- aktueller und gültiger Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung
Präqualifizierte Unternehmen übersenden bitte ihre Präqualifizierungsnummer einschließlich dem zugehörigen Zugangscode (falls vorhanden) sowie den Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung und die vergleichbaren Referenzen (sofern diese Unterlagen nicht auch abrufbar sind).
Die Nachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein bzw. die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeitsdauer darf nicht überschritten sein. Interessenbekundungen sowie die erforderlichen Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Nachweise und Erklärungen in anderen Sprachen sind zusätzlich in deutscher Übersetzung beizufügen.
Bitte geben Sie darüber hinaus Ihre Registrierungs-Nr. auf dem Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen bzw. dem Vergabemarktplatz NRW an.
Achtung: Unvollständige Interessenbekundungen können unberücksichtigt bleiben.
Bitte beachten Sie, dass die Bewerber gelost werden. Es werden maximal 8 geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die StädteRegion Aachen als Auftraggeber behält sich vor, bekannte geeignete Unternehmen für die Teilnahme am Vergabeverfahren bereits festzulegen. Es besteht daher kein Anspruch auf die Aufnahme in den Wettbewerb. Die Anzahl der bereits festgelegten Unternehmen überschreitet die Hälfte der maximal zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen nicht.